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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1048-30

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Beratungsfolge

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I.                              Sitzungsvortrag:

 

Die Sandkirchweih 2010 findet heuer von Mittwoch, 18.08.2010, bis einschließlich Dienstag, 24.08.2010, statt. Diese 2-tägige Verlängerung aus Anlass des 60-jährigen Kirchweihjubiläums hat der Stadtrat am 24.02.2010 genehmigt.

 

Die Anforderungen, die hauptsächlich aus sicherheitsrechtlicher Sicht an die immer beliebter werdende Sandkirchweih zu stellen sind, haben im Laufe der Jahre stets zugenommen, bzw. befinden sich in einem ständig fortlaufenden Prozess der Optimierung und Anpassung.

 

Damit der Bamberger Stadtrat sich einen Überblick über die momentanen Neuerungen und Veränderungen verschaffen kann, möchte die Verwaltung diese nun zusammenfassend darlegen:

 

Verbot des Verkaufs von Getränken aus Gläsern und Keramikbehältnissen aus Gaststätten:

 

In seiner Sitzung vom 29.07.2009 hat der Bamberger Stadtrat die „Verordnung der Stadt Bamberg über das Verbot für Gaststätten für den Verkauf von Getränken in Behältnissen aus Glas und Keramik während der Sandkirchweih zum Verzehr auf der Straße“ beschlossen. Diese Verordnung gilt noch bis zum 30.06.2011.

 

Sinn dieser Regelungen war es das Müllaufkommen im Festgebiet zu reduzieren. Eine deutliche Entschärfung des Verletzungsrisikos durch herumliegende Scherben und Splitter war ebenfalls beabsichtigt. Wie schon der Ablauf der Sandkirchweih 2009 gezeigt hat, haben sich die in dieser Verordnung getroffenen Beschränkungen für die im Festgebiet ansässigen Gastronomen bestens bewährt. Nach Auskunft der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH hat sich die vom Entsorgungs- und Baubetrieb beseitigte und in Rechnung gestellte Müllmenge halbiert. Von Polizei und Rettungsdienst wurden im letzten Jahr keine Schnittverletzungen vorgetragen.

 

Festlegung einer Sperrzeit von 3 Uhr für Gaststätten in der Umgebung der Sandkirchweih:

 

In der Zeit der alljährlich stattfindenden Sandkirchweih wurde mit Stadtratsbeschluss vom 19.05.2010 eine Verordnung beschlossen, die für alle in der Umgebung des Sandkirchweihgebietes befindlichen Gaststätten (erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien) und Vergnügungsstätten den Beginn der Sperrzeit einheitlich auf 3.00 Uhr vorverlegt.

 

Aufgrund des geänderten Ausgehverhaltens der Bevölkerung beginnen aus Sicht der Polizei und des Rettungsdienstes die eigentlichen Probleme an den Sandkirchweihtagen, bzw. –nächten erst nach Kirchweihende in den angrenzenden Straßenzügen und Gebieten. Mit der nunmehr für die Umgebung des Festgebiets getroffenen strengeren Sperrzeitregelung sollen die immer höher werdenden polizeilichen und rettungsdienstlichen Einsatzzahlen wegen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und alkoholisierten Personen auf ein hinnehmbares Maß zurückgefahren werden.

 

In der am 09.06.2010 im Rathaus stattgefundenen Sicherheitsbesprechung zur Sandkerwa 2010 haben sich die Verantwortlichen von Polizei und Rettungsdienst ausdrücklich bei der Stadt Bamberg für die neu beschlossene strengere Sperrzeitregelung bedankt.

 

Standorte für einen Einsatzcontainer der Feuerwehr und Depots für zwei Feuerwehrleitern:

 

Für schnelle Rettungsmaßnahmen vor Ort ist es unabdingbar, dass an zentraler Stelle im Kirchweihgebiet eine Unterstellmöglichkeit für Gerätschaften (z.B. Schutzanzüge, Atemgeräte) und Personal der Feuerwehr geschaffen wird. Dies kann durch einen sog. Container geschehen. Als idealer zentraler Standort für einen Container wurde die Fläche im Sandbad vor dem Palais Schrottenberg ausgewählt. Hierbei handelt es sich um öffentlichen Grund der Stadt Bamberg.

 

Neben der Vorhaltung von Wachpersonal und von technischen Gerätschaften in diesem Container ist für die Feuerwehr auch die Bereithaltung von ausziehbaren Leitern notwendig. Die Feuerwehr konnte, diesmal in Absprache mit den Grundstücksbesitzern, zwei geeignete Orte für die Deponierung der Feuerwehrleitern finden.

 

Die Standorte für den Container und die beiden Leiter-Depots sind in beiliegendem Belegungsplan für die Sandkerwa ersichtlich.

 

Seit 2009 hat die Feuerwehr eine Kirchweihwache von 4 Mann im Sand in Bereitschaft. Künftig, also ab 2010, werden 6 Mann Sicherheitswache abgestellt.

 

Die Sandkerwa ist das Ereignis, welches seit nunmehr 60 Jahren in Bamberg eine immer mehr zunehmende Masse an Besuchern anzieht. Nicht nur die Sicherheitsbehörden und Rettungsdienste, sondern auch die Veranstalter werden dadurch fortlaufend vor neue An- und Herausforderungen gestellt.

 

Alljährlich findet jeweils vor und nach der Sandkerwa eine Sicherheitsbesprechung in großer Runde statt. An dieser Sicherheitsbesprechung in großer Runde nehmen teil bzw. werden eingeladen: Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH, Bürgerverein Sand, Regierung von Oberfranken (Gewerbeaufsichtsamt), Landratsamt Bamberg (Gesundheitswesen), Klinikum Bamberg (Notaufnahme), Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, Stadtwerke (Strom/ Wasser/ Verkehr), Polizei, Bayerisches Rotes Kreuz, Verkehrsbehörde, Entsorgungs- und Baubetrieb, Feuerwehr, Umweltamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Gebäudewirtschaft, Tourismus- und Kongressservice und das Ordnungsamt.

 

Die in den Sicherheitsbesprechungen vorgetragenen Feststellungen, Bedenken und Beanstandungen werden analysiert und nach Möglichkeit wird versucht, durch geeignete Maßnahmen und Regelungen – wie oben beschrieben – in geeigneter Weise Abhilfe zu schaffen.

 

So wird es auch in den kommenden Jahren notwendig sein, durch praktische und formelle Regelungen für einen sicheren und relativ störungsfreien Verlauf der Sandkirchweih zu sorgen und damit die hohe Qualität dieses Festes und seinen überregionalen positiven Bekanntheitsgrad aufrechtzuerhalten. Eine einhundertprozentige Sicherheit und ein absolutes Nullrisiko gibt es hier, wie in vielen anderen Dingen des Lebens, jedoch nicht.

 

Die Verwaltung wird den Bamberger Stadtrat weiterhin über sicherheitsrelevante Neuerungen informieren und notwendige Änderungen im Ortsrecht zur Abstimmung und zum Beschluss vorlegen.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

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