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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3736-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der letzten Sitzung des Kultursenats wurde grundsätzlich der Einrichtung einer Kulturkommission zugestimmt. Die Kulturkommission ist ein wichtiges Werkzeug in Sachen Kulturentwicklungsplanung und steht in direktem Zusammenhang damit und mit der gewählten Methode. Wie im Sitzungsvortrag vom 15. Oktober 2020 dargelegt, soll temporär zur Begleitung der Kulturentwicklungsplanung bis zur Fertigstellung des "Kulturkonzept 2025" eine Kulturkommission Bamberg eingerichtet werden. Das Gremium soll sich aus Stadträtinnen und Stadträten zusammensetzen, die von den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften benannt wurden (wobei jede Fraktion bzw.  Ausschussgemeinschaft eine Person entsenden kann) und in gleicher Anzahl aus sachverständigen Fachleuten aus dem Kulturbereich. Geborenes Mitglied ist der/die Kulturreferent*in als Vorsitzende der Kommission.

 

Gemeinsam wird der Grundlagenbericht zum Kulturentwicklungsplan von den Kommissionsmitgliedern spartenübergreifend systematisch aufgearbeitet, diskutiert und bewertet, um daraus das "Kulturkonzept 2025" zu entwickeln. Bereits im ersten Schritt - bei der Erstellung dieses o.g. Grundlagenberichts - wurden Kulturschaffende aus den verschiedensten Bereichen, z.B. Literatur, Musik, Theater, Freie Szene, Junge Kultur usw. im Rahmen von Interviews, Workshops und offenen Bürgerlaborformaten eingebunden und haben ihre Einschätzung des Kulturlebens - Status Quo, Stärken, Schwächen, Ziele, Wünsche - abgegeben. Der fertiggestellte Grundlagenbericht fasst mehrere Ergebnisse methodischer Ansätze und erhebt keine Einzelperspektiven oder Spartenergebnisse/Clusterthemen mehr. Dieses Abfragen ist bereits geschehen - entsprechend gibt es Spartenkommentare und ein breit ausgewertetes mehrseitiges Ergebnis aus knapp 30 qualitativen Interviews. Eine Zusammenfassung dieser Befragungen ist im Grundlagenbericht enthalten und gab den Vertretern der verschiedenen Kultursparten die Möglichkeit sich einzubringen und die spezielle Situation und Position zu vertreten.

 

Die Kulturkommission soll als wichtiges Strukturelement die Kulturentwicklungsplanung und das Kulturreferat/Kulturamt bei den o.g. weiteren Schritten unterstützen. Entsprechend wurden für die Kommission Persönlichkeiten aus dem Kulturleben gesucht, die neben ihren jeweiligen Steckenpferden, auch Wissen, Information, Zeit und Interesse für die Meta-Ebene mitbringen.

Dabei ist es besonders wichtig, dass die Mitglieder nicht nur ihren jeweiligen Bereich bewerten und vertreten können, sondern unabhängig die übergeordneten Interessen aller Kulturinteressierten in unserer Stadt vertreten können.

 

Die Mitglieder des Kultursenats wurden in der letzten Sitzung aufgefordert mögliche externe Sachverständige zu benennen. Das Kulturamt hatte im Vorfeld sieben Kultur-Cluster definiert und eine Auswahlliste formuliert die so ergänzt wurde. Jedes Mitglied des Kultursenats hatte dann die Möglichkeit jeweils sieben Stimmen zu verteilen. Ganz demokratisch konnte man dabei kumulieren und panaschieren.

 

Es wurde folgende Besetzung der Kulturkommission gewählt:

 

Externe Sachverständige:

 

  • Literatur

Roni (Oliver Braun), Charles Bukowski Gesellschaft

 

  • Musik

David Saam, Musiker, Musikethnologe, Radiomoderator

 

  • Kulturveranstalter

Marianne Benz, Jazz-Club Bamberg

 

  • Theater/Kleinkunst

Heidi Lehnert, Chapeau Claque, Schauspielerin, Regisseurin

 

  • Bildende Kunst

Barbara Kahle, Vorsitzende des Kunstvereins

 

  • Junge Kunst und Kultur

Renate Schlipf, Verein machbar und Kontakt

 

  • Interdisziplinär

Gerrit Zachrich, Kinobetreiber

 

Politische Vertreter:

 

  • Grünes Bamberg

Vera Mamerow

Michi Schmitt (Ersatz)

 

  • CSU - BA

Stefan Kuhn

Dr. Christian Lange (Ersatz)

 

  • SPD

Wolfgang Metzner

Klaus Stieringer (Ersatz)

 

  • BBB

Norbert Tscherner

Andreas Triffo (Ersatz)

 

  • FW-BUB-FDP

Claudia John

Martin Pöhner (Ersatz)

 

  • BaLi - Die PARTEI

Stephan Kettner

Fabian Dörner (Ersatz)

 

  • Ausschussgemeinschaft ÖDP-BM-Volt

Dr. Hans-Günter Brünker

Lucas Büchner (Ersatz)

 

Außerdem wird die Satzung über die Kulturkommission der Stadt Bamberg zur Entscheidung vorgelegt (s. Anlage), die neben einer Definition der Aufgaben dieses neuen Gremiums auch die Modalitäten der Besetzung der Kulturkommission regelt sowie den Geschäftsgang.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.  Der Stadtrat beschließt folgende Satzung für die Kulturkommission der Stadt Bamberg:

 

Satzung für die

Kulturkommission der Stadt Bamberg

vom

...

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

Kulturkommission der Stadt Bamberg

 

(1)   Zur weiteren Begleitung der Kulturentwicklungsplanung sowie Unterstützung des Kulturreferats und des Kulturamtes bei der Erstellung des "Kulturkonzept 2025" wird eine Kulturkommission eingerichtet.

 

(2)   Durch die Einrichtung der Kulturkommission werden die Kompetenzen des Stadtrates und des Senates für Bildung, Kultur und Sport nicht berührt. Die Kulturkommission ist beratend tätig, es handelt sich weder um einen Ausschuss, noch um einen Beirat der Stadt Bamberg. Das "Kulturkonzept 2025" wird nach Beratung und Formulierung durch die Kulturkommission zur Entscheidung vorgelegt.

 

§ 2

Aufgaben der Kulturkommission

 

Die Kulturkommission hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

  1. Spartenübergreifende systematische Aufarbeitung des "Grundlagenberichts Kultur"
  2. Vorbereitung, Diskussion und Erarbeitung von Lösungen für umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe der Kulturentwicklungsplanung
  3. Diskussion und fachliche Bewertung des Grundlagenberichts und Entwicklung eines "Kulturkonzept 2025"
  4. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Themen der Kulturentwicklungsplanung
  5. Unabhängige Vertretung der übergeordneten Interessen aller Kulturinteressierten in der Stadt Bamberg


§ 3

Zusammensetzung

 

(1)   Der Kulturkommission gehören an:

 

a)      Die Leitung des Kulturreferates der Stadt Bamberg als Vorsitzende/Vorsitzender.

b)      je eine Vertretung der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften,

c)      bis zu sieben externe Sachverständige aus den Bereichen Literatur, Musik, Theater/Kleinkunst, Bildende Kunst, Junge Kunst und Kultur, Kulturveranstalter und Interdisziplinär.

 

(2)   Die/Der Vorsitzende kann nach Bedarf weitere Personen für einzelne Themen oder Sitzungen beratend hinzuziehen.

 

(3)   Die Mitglieder der Kulturkommission aus der Mitte des Stadtrates werden von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften benannt.

 

(4)   Die externen Sachverständigen werden von den Mitgliedern des Senates für Bildung, Kultur und Sport in Abstimmung mit dem Kulturreferat der Stadt Bamberg ausgewählt. Sie werden vom Stadtrat bestätigt und ins Ehrenamt berufen.

 

(5)   Die Tätigkeit in der Kulturkommission erfolgt ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt.

 

(6)   Ein Mitglied der Kulturkommission kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Bamberg aus wichtigem Grund sein Amt in der Kulturkommission niederlegen. Eine Nachbesetzung erfolgt nach § 3 Abs. 3 bzw. Abs. 4 dieser Satzung

 

(7)   Der Stadtrat kann ein Mitglied aus wichtigem Grund aus der Kulturkommission abberufen.

 

 

§ 4

Geschäftsgang

 

(1)   Die Einladungen zu den Sitzungen der Kulturkommission sind schriftlich, mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin, zu versenden. Die Einladung per E-Mail ist ausreichend.

 

(2)   Mit der Einladung soll eine Tagesordnung versandt werden, welche die vorgesehenen Beratungsgegenstände bezeichnet. Die Tagesordnung wird durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden festgelegt.

 

(3)   Die Sitzungen sind nichtöffentlich.

 

(4)   Die Kulturkommission berät die zu behandelnden Themen in der Regel ohne förmliche Abstimmung. Hält die Vorsitzende/der Vorsitzende zur Erzielung einer klaren Meinungsbildung zu einzelnen Themenbereichen eine Abstimmung für erforderlich oder beantragt die Mehrheit eine Abstimmung, so wird offen abgestimmt. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

 

(5)   Ein Mitglied der Kulturkommission kann an der Beratung und einer Abstimmung nicht teilnehmen, wenn es im Sinne von Art. 49 GO persönlich beteiligt ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Kulturkommission. Das Mitglied hat eine mögliche persönliche Beteiligung der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden vor dem Eintritt in die Beratung mitzuteilen.

 

(6)   Die Schriftführung wird vom Kulturamt der Stadt Bamberg übernommen. Sie hat über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen, in der Ort und Tag der Sitzung, eine Teilnehmerliste, die Tagesordnung und der wesentliche Verlauf der Sitzung aufgenommen werden. Die Niederschrift ist von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterschreiben und wird anschließend veröffentlicht.

§ 5

Auflösung der Kulturkommission

 

Eine Auflösung der Kulturkommission erfolgt durch Beschluss des Stadtrates.

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

 

 

3.   Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Besetzung der Kulturkommission mit den o.g. Mitgliedern zu und befürwortet die Einrichtung zum 1. Februar 2021.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. 500 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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