Beschlussvorlage - VO/2010/1055-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwaltete König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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30.06.2010
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
für die von der Stadt Bamberg verwaltete
König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung
für das Haushaltsjahr
2 0 1 0
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 3.350.000 neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird von 2.930.450 auf 0 neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird nicht geändert.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.