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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/3869-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Bereits im Frühjahr 2016 gab es erste Gespräche über die künftige Ausrichtung der ganztägigen Bildung und Betreuung an der Grundschule Bamberg-Gaustadt, an der aktuell eine Mittagsbetreuung in Kurz- und Langgruppen angeboten wird. Die Schulleitung ist nun mit dem Wunsch an die Stadt Bamberg herangetreten, zum Schuljahr 2021/2022 auf offenen Ganztag umzustellen.

 

Ein offenes Ganztagsangebot (OGTS) gewährleistet grundsätzlich im direkten Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht ein Bildungs- und Betreuungsangebot an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche. Im konkreten Fall der Grundschule Bamberg-Gaustadt soll auch für den Freitagnachmittag ein Angebot vorgehalten werden.

 

Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (zuletzt vom 30. März 2020) ist der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebots von der Schulleitung vorzubereiten und durch den Sachaufwandsträger – im Falle der Grundschule Bamberg-Gaustadt also der Stadt Bamberg – zu stellen. Die Genehmigung wird durch die jeweils zuständige Regierung erteilt. Eine zentrale Genehmigungsvoraussetzung ist, dass sich der Sachaufwandträger „zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb des offenen Ganztagsangebots anfallenden zusätzlichen Sachaufwands und zur Mitfinanzierung des für die jeweilige Angebotsformen festgelegten Personalaufwands“ (KMBek. Vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a25 693, Nr. 2.1.1.2.5) verpflichtet. Derzeit liegt der jährliche kommunale Mitfinanzierungsanteil bei 5.847 € je Kurzgruppe bzw. 6.422 € je OGTS-Gruppe bis 16 Uhr.

 

Im Falle der von der Schule prognostizierten Gruppen – konkret zwei Kurzgruppen und vier OGTS-Gruppen bis 16 Uhr – wären pro Haushaltsjahr derzeit gut 37.000 € für den Personalaufwand und ein in der Bekanntmachung nicht näher bezifferter Betrag für den zusätzlichen Sachaufwand zu tragen. Im Haushaltsjahr 2021 sind 19.266 € bereits eingeplant. Im Falle einer Genehmigung der Umstellung von Mittagsbetreuung auf offenen Ganztag kämen im Höchstfall weitere 18.116 € an Kosten für die Mitfinanzierung des Personalaufwands hinzu.

 

Um frühzeitig in die erforderliche Information der Eltern gehen zu können, bittet die Schulleitung um eine Entscheidung, ob grundsätzlich mit der Umstellung der Angebotsform ganztägiger Bildung und Betreuung Einverständnis besteht.

 

Ab dem Schuljahr 2021/2022 könnten mit der Umstellung an der Grundschule Bamberg-Gaustadt somit an drei Grundschulen offene Ganztagsangebote angeboten werden: Grundschule Bamberg – Am Heidelsteig, Hugo-von-Trimberg-Grundschule und – neu – Grundschule Bamberg-Gaustadt.

 

Das städtische Jugendamt, die Staatlichen Schulämter in Stadt und Landkreis Bamberg sowie der Familienbeirat der Stadt Bamberg begrüßen die Umstellung von Mittagsbetreuung auf offenen Ganztag an der Grundschule Bamberg-Gaustadt, die mit einer – abhängig von den Anmeldungen – möglichen Steigerung der Betreuungsplätze von (derzeit) 84 in der Mittagsbetreuung auf 100 im offenen Ganztag einherginge, nachdrücklich (siehe Anlage „Stellungnahme des Familienbeirats“).

 

Diese Umstellung stellt einen wichtigen Schritt für eine bedarfsgerechte und annehmbare ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter in Gaustadt dar. Zusammen mit dem Neubau einer Kindertagesstätte am Ochsenanger mit insgesamt 62 Plätzen (12 Krippen- und 50 Kindergartenplätze) – geplanter Baubeginn: Sommer 2021 – zeigt diese Maßnahme, dass dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Gaustadt von Seiten der Verwaltung große Aufmerksamkeit geschenkt wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Umstellung von Mittagsbetreuung auf offenen Ganztag an der Grundschule Bamberg-Gaustadt mit 2 Kurzgruppen und 4 OGTS-Gruppen grundsätzlich zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Antrag fristgerecht über den Dienstweg bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19. Januar 2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von voraussichtlich 19.266 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von voraussichtlich 18.116 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: HSt. 29000.63900 Schülerbeförderung Grund- und Mittelschulen“

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Im Hinblick auf die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bis zum Jahr 2025 bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

 

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Anlagen

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