"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3680-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Der Untergrund des Bamberger Berggebietes ist seit alters her von Stollenanlagen durchzogen. Die Anlagen dienten über die Jahrhunderte unterschiedlichen Zwecken. Auch erstrecken sich die Hohlräume unter privaten Grundstücken ebenso, wie unter öffentlichen Verkehrsanlagen. Daraus resultierende Verantwortlichkeiten und möglicher Handlungsbedarf sind Inhalt dieses Sachstandberichtes.

 

1. Historie

Seit dem 11. Jahrhundert erfolgte der Abbau von Keuper-Sandstein zur Gewinnung von Rohstoffen, genauer dem Fegesand, einem Vorläufer der heute synthetischen Putz- und Scheuermittel. Im 17. und 18. Jahrhundert dienten die unterirdischen Hohlräume dann zusätzlich der temperierten Lagerung von Wein, in den folgenden Jahrzehnten dann auch der Bier- und Malzlagerung. Aufgrund der Vielzahl an Brauereien erfolgte im 19. Jahrhundert ein weiterer Ausbau der Anlagen, sodass ein über mehrere Kilometer langes Netz an unterirdischen Gängen und Lagerräumen entstand. Die Stollenanlagen sind damit fest mit der Bamberger Bierkultur verbunden.

Während des 2. Weltkrieges wurden etwa ab 1941 die Stollen zu Luftschutz- aber auch zu Produktionszwecken ausgebaut, vielfach durchgängig verbunden und auch vom Oberen Leinritt her eine über 80m lange unterirdische Verbindung zum Stephansberg hergestellt. Neben Produktionsstätten am Stephansberg wurden auch kriegswichtige Produktions- und Befehlsstellen am Kaulberg errichtet. Die Wichtigkeit der Stollen als Zufluchtsstätte der Bamberger Bevölkerung vor Luftangriffen zeigte sich besonders beim Bombardement des Stadtgebietes am 22. Februar 1945. Die Felsenkeller hielten - mit einer Ausnahme - damals dem Bombenteppich trotz einiger Volltreffer stand. Mit Ende der Kriegswirren verschwand auch die Bedeutung der Stollenanlagen und sie gerieten zunehmend in Vergessenheit.

Die Schäden an den unterirdischen Anlagen in Folge des Bombardements, in Teilen eine unsachgemäße Verfüllung, die "Nichtmehr-Beachtung" und der zunehmende Schwerverkehr führten erst in den 60er Jahren dazu, dass sich Bergfachleute wieder mit den nun teilweise maroden Anlagen beschäftigten. Höhepunkt war dabei ein Einbruch eines PKWs in das Pflaster des Stephansplatzes am 27. März 1966. Das Deckgebirge des unter dem Stephansplatz im Zuge des Luftschutzes aufgefahrenen Verbindungsstollens konnte die damalige Verkehrsbelastung nicht mehr tragen und versagte. Das Fahrzeug stürzte in einen rund 6 qm großen und 4 m tiefen Krater.

In der Folge wurde überwiegend durch Bundesbehörden nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) bis in die 80er Jahre zusammen mit der Stadt Bamberg umfangreichste Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen an den Stollenanlagen, überwiegend durch Torkretierungsverfahren, durchgeführt - soweit es sich um Stollen zu Luftschutzzwecken oder kriegswichtiger Produktion handelte. Das Verfahren der Torkretierung steht für die bergmännische Sicherung von Tunnel oder Kavernen durch eine teils bewehrte Spritzbetonschicht und wird auch heute noch im Tunnelbau angewandt.

Die Bamberger Stollenanlagen sind damit in der Folge in zwei Kategorien einzuordnen. Die Anlagen zur Rohstoffgewinnung oder Lagerung von Lebens- und Genussmittel einerseits und den Stollen zu Luftschutz- und militärischen Produktionszwecken andererseits.

 

2. Differenzierung der Stollenanlagen

Zunächst sind, wie vorgenannt, die Stollenanlagen nach ihrer Genese zu unterscheiden. Die überwiegende Nutzung der Hohlräume im Bamberger Untergrund sind dem Rohstoffabbau und Lagerzwecken zuzuschreiben. Hier ist zu erkennen, dass genau zu diesem Zweck unterhalb des eigenen und der benachbarten Grundstücke eine unterirdische Anlage aufgefahren wurde.

Dem gegenüber stehen Stollen die aus Wehrmachtsaktivitäten (Nutzung durch die Wehrmacht bzw. militärischer Dienststellen oder durch diese in Auftrag gegeben) herrühren. Soweit unterirdische Anlagen im Zusammenhang von kriegsbedingten Aktivitäten des Dritten Reichs hergestellt oder ausgebaut wurden, ist es Aufgabe des Bundes diese Anlagen im Rahmen des AKG in dem Umfang zu sichern, dass daraus keine Gefahren entstehen. Der Bund hat ursprünglich die Bereiche in den Bamberger Stollen sehr großzügig als "kriegsbedingt ausgebaut" betrachtet. So gibt es neben der Treppenanlage zur Regnitz, welche als Zugang zum Luftschutzraum unstrittig unter dem AKG zu sehen ist, auch Bereiche in denen nur mutmaßliche Spuren für Vorbereitungen (z. B. in den Boden eingelassene Maschinenfundamente) für die Kriegsproduktion erkannt wurden. Die aktuelle Auslegung des AKG durch den Bund stützt sich auf die Frage, ob in bergmännischer Hinsicht Änderungen an historischen Anlagen erfolgten.

Bei der Frage nach der Verkehrssicherungspflicht der Stollenanlagen ist im Besonderen zu klären, ob die Anlage unter privatem Grund oder unter einer öffentlichen Verkehrsanlage liegt. Hiervon leiten sich unterschiedliche Rechtspflichten ab.

 

3. Verantwortlichkeiten

Verantwortung des Eigentümers und dinglich Verfügungsberechtigter

Zivilrechtlich gehört der Untergrund unter dem Grundstück dem Grundstückseigentümer. Dieser ist verkehrssicherungspflichtig und muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück - einschließlich Stollen - keine Gefahr für Dritte ausgeht. Anstelle des Eigentümers kann auch ein anderer verfügungsberechtigt und damit verkehrssicherungspflichtig sein, so beispielsweise der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Keller- oder Erbbaurechts.

Die Stollen am Stephansberg, welche bisher Gegenstand umfangreicher Untersuchungen der Bamberger Servicebetriebe (BSB) waren, stehen teilweise im Eigentum der Stadt Bamberg, teilweise im Eigentum von Privaten. Es ist davon auszugehen, dass einige dieser Anlagen historisch dadurch entstanden sind, dass z. B. Brauereien ihre unterirdischen Kelleranlagen über die Grenzen in fremde Grundstücke hinein erweitert haben, ohne dass diese Grundstückseigentümer zu den Anlagen Zugang hatten. Ob die Errichtung mit Einwilligung des jeweiligen Grundstückseigentümers erfolgte, dürfte schwerlich zu ermitteln sein. Damit ist es möglich, dass heute vorhandene Eigentümer bzw. deren Rechtsvorgängern nichts von Stollen unter ihrem Gebäude wissen.

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt den Eigentümern im Vergleich zu Grundstückswert oder wirtschaftlichem Nutzungsvorteil nicht selten eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung ab. Bei der Bewältigung des Altbergbaus wird damit regelmäßig derjenige zur Verantwortung gezogen, der einen wirtschaftlichen Nutzen aus den Stollen gezogen hat. Dies sind Bergbaugesellschaften oder Brauereien, die den Stollen errichtet oder zumindest zur Lagerung genutzt haben. Oftmals kann jedoch dieser historische Nutzer oder dessen Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden, wodurch die Belastungen beim Eigentümer verbleiben.

Für Hohlräume unterhalb öffentlicher Verkehrsflächen im Eigentum der Stadt Bamberg bleibt somit die Verkehrssicherungspflicht in nahezu allen Fällen bei der Stadt Bamberg. Die BSB haben deshalb vor mehreren Jahren am Stephansberg systematisch damit begonnen, die Stollenabschnitte unter den Straßen exakt zu kartieren, fortlaufend das Deckgebirge zu begutachten und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.

 

Verantwortung des Bundes nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG)

Wie bereits vorgetragen steht der Bund nach dem AKG für die Beseitigung von Folgeschäden aus Wehrmachtsaktivitäten in der Verantwortung. Folglich wurden ungeachtet der Eigentums- und vorangegangener Nutzungsverhältnisse alle Sicherungsmaßnahmen in den 70er und 80er Jahren durch den Bund durchgeführt. Neuerdings vertritt der Bund die Auffassung, nicht in alle Ewigkeit die Unterhaltslast tragen zu müssen, da die Veränderungen des Berges über die Zeit wohl kaum auf Wehrmachtsaktivitäten, im Besonderen hier die (militärische) Nutzung von bereits seit alters her vorhandenen Kavernen, zurückzuführen wären. Diese Sichtweise bestärkte den Bund, sich aus dem Monitoring der Anlagen durch eigenes bergmännisches Personal zeitnah zurückzuziehen, geplant war bis 2028. Es stehen dabei verschiedene Ausstiegsszenarien von einer Übertragung an interessierte Eigentümer oder Nutzer bis hin zu einer endgültigen Sicherung durch vollständige Verfüllung im Raum. Der Verwaltung liegen zum heutigen Stand jedoch keine aktuelleren Erkenntnisse zum weiteren geplanten Vorgehen des Bundes vor.

 

Verantwortung der Stadt Bamberg

Wie aus den bisherigen Ausführungen entnommen werden kann, ist die Verantwortung der Stadt Bamberg vielschichtig. Sie reicht von der Verantwortung als Betreiberin des Besucherstollens, der formal nach Bergrecht ein Besucherbergwerk darstellt, über die Verantwortung für unterirdische Stollen als private Grundstücksbesitzerin bis hin zur Verantwortung als öffentlicher Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde oder als Sicherheitsbehörde.

Als Straßenbaulastträger für die öffentlichen Verkehrsanlagen gilt umso mehr die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Verkehrsteilnehmer keinen Schaden durch die darunterliegenden Hohlräume erfahren. Liegt hier ein Gefahrenverdacht vor, so sind entsprechende Erkundungen durchzuführen. Aufgrund der schwierigen Verortbarkeit der Stollen ist vordringlich eine Vermessung und Kartierung durchzuführen. Vermessen werden müssen vorher auch vorhandene Kanäle in ihrer räumlichen Lage in Relation zu den Stollen. Anschließend muss die statische Sicherheit der Anlage bewertet werden. Dies bedarf einer sehr zeitintensiven Abstimmung mit externen bergtechnischen Sachverständigen, Geologen und Vermessungsspezialisten unter der einheitlichen Führung der BSB.

Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde wird es sein, zusammen mit dem Straßenbaulastträger ggf. nötige verkehrsregelnde Maßnahmen in Hinblick auf die Tragfähigkeit des Deckgebirges zu erarbeiten und diese dann anzuordnen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahmen wird der Polizei obliegen. Nennenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Stadt Bamberg als Sicherheitsbehörde, die im Einzelfall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu erlassen hat. In Bezug auf die Stollenanlagen können dies Anordnungen gegenüber den Eigentümern zur Sicherung der Anlagen sein.

 

Rolle des Bergamtes bei der Regierung von Oberfranken

Das Bergamt Nordbayern ist in alle Vorgänge Untertage eingebunden. Das Bergamt ist Genehmigungsbehörde, solange eine Stollenanlage existent ist und verbescheidet bergmännisch relevante genehmigungspflichtige Vorhaben. Es erlegt dem Antragsteller Pflichten in Form von Auflagen auf und kontrolliert deren Einhaltung und vollzieht das Bergrecht. Es ist darüber hinaus beratend tätig. Der Betrieb des Besucherstollens ist beispielsweise vom Bergamt verbeschieden.

 

4. Allgemeines zu Sicherungsmaßnahmen bei Stollenanlagen

Potenzielle Gefährdungszonen im Altbergbau (und dazu gehören auch die Stollen im Bamberger Untergrund) werden nach folgenden Grundsätzen behandelt:

Die Erkundung eines Stollens durch Geologen oder Bergsachverständige geht unmittelbar mit einer vorläufigen Sicherung identifizierter Gefahrenstellen einher. Die Sicherung erfolgt dabei durch Absperrungen an den Zugängen und oberirdisch am Grundstück. Eine dauerhaft [verbleibende] Sicherung bezeichnet im Bergbau haltbare Sicherungsmaßnahmen, die über eine bestimmte Zeit (Jahre, Jahrzehnte) wirken, ohne das Bergwerk grundlegend zu beseitigen oder zu verändern. Periodische Kontrollen sind dabei notwendig. Durch den Bund wurden alle AKG-Anlagen in Bamberg durch eine dauerhaft durch Torkretierung gesichert. Da es sich dabei aber auch um eine Sicherung ohne grundlegende Beseitigung des Hohlraumes handelt, gehen Sachkundige von einer Haltbarkeit des Spritzbetons von rund 25 bis 30 Jahre aus.

Das einzige endgültige Sicherungsverfahren ist die Verwahrung. Damit bezeichnet man den dauerhaften, wartungsfreien und wirkungsvollen Abschluss eines Altbergbaus. Man spricht dabei von einem sicheren Abschluss von mindestens 100 Jahren. Dies wird durch Verfüllung der Hohlräume mit geeigneten Füllern erreicht. Dabei wird das Altbergwerk aus historischer Sicht zerstört.

Die Erkundung und die Wahl der geeigneten Sicherungsmaßnahmen erfordern sehr weitgehende bergmännische und geologische Fachkenntnisse und sind von vielen Randbedingungen (Geometrie der Kavernen, Deckgebirge, Klüftigkeit, Wasserverhältnisse) abhängig.

 

5. Denkmaleeigenschaft:

Die Stollen im Bamberger Berggebiet sind zwar nicht alle einzeln explizit in der Denkmalliste aufgeführt, aber das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat stets klar zu verstehen gegeben, dass es die Stollen insgesamt als Denkmal auffasst und entsprechend behandelt wissen will. Somit scheidet eine Verwahrung durch Verfüllung in der Regel aus. Wenn zugleich der Bund sich aus der Kontrolle, Wertung und Sicherung der AKG-Stollen zurückziehen sollte, steuert Bamberg möglicherweise auf eine große eigentümer- und behördenübergreifende Herausforderung zu.

 

6. Untersuchungen durch die BSB

Nach den Erkenntnissen und Kartierungen der unterschiedlichen Fachbehörden der Stadt Bamberg sind im Bamberger Berggebiet Stollenanlagen am Stephansberg, Kaulberg, Jakobsberg und in Gaustadt vorhanden. Die Kartierungen gehen zumeist auf händische Skizzen und Pläne zurück. Eine flurstücksgenaue, exakte Zuordnung ist damit nicht sichergestellt.

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Verkehrsanlagen haben die BSB am Stephansberg mit einer Erkundung der bekannten Stollenanlagen begonnen. Dabei wurde mit einer 3D-Laser-Scan-Vermessung zunächst die exakte Lage der Hohlräume ermittelt. Mit der Vermessung ging eine Begehung durch ein Geologenteam einher, das die Standsicherheit des Deckgebirges bewertete. Anhand der Vermessungsdaten wurde ein 3D-Modell der Stollenanlagen und der Bebauung erstellt. In Folge der neuen Erkenntnisse musste bei einigen Stollen die Lage korrigiert werden. Auch konnten Erkenntnisse zur gegenseitigen Überlagerung der Stollen gewonnen werden. Zur Bewertung der Mächtigkeit des Deckgebirges wurden die Ver- und Entsorgungsleitungen mit in das Modell eingearbeitet und auch zusätzliche Sondierungen zum Baugrundaufschluss durchgeführt. In einem Fall wurde auch ein neuer,

teilverfüllter Hohlraum aufgetan.

 

7. Erkenntnisse

Die Erkundung der Stollen führte zu vereinzeltem Handlungsbedarf bei Stollenanlagen unter privaten Grundstücken. Die Grundstückseigentümer wurden vom BSB hierüber entsprechend unterrichtet. Dies ist jedoch lediglich ein Nebeneffekt der städtischen Untersuchungen, die sich auf städtische Flurstücke konzentrieren. Derzeit werden die Ergebnisse der Sondierungen bezüglich der öffentlichen Verkehrsflächen och ausgewertet, um fundierte Aussagen zum Tragverhalten des Deckgebirges geben zu können.

 

8. Antrag der CSU – BA Stadtratsfraktion vom 09.11.202

Mit Schreiben vom 09.11.2020 hat die CSU – BA Stadtratsfraktion einen Antrag zur Stollenthematik gestellt (Anlage). Die Antworten auf die gestellten Fragen ergeben sich aus den vorangehenden Ausführungen.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
     
  2. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 09.11.2020 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...