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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3677-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

- Billigung des Entwurfs zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

- Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Auftrag zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger

 öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass und Ziel der Planung

Anlass für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Bug der Stadt Bamberg ist die geplante Erweiterung des bestehenden Campingplatzes „Campinginsel“. Die geplanten Erweiterungsflächen umfassen die Flurnummern. 231/2 und 232 der Gemarkung Bug und schließen nordwestlich an die Flächen der „Campinginsel“ an. Insgesamt sollen durch die Erweiterung ca. 50 neue Stellplätze entstehen, die während der Hochsaison von Ostern bis Oktober genutzt werden können, wenn die übrigen Stellplätze belegt sind. Der Bereich der geplanten FNP Änderung umfasst ca. 0,8 ha.

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 15.07.2020 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gemäß Aufstellungsbeschluss des Bau- und Werksenates vom 15.07.2020 (VO/2020/3257-61) wurde für das Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 15.07.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushangs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zeitraum vom 14.09.2020 bis   05.10.2020 durchgeführt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Zum Flächennutzungsplan-Änderungskonzept wurden ein Umweltbericht sowie eine Schalltechnische Untersuchung erarbeitet, die ebenso wie die Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Beteiligung auslagen.

 

 

  1. Behandlung der Anregungen 
  1. Öffentlichkeit

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging ein Schreiben ein. Die eingegangene Stellungnahme wird in der Anlage zu diesem Sitzungsvortrag tabellarisch und anonym (Öffentlichkeit A.1.) behandelt.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen 25 Schreiben ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen werden in der Anlage zu diesem Sitzungsvortrag tabellarisch (Behörden B.1.- B.18.) behandelt. Stellungnahmen ohne Einwände oder Anregungen werden in der Tabelle ohne Nummerierung (B.0.) gelistet.

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung

Die eingegangenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Ergänzung oder Änderung des Plans, der Begründung, des Umweltberichts oder der Schalltechnischen Untersuchung.

 

 

  1. Beschlussantrag

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu billigen und für den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 01.12.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat billigt den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht vom 01.12.2020
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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