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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3867-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 02.11.2017 hat die BA Stadtratsfraktion einen Antrag auf ein Förderprogramm für Lastenpedelecs gestellt.

 

Dieses Programm sollte ein Fördervolumen von 10.000 Euro besitzen. Der entsprechende Antrag auf Mittelbereitstellung seitens der Bamberger Allianz wurde durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 bewilligt. Dieses Förderprogramm für Lastenfahrräder/-pedelecs war ein Baustein der gesamtstädtischen Initiative "Bambergs Weg in die Elektromobilität".

 

Ziel des Förderprogramms für gewerbliche Lastenpedelecs war die Erhöhung des Radverkehrsanteils im gewerblichen Lieferverkehr und die damit verbundene Verringerung des Anteils von motorisierten Dienstleistungen im gewerblichen Bereich durch emissionsfreie Transportmöglichkeiten, gerade für den heimischen Mittelstand.

 

Gefördert wurde (und wird nach wie vor) die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten- Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Je Antragsteller/-in ist nur ein Fahrzeug förderfähig. Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, sowie E-Bikes (kein Pedalbetrieb möglich, zulassungs- und versicherungspflichtig).

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt von Anfang an

 

1. für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 500,00 €

2. für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 1.000,00 €


Antragsberechtigt waren 2018 (und 2019)

 

1. Gewerbebetriebe und Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Bamberg,

2. freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Bamberg ansässig sind sowie

3. Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Bamberg

 

Nicht antragsberechtigt waren aufgrund der nur begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel von insgesamt 10.000 Euro Gebietskörperschaften, Bundes- /Landesbehörden, Privatpersonen sowie politische Parteien.

 

Abweichend vom Antrag der Bamberger Allianz wurde 2018 wegen der begrenzten Fördergelder auf die Ausweitung des Förderprogrammes in den privaten Bereich verzichtet und nur auf den gewerblichen Antragssteller beschränkt. Die entsprechenden Förderrichtlinien wurden in der Sitzung des Umweltsenates am 27.02.2018 beschlossen und sind zum 01.04.2018 in Kraft getreten.

 

Die Resonanz auf das Förderprogramm übertraf aus Sicht der Verwaltung die Erwartungen. Bereits nach drei Wochen waren die Fördermittel ausgeschöpft. Es wurden insgesamt elf Anträge bewilligt, hiervon neun Anträge für  Lastenpedelecs und zwei Anträge für Lastenfahrräder. Zeitliche Verzögerungen ergaben sich damals schon teilweise durch Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern.

 

Eine Umfrage zur Auslastung und zur Zufriedenheit bei den Nutzern hat einen hohen Grad der Zufriedenheit ergeben. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass das Parkplatzproblem in der Innenstadt durch die Lastenpedelecs von sekundärer Bedeutung sei, und somit der Parksuchverkehr vermieden wird. Der angegebene Einsatzradius für die Lastenpedelecs im Regelfall zwischen ein bis zu sieben km entspricht den Erwartungen des Fördergebers, dass insbesondere Lieferkilometer durch Verbrenner im Nahbereich ersetzt werden.

 

Die Stadt Bamberg hat auch 2019 das vom Stadtrat beschlossene Förderprogramm für gewerbliche Lastenpedelecs erfolgreich fortgesetzt. Die Resonanz auf das fortgeführte Programm war entsprechend zum Vorjahr 2018 vorhanden. So waren bei einem Fördervolumen von 15.000 € (die Haushaltsmittel wurden aus der Haushaltsstelle des EBB "Fahrradwegenetz" dem Umweltamt zu gewiesen), 17 Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt 14.072,90 € gestellt und bewilligt.

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 26.11.2019 wurde die Förderrichtlinie neu gefasst, da von verschiedenen Seiten an die Verwaltung der Wunsch herangetragen wurde, das Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenpedelecs nicht nur zu verlängern, sondern auch auf Familien zu erweitern. Vor dem Hintergrund des Zieles der Verwaltung, Bamberg zu einer besonders familienfreundlichen Stadt zu machen, wurde die Richtlinie überarbeitet und um die Förderung im privaten Bereich ergänzt, so dass seit 2020 die "Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelecs im gewerblich, institutionellen und privaten Einsatz in der Stadt Bamberg" zur Anwendung kam.

 

Seither sind gem. Ziff. 3 Abs. 1 o.g. Richtlinie Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg antragsberechtigt.

 

An sich waren im Haushalt 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro für die Förderung von Lastenrädern vorgesehen. Corona bedingt wurde der Ansatz allerdings auf 5.000 Euro reduziert, was zur Folge hatte, dass nur die sechs Schnellsten eine Förderung erhielten und sieben Anträge abgelehnt werden mussten. Dieses Windhundprinzip erscheint allerdings keinesfalls gerecht, weshalb die Änderung der Richtlinie, wie in der Anlage beigefügt, als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Dies nicht nur wegen der knappen Haushaltsmittel aufgrund der aktuellen Situation, sondern auch aufgrund der Erweiterung der Förderung für Private. Dadurch wird wohl künftig immer eine größere Anzahl von Förderanträgen einer zu geringen Fördermasse gegenüberstehen. Eine gerechtere Variante erscheint die Feststellung der Förderung per Losverfahren anstatt - wie bisher - nach Datum des vollständigen Eingangs der jeweiligen Anträge. Deshalb wurde insbesondere Ziffer 6 (2) (bisherige Ziffer 5(2)) der Förderrichtlinie geändert. Dort ist das Losverfahren geregelt.


Um ausreichend Zeit für entsprechende Anträge zu haben, sieht die neue Richtlinie in Ziffer 5 (3) eine mögliche Antragsstellung in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. jeden Jahres - ausgenommen das Jahr 2021 - vor. In diesem Jahr wurde der Zeitraum auf 01.04. bis 30.06.2021 festgelegt. Mit der Antragsstellung im ersten Quartal jeden Jahres soll erreicht werden, dass sämtliche Anträge - auch bei Lieferschwierigkeiten - bis Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgewickelt werden können und die Bildung von Haushaltsausgaberesten vermieden wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
  2. Mit der vorgeschlagenen Neufassung der Förderrichtlinie besteht Einverständnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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