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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1052-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 12.03.2008 die Generalsanierung der Wohnanlage „Hüttenfeldstraße 2 – 6“ und „Am Hochgericht 1 – 5“ (siehe Anlage 1 zu VO/2008/0056-20). Die mit der Stadtbau GmbH, der Stiftungsverwaltung und der Regierung von Oberfranken abgestimmte Planung des Hochbauamtes sieht eine grundlegende Sanierung der 3-geschossigen Wohnungsbauten mit künftig 38 Wohneinheiten vor, um langfristig die Vermietbarkeit der Wohnungen zu erhalten und damit nachhaltig die Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten.

 

Nach einer damaligen Kostenschätzung des Hochbauamtes der Stadt Bamberg beliefen sich die Gesamtkosten der Sanierung auf ca. 3.660.000,00 €. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme war über Städtebauförderungsmittel, Eigenmittel der Stiftung, einer Beteiligung der Stadtbau GmbH sowie eine Kreditaufnahme durch die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung in Höhe von ca. 1,4 Mio. € vorgesehen.

Die seitens der Abteilung Stadtsanierung des städtischen Planungsamtes erstellte Kostenermittlung sah zum damaligen Zeitpunkt einen Kostenerstattungsbetrag durch die Städtebauförderung in Höhe von ca. 960.000,00 € vor, der sich aus einem Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 576.000,00 € sowie aus einem Zuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 384.000,00 € zusammensetzte. Es war damals beabsichtigt, den städtischen Anteil auf einen Mindestbetrag von 10 % (= 96.000,00 €) zu reduzieren und die verbleibenden 30 % zusätzlich über die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung zu finanzieren.

 

Im Rahmen der Antragsbearbeitung bei der Regierung von Oberfranken stellte sich in den folgenden Monaten heraus, dass einerseits eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils durch stiftische Mittel nicht zulässig ist und andererseits – entgegen früherer Absprachen – eine Förderung der Maßnahme ausschließlich über Darlehen im Rahmen der staatlichen Wohnungsbauförderung erfolgen kann.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Kreditzinsen von frei finanzierten Darlehen derzeit auf einem sehr niedrigen Stand befinden, schlägt die Stiftungsverwaltung vor, auf eine staatliche Förderung ganz zu verzichten.

 

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt sich somit wie folgt dar:

Sanierungskosten brutto                            3.094.400,00 €

evtl. Kostenmehrung (Puffer)              12,5 %              386.800,00 €

                            3.481.200,00 €

Baunebenkosten              18 %              626,616,00 €

GESAMTKOSTEN                            4.107.816,00 €

                            (4.100.000,00 €)  

 

Finanzierung:

Beteiligung Stadtbau GmbH (Bauleitung)              450.000,00 €

Eigenkapital Stiftung (Rücklage)                            300.000,00 €

Kreditaufnahme                            3.350.000,00 €

GESAMTFINANZIERUNG                            4.100.000,00 €

 

Bei dieser Finanzierung sind vorsorglich eine Kostensteigerung in Höhe von 12,5 % sowie die Reduzierung des Eigenkapitaleinsatzes der Stiftung auf 300.000,00 € eingeplant. Die Stiftung verfügt somit über weitere Rücklagen in Höhe von ca. 450.000,00 € für unerwartete Preissteigerungen oder Aufwendungen in anderen Bereichen der Stiftungsarbeit.

 

Zur Co-Finanzierung der Kreditaufnahme in Höhe von 3,35 Mio. € soll die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung einen Finanzierungszuschuss seitens der Stadt Bamberg in Höhe von insgesamt 600.000,00 € erhalten, der in jährlichen Raten von 50.000,00 € über eine Laufzeit von 12 Jahren ausbezahlt werden soll. Ohne diese finanzielle Unterstützung der Stadt Bamberg wäre die Stiftung voraussichtlich für einen Zeitraum von 12 Jahren nicht mehr in der Lage, nennenswerte Ausschüttungen für den Stiftungszweck (Förderung der Säuglings-, Kleinkinder- und Jugendfürsorge) vorzunehmen. Im Übrigen hätte die Stadt Bamberg bei einer Finanzierung über Städtebaufördermittel sofort den Eigenanteil von 384.000,00 € bereitstellen müssen, während der Zuschuss sich auf einen Zeitraum von 12 Jahren verteilt.

 

Um die derzeit günstigen Kreditzinsen zu sichern, wird die Stiftung den Kredit in voller Höhe aufnehmen und in insgesamt 5 Teilbeträgen - entsprechend dem voraussichtlichen Baufortschritt - bis Mitte 2012 abrufen.

 

Die aktuell anstehenden Veränderungen des Haushaltsplanes 2010 der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stitung erfordern unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan, da

 

v        nach Art. 71 Abs. 2 GO der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 3.350.000 € für die Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung bedarf und

 

v        nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 GO bei der Haushaltsstelle für die genannte Sanierungsmaßnahme im Vermögenshaushalt zusätzliche Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, wie die folgende Zusammenstellung zeigt:

 

 

Die Änderungen bei den jeweiligen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt der genannten Stiftung insgesamt sind in der Anlage 2 zu VO/2010/1052-20 im „Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Haushaltsplan der von der Stadt Bamberg verwalteten König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010“ ersichtlich.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.              Die Stadt Bamberg gewährt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für einen Zeitraum von 12 Jahren (beginnend ab 2012) jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € (Gesamtbetrag 600.000,00 €) zu den Zins- und Tilgungsleistungen des aufzunehmenden Darlehens in Höhe von 3,350 Mio. €.

 

2.              Die in der Anlage 2 zu VO/2010/1052-20 - „Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Haushaltsplan der von der Stadt Bamberg verwalteten König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010“ - aufgeführten Änderungen werden genehmigt, wobei über die Kreditaufnahme sowie die Haushaltsmittel grundsätzlich erst nach Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken verfügt werden kann.

 

3.              Die Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwaltete König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß Anlage 3 zu VO/2010/1052-20 beschlossen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

zusätzliche Kosten bei der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung in Höhe von 3.660.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Nachtragshaushaltsplan lt. Anlage 2

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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