"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/3868-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Maßnahme:

 

Der Kindergarten St. Anna mit insgesamt 90 Plätzen in 4 Kindergartengruppen, davon 1 inklusive Gruppe, Baujahr 1975, ist dringend sanierungsbedürftig. Dies wurde durch ein Gutachten von Mai 2018 bestätigt, welches für die beabsichtigte erhöhte FAG-Förderung im Rahmen des 4. SIP zu erstellen war. Eine Generalsanierung wäre aufgrund der Bausubstanz unwirtschaftlich. Ein Ersatzneubau ist unumgänglich.

 

Geplant ist der Ersatzneubau in Form einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit 1 Krippengruppe (12 Betreuungsplätze), 2 regulären Kindergartengruppen (50 Betreuungsplätze) und einer inklusiven Kindergartengruppe (15 Betreuungsplätze). Das Vorhaben ist soweit entscheidungsreif, dass die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Vorarbeiten für den Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken umzusetzen sind. Auf die Vorlage sämtlicher Planungs- und Kostenschätzungsunterlagen wurde verzichtet. Die Planung des Ersatzneubaues ist mit dem Stadtjugendamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken fachlich vorabgestimmt.

 

Die Bau- und Betriebsträgerschaft liegt bei der Katholischen Kirchenstiftung St. Anna.

 

 

2. Kosten und Finanzierung:

 

Die Berechnung basiert auf der regulären FAG-Förderung und einer Erhöhung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP), dessen Verlängerung am 06.10.2020 im Ministerrat beschlossen wurde, und gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

 

 

Gesamtkosten laut Kostenplan

4.032.000 €

Förderfähige Kosten

2.720.661 €

Staatlicher Anteil bei 90 % FAG und 4. SIP

2.448.595 €

Kommunaler Anteil

   272.066 €

Anteil Träger

1.091.339 €

Anteil Dritter

220.000 €

 

 

Nach dem aktuellen Summenraumprogramm ergibt sich für den Kindergarten St. Anna mit einer Größe von 12 Krippen- und 65 Kindergartenplätzen ein förderfähiger Flächenbedarf von maximal       556,6 m². Hieraus ergeben sich bei einem Kostenrichtwert von 4.888,00 € maximal förderfähige Kosten von 2.720.661 €.

 

 

3.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg in Höhe von 2.720.661,00 € werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Bauträger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt bei einer Beteiligung von 100 % an den förderfähigen Kosten und ausgehend von einer staatlichen Finanzhilfe von 90 % somit 272.066,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

  1. Der Bedarf von 12 Kinderkrippenplätzen und 65 Kindergartenplätzen (50 reguläre und 15 inklusive Plätze) nach Art. 7 BayKiBiG für den Kindergarten St. Anna, Ferdinand-Braun-Straße 40, 96050 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.
  2. Die Betriebsträgerschaft wird weiterhin der Katholischen Kirchenstiftung St. Anna übertragen.
  3. Dem Bauträger der Maßnahme, der Katholischen Kirchenstiftung St. Anna, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe von 90 % der förderfähigen Kosten ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

 insgesamt bis zu einem Betrag von maximal  2.720.661,00

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90%.

  1. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  2. Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Ersatzneubaues des Kindergartens St. Anna, Ferdinand-Braun-Straße, 96050 Bamberg durch die Katholische Kirchenstiftung St. Anna in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

 

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.720.661,00 €, für die Deckung in Form einer Verpflichtungs-ermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Brutto ca. 220.000,00 € je Abrechnungsjahr für die kindbezogene Förderung;

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Gegen die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der Kita-Offensive bestehen keine Einwände.

 

 

Loading...