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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1055-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag

 

Der Finanzsenat vom 29.06.2010 empfiehlt der Vollsitzung, die Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für die von der Stadt Bamberg verwaltete König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010 zu beschließen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

 

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

 

für die von der Stadt Bamberg verwaltete

 

König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung

 

für das Haushaltsjahr

 

2 0 1 0

 

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 3.350.000 € neu festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird von 2.930.450 € auf 0 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird nicht geändert.

 

 

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.

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