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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1040-6A

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.              Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Street View" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.

 

2.              Dabei ist "Google Street View" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.

Das Bundesverbraucherschutzministerium und die Datenschutzbeauftragten der Länder und Kommunen empfehlen daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

 

3.              Viele Bürger sind zur Zeit irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Der Hintergrund hiervon ist, dass bei den Aufnahmen von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist. Daher entwickelt Google ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Auch für die Widersprüche von Personen, die nicht über Internet verfügen, entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern nur, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird.

Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigen, indem Bilder unkenntlich gemacht werden. Danach wurden im April/Mai 2010 auch wieder Erfassungsfahrten durch Bamberg durchgeführt.

Google hat zwischenzeitlich zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) miterfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für Street View einfach mit. Bei Bekanntwerden der Panne Ende Mai stellte Google bis auf weiteres sämtliche Fahrten ein. Die Ergebnisse einer internen Untersuchung sollen im Juli veröffentlicht werden.

 

4.              Heute herrschen online auf der Google-Landkarte Deutschlands noch die weißen Flecken vor. Street View darf erst dann starten, wenn alle Löschanträge der Bürger eingearbeitet worden sind:

"Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden", erklärte Ministerin Ilse Aigner nach dem Gespräch mit Vertretern des Internetportals Anfang Mai 2010. "Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", so Deutschlands oberste Verbraucherschützerin. „Privates müsse auch künftig privat bleiben“, betonte sie. „Um ihre Privatsphäre besorgte Bürger könnten auch vorsorglich eine 'Löschung' beantragen. Damit werden die betreffenden Aufnahmen erst gar nicht den Weg ins Netz finden.", so das Verbraucherschutzministerium.

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google gegenüber dem Verbraucherschutzministerium bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit seit Anfang Mai 2010 auch die Möglichkeit in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können.

 

5.              Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:

•              Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com

•              Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

 

6.       Die Stadt Bamberg ist von der Möglichkeit Sammellisten auszulegen, bislang von keiner Seite offiziell informiert worden. Bezüglich der Sammelunterschriftslisten soll in Bamberg auch in der Infothek die Möglichkeit zur Abholung, Unterschriftsleistung und Abgabe der Listen zeitnah geschaffen werden. Eine Verpflichtung der Stadtver-waltung besteht nicht, es handelt sich vielmehr um einen reinen Bürgerservice. Insbesondere eine Beratung oder qualifizierte Hilfestellung ist deshalb nicht möglich. Kosten entstehen dafür bei der Stadtverwaltung im nur geringfügigem Umfang (Papier, Kopierkosten o. ä.). Ein Kostenersatz durch die Fa. Google oder durch eine öffentliche Stelle ist nicht vorgesehen. Die Bürger werden über die Medien über die zusätzliche Möglichkeit informiert. Auf der Homepage der Stadt wird das Sammelformular zusätzlich zum Download bereitgestellt.
 

7. Mit diesem Sitzungsvortrag ist auch die Anfrage der FW-Fraktion vom 08.05.2010 beantwortet.

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Datenschutzbeauftragten Kenntnis.

2.       Die Anfrage der FW-Fraktion vom 08.05.2010 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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