Beschlussvorlage - VO/2010/1063-41
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenanpassung zum 1. September 2010 mit Neufassung der Gebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Volkshochschule
- Beteiligt:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultursenat
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Empfehlung
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08.07.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Die Teilnehmergebühren der Städtischen Volkshochschule wurden zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 29. Juli 2009 zum 1. September 2009 von 1,77 auf 1,86 pro Kurzstunde (45 Min.) angehoben.
Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2009 beliefen sich die Einnahmen aus Kursgebühren nach der Jahresrechnung bei HSt. 3500.1175 (Teilnehmergebühren) auf 769.365,66 . Im Vergleich zum Vorjahr vermehrten sich damit diese Einnahmen um 5,2 % (Rechungsergebnis 2008: 731.090,42 ; zum Vergleich Rechnungsergebnis 2007: 739.945,50 ). Die von der letzten Gebührenanpassung erhofften Mehreinnahmen trafen folglich nicht nur ein, sondern übertrafen diese im Jahr 2009 sogar noch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sowohl die Gesamtzahl der Veranstaltungen als auch die der Teilnehmer um jeweils rund 3,5 % anstieg.
Der Gebührensatz der Städtischen Volkshochschule soll nun zum 1. September 2010 erneut angehoben werden, d. h. der Kurzstunden-Satz (45 Min.) soll sich von 1,86 um 0,06 auf 1,92 erhöhen (+ 3,2 %). In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies beispielsweise bei einem Standard-Sprachkurs (15 Termine à 90 Min.) eine Anhebung von 55,80 auf 57,60 , d. h. eine Preissteigerung in Höhe von 1,80 bezogen auf die gesamte Semesterlaufzeit eines Kurses.
Grund für die Gebührenanpassung ist die erhebliche Mittelkürzung des laufenden Haushaltsjahres, die im Vergleich zu den Ansätzen des Vorjahres rund 8 % und im Vergleich zu den in 2009 vom Kultursenat befürworteten Haushaltsanträgen 9,5 % beträgt. Nachdem von den Kürzungen wenn auch versehentlich Führungs- und Vortragshonorare in einer Gesamthöhe von etwa 25.000 unmittelbar miterfasst wurden (obwohl Personalkosten grundsätzlich unangetastet bleiben sollten), wurde von der VHS am 25.02.2010 beim Finanzreferat ein Antrag auf Budgeterhöhung um den vorgenannten Betrag gestellt. Nicht zuletzt als Folge der Ablehnung dieses Antrags (Mitteilung des Finanzreferats vom 25.03.2010) klafft im VHS-Budget des laufenden Jahres trotz strikter Haushaltsführung und bereits umgesetzter Einsparmaßnahmen (unter anderem Streckung der Putzrhythmen, Kündigung des VHS-Stadtbusses, Verschiebung von Maßnahmen des Inventar- und Gebäudeunterhalts auf die Folgejahre) immer noch eine geschätzte Deckungslücke von etwa 12.000 . Dieser prognostizierte Fehlbetrag kann nach Ausschöpfung aller derzeit realisierbaren Sparmöglichkeiten nur durch eine leichte Gebührenanhebung kompensiert werden.
Im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2011 kann die Notwendigkeit einer weiteren Gebührenanpassung nicht ausgeschlossen werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag zur Neufassung der Gebührensatzung bringt geschätzte Mehreinnahmen in Höhe von 12.000 noch im laufenden Haushaltsjahr und in Höhe von 20.000 im Haushaltsjahr 2011.