"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1065-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Allgemeines

 

Der Hollergraben ist ein Seitengewässer des linken Regnitzarmes. Der Graben wird im Bereich der heutigen Hainbrücke (B22, Münchner Ring) aus der Regnitz ausgeleitet, fließt durch den Hain und mündet im Bereich von Schloss Geyerswörth wieder in die Regnitz. Mit dem Bau des Münchner Rings wurde auch der Hollergraben unter der späteren Hainbrücke mit umgestaltet.

 

Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 08.09.1972 wurde das alte Streichwehr „Steinwöhrlein“ an der Regnitz aufgelassen und ein neues funktionsgleiches Überfallwehr rund 170 m Hollergrabenabwärts errichtet. Dieses ist das bekannte Hufeisenwehr neben dem Parkplatz an der Ecke Hainstraße/Heinrichsdamm.

 

Gleichzeitig wurde das Fließgewässer als eine künstliche Teichlandschaft unter der Brücke gestaltet. Die Stadt Bamberg hat als Bauherr der Maßnahme damals den Landschaftsarchitekten Prof. Bernhard Winkler, Starnberg mit den Planungen beauftragt. Dieser erhielt für das Gesamtwerk Hainbrücke/Hollergraben 1973 den BDA-Preis (Bund Deutscher Architekten).

 

Der Freistaat Bayern als Grundeigentümer und Unterhaltungsverpflichteter für den Hollergraben hat damals die Unterhaltslast für den künstlichen Gewässerabschnitt (von der Ausleitung aus der Regnitz bis 20 m unterhalb vom Wehr) an die Stadt Bamberg übertragen.

 

 

Probleme am Gewässer

 

Mittlerweile sind fast 40 Jahre vergangen und das Bauwerk weist einige Schäden und Probleme auf: Das gepflasterte Bachbett hat auf großer Länge Abbrüche von Pflastersteinen im Bereich der Wasserwechselzone (Absturzgefahr).

 

Die künstliche Seenlandschaft lädt besonders im Sommer zum Baden ein. Aber dieses ist auch eine große Gefährdung für mögliche Badende. Haltegriffe am Ufer, Ausstiegsleitern und vor allem eine Auftrittstufe am Rand (bei ca. -1,20 m unter Wasser) fehlen vollständig. Die Gefahr des Ertrinkens, besonders im tieferen Schwimmerbereich ist jederzeit gegeben.

 

Das glatte Pflaster ist besonders unter Wasser mit Algen bewachsen und noch glatter als oberhalb. Ein Ausrutschen der mit Hilfe der Stufen direkt an das Wasser geführten Besucher ist deshalb sehr leicht möglich.

 

Die Stadt Bamberg ist aus den oben geschilderten Gründen unbedingt gezwungen, aus Sicherheitsgründen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Der sogenannte „Bootshafen“ (Altarm, Blinddarm) wird nur seitlich angeströmt aber nicht durchströmt. Die eingetragenen Feinstteile und Blätter führen zu einer regelmäßigen starken Verschlammung dieses Bereichs. Darüber hinaus hat der Bootshafen seine gedachte Funktion kaum erfüllt und wurde als solcher nur selten von „Freizeit-Kapitänen“ angesteuert.

 

Der ausschlaggebende „Mangel“ des Hollergrabens wurde jedoch durch die neuere Gesetzgebung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der EU-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) erzeugt. So verlangt § 6 (1) WHG: „Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel: 1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern „--------„.

 

§ 6 (2) WHG: „………… und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden ………..“.

 

Die durchgängig gepflasterten Böschungen und die Sohle behindern den Austausch mit dem Grundwasser und verhindern den Bewuchs und die Besiedlung von Flora und Fauna im Gewässer und widersprechen somit den o.g. heutigen Anforderungen an ein natürliches Gewässer.

 

 

Fehlende Fisch-Durchgängigkeit

 

Das größte Problem jedoch stellt die für jedes Wasserlebewesen unüberwindbare Barriere, das Wehr, dar (nicht durchgängig).

 

§ 34 (2) WHG: „Entsprechen vorhandene Stauanlagen nicht den Anforderungen……….., so hat die zuständige Behörde die Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu treffen……………“.

 

§ 29 (1) WHG: „Ein guter ökologischer ……….Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potential…………………sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen“.

 

Zur Umsetzung der WRRL wird derzeit vom Freistaat ein „strategisches Gesamtkonzept Durchgängigkeit“ entwickelt. Die Regnitz in Bamberg wurde darin bereits als „fischfaunistisches Vorranggewässer“ eingestuft, Die aktuelle Maßnahmeplanung zur WRRL sieht dementsprechend eine Umsetzung der Durchgängigkeit bis zum Jahr 2015 vor.

 

Für den Hollergraben ist folgender Zusammenhang maßgebend:

 

Im Zuge der LGS Bamberg wurde der Umgehungsbach ERBA erstellt, mit dem die aquatische Durchgängigkeit für den Bereich ERBA-Kraftwerk wiederhergestellt wird.

 

Regnitzaufwärts wurde bereits ein Fischpass am Wehr Neuses (Lkr BA) erstellt und damit die Durchgängigkeit für Makrozoobenthos, Fische und die übrige Gewässerfauna erreicht.

 

Im linken Regnitzarm liegen im Bereich der Innenstadt die sog. Oberen und Unteren Mühlen. Diese stellen wegen ihrer Stauanlagen für die Fischfauna ein unüberwindliches Hindernis dar.

 

Die aquatische Durchgängigkeit des Hollergrabens ist das fehlende Bindeglied um die Regnitz von der Mündung in den Main bis oberhalb des Kraftwerkes Neuses wieder als durchgängigen Wasserkörper auszubilden.

 

Bereits seit 2006 hat das Wasserwirtschaftsamt Kronach intensiv mit einer Arbeitsgruppe versucht, im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes zur Landesgartenschau einen von allen Beteiligten getragenen Lösungsbeitrag  zur Umgehung des Steinwöhrleins zu liefern. Alle Lösungsansätze wurden wegen erheblicher Eingriffe in den Hain aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt.

 

 

Finanzbeiträge Dritter

 

Die Joseph Stiftung betrieb an den Oberen Mühlen drei Turbinen. Eine weitere Turbine kam 2007im Bereich zwischen Hotel Nepomuk und Bergstadt hinzu. Hierzu waren Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen. Die Joseph Stiftung könnte für den durch die neue Turbine erzeugten Strom eine erhöhte Einspeisevergütung bekommen. Diese Vergütung nach erneuerbare Energien Gesetz wird allerdings erst nach Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen gewährt. Die Höhe der Ausgleichsmaßnahmen richtet sich nach dem zu erwartenden Gewinn, der durch die erhöhte Einspeisevergütung erzielt wird.

 

Insbesondere die Joseph Stiftung ist jedoch nach wie vor an einer raschen Umsetzung einer Maßnahme zur Realisierung der aquatischen Durchgängigkeit der Regnitz interessiert.

 

Die Joseph Stiftung ist bereit eine Summe in Höhe von 130.000 € an die Stadt für die Umgestaltung des Hollergrabens zu zahlen. Nach Durchführung dieser Maßnahme würde die Joseph Stiftung die erhöhte Einspeisvergütung bekommen.

 

Nach mehr als dreijähriger Diskussion in Sachen „Hollergraben“ ist eine weitere Verzögerung für die Joseph Stiftung nicht tolerierbar. Die o.g. Finanzierungszusage gilt deshalb nur für 2010. Nachdem das EEG den räumlichen Zusammenhang zwischen Kraftwerksanlage und Fischpass aufgehoben hat, beabsichtigt die Joseph Stiftung – sollte die aquatische Durchgängigkeit im Hollergraben nicht bis Ende 2010 hergestellt sein – außerhalb der Stadt Bamberg eine ökologische Ausgleichsmaßnahme zu finanzieren. Bei entsprechend zielgerichtetem Handeln der Stadt hat die Joseph Stiftung Mitwirkungsbereitschaft signalisiert, auch wenn der Zeitrahmen geringfügig überschritten wird.

 

 

Lösungsansätze des EBB

 

Der EBB hat bei Berücksichtigung der o.g. Aspekte:

 

-              dringender baulicher Sanierungsbedarf

-              naturferner Zustand des Gewässerabschnittes

-              fehlender aquatische Durchgängigkeit

-              Finanzbeitrag der Joseph Stiftung

 

Lösungsmöglichkeiten zur Umgestaltung des Hollergrabens untersuchen lassen (BAUR Consult, Haßfurt und lab, Landshut). Die Ergebnisse der Studien wurden den wesentlichen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt und diese um schriftliche Stellungnahme gebeten.

 

Für zwei Lösungsansätze zur Umgestaltung des Hollergrabens zeigt sich eine breite Zustimmung und somit eine voraussichtliche Realisierbarkeit.

 

Variante 2              BAUR Consult / lab

 

Die vorgeschlagenen Lösungsvarianten Variante 2 vom Büro BAUR und die Lösung vom Büro lab sind weitgehend ähnlich:

 

Das Steinwöhrlein wird abgerissen und durch Sohlgleiten ersetzt. Im Bereich der Sohlgleiten erfolgt ein Teilabriss der architektonischen Flusslandschaft des gestalteten Hollergrabens. Oberhalb der Sohlgeiten bleibt die architektonische Seenlandschaft erhalten und wird grundhaft instandgesetzt. Vorteil ist hier die weitestgehende Erhaltung des jetzigen Zustandes.

 

Nachteilig wirkt, dass die Struktur der architektonischen Flusslandschaft des gestalteten Hollergrabens als Lebensraum bei den Varianten 2 und lab nicht verbessert wird. Eine durchgehende Schüttung von strukturreichen Sohlsubstrat könnte zwar Abhilfe schaffen, stellt jedoch eine wesentliche Erschwernis zukünftiger Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen dar.

 

Im oberen Bereich, in dem die Seenlandschaft erhalten wird, müssen zusätzlich die o.g. Schäden im Bereich der Sohl- und Uferpflasterung saniert werden. Hier gibt es die Möglichkeiten der Reparatur des Böschungskopfes oder eine Generalsanierung des gesamten zu erhaltenden Bereichs.

 

 

Variante 3              BAUR Consult

 

Bei der Variante 3 wird die aquatische Durchgängigkeit durch den Abriss des Wehres und den Einbau von Sohlgleiten als naturnahe Tierwanderhilfen erreicht. Es erfolgt, mit Ausnahme der Brücken, nahezu ein Komplettabriss der Seenlandschaft des gepflasterten Hollergrabens und eine Umgestaltung in einen naturnahen Bachlauf mit integriertem Niedrigwassergerinne, Flachwasserzonen und Störsteinen. Die Uferbereiche werden mit Steinwurf aus Wasserbausteinen gesichert. Das Bachbett bleibt von der Lage erhalten.

 

Diese Lösung ist naturnäher, verlässt aber das ursprüngliche Konzept der Seenlandschaft und damit den hochwertigen landschaftsarchitektonischen Ansatz.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die beiden Varianten sollen in einem Vorentwurf genauer geplant und mit Kosten hinterlegt werden. Dem Bau- und Werksenat werden im Herbst 2010 dann die Ergebnisse vorgelegt und über die Vorzugslösung entschieden. Diese Lösung soll durchgeplant werden und bei Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in 2011 noch rechtzeitig vor der LGS gebaut werden.

 

Bezüglich der Finanzierbarkeit werden noch Gespräche mit den Triebwerksbesitzern und dem Freistaat Bayern geführt.

 

In die Planungen des Vorentwurfes werden auch die Anregungen des Ursprungsplaners Prof. Winkler, Starnberg einfließen. Dieser wurde vom EBB schon eingebunden und hat sich zur Mitwirkung bereit erklärt.

 

Die Planungskosten werden sich auf ca. 30.000 € belaufen, für die der Entsorgungs- und Baubetrieb allerdings keine Deckungsvorschläge machen kann.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Entsorgungs- und Baubetrieb wird beauftragt, mit der Planung der Sanierungsmaßnahme zu beginnen, sobald die Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.

 

3.              Der Entsorgungs- und Baubetrieb meldet die ermittelten Investitionskosten der Sanierungsmaßnahme sowie sämtliche mögliche Investitionszuschüsse für den Haushalt 2011 an.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  r die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 30.000 € r die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird kann kein Deckungsvorschlag gemacht werden

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren in noch unbekannter Höhe

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

siehe Anlage!

Loading...