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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3860-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Auslaufende Amtsperiode

 

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfinden soll und dass auch die einmalige Option einer zweiten Amtsperiode besteht. Eine dritte Amtsperiode ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates sind zu unterstreichen. Der gewollte Wechsel wird jeweils zeitlich versetzt durchgeführt, um trotz regelmäßigen Wechsels zugleich Kontinuität im Gremium sicherzustellen.

 

Die erste Amtsperiode von Frau Silvia Schellenberg-Thaut und Herrn Burkhard Horn begann jeweils am 01.06.2018 und endet am 31.05.2021. Wie in der Geschäftsordnung des Stadtgestaltungsbeirates verankert, ist eine letztmalige Berufung für eine zweite Amtsperiode möglich. Die Verwaltung empfiehlt, Frau Silvia Schellenberg-Thaut und Herrn Burkhard Horn jeweils für eine zweite Amtsperiode zu berufen, um die Kontinuität der Arbeit des Gremiums zu wahren. 

 

Die zweite Amtsperiode beginnt am 01.06.2021 und endet am 31.05.2024.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungsbeirates ist gemäß der Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.


2. Geplante Sitzungstermine des Stadtgestaltungsbeirates 2021

 

Vorgesehen sind für das Jahr 2021 nachfolgende Termine (jeweils Montag):

 

1. März

 

7. Juni

 

27. September

 

22. November

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

 Der Stadtrat beschließt, Frau Silvia Schellenberg-Thaut und Herrn Burkhard Horn jeweils für eine zweite Amtsperiode vom 01.06.2021 bis zum 31.05.2024 in den Stadtgestaltungsbeirat zu berufen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

bei jeweiliger Durchführung einer Sitzung des Stadtgestaltungsbeirats entsprechende Honorarkosten in vom Stadtrat beschlossener Höhe (VO/2018/1568-61) für die eine Deckung auf der budgetierten HH-Stelle 01.60000.40200 im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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