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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3684-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2021 des Finanzsenates vom 02.12.2020

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushalts­satzung:

 

 

§ 1

 

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

249.117.000

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

98.022.000

€.

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

46.186.000

und in den Aufwendungen mit

44.976.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

31.326.000

€.

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Sonder­vermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.107.200

und in den Aufwendungen mit

2.407.600

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 43.045.400 € neu festgesetzt. Davon entfallen

 a) auf den Kernhaushalt 2.700.000 €,

 b) auf den Bereich Konversion 33.262.400 und

 c) auf den Bereich Bahnausbau 7.083.000 .

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögens­plan) des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 18.085.000 € neu festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

  

§ 2a

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich (nach § 5 Abs. 1 KommwEV) wird auf 15.750.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 3

 

 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 22.283.631neu festgesetzt. Davon entfallen

  a) auf den Kernhaushalt 19.832.000 €,

  b) auf den Bereich Konversion 1.951.631 und

  c) auf den Bereich Bahnausbau 500.000 €.

 

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 17.567.000 € neu festgesetzt.

 

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.500.000 € festgesetzt.

 

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 7.600.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 Bamberg,

 STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Festsetzung des Haushaltsvolumens 2021

 

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