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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/3968-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg benötigt zur Erfüllung verschiedener Aufgaben personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Zur Regelung der Datennutzung wird daher die „Satzung zur Datennutzung“ (Anlage) erlassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die Satzung zur Datennutzung:

 

Satzung zur Datennutzung durch die Stadt Bamberg

(Datennutzungssatzung)

 

Vom

 

Aufgrund Art. 23 und 24 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, und gem. Art. 6 Abs. 3 DSGVO erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht

§ 1 Übernahme freiwilliger Aufgaben und Datennutzung

§ 2 Datennutzung durch den Oberbürgermeister

§ 3 Zentrum Welterbe Bamberg

§ 4 Stadtplanungsamt

§ 5 Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung

§ 6 In-Kraft-Treten

 

§ 1

Übernahme freiwilliger Aufgaben und Datennutzung

 

(1)   Die Stadt Bamberg übernimmt Aufgaben freiwillig und benötigt für die Erfüllung dieser Aufgaben personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern für nachstehend aufgeführte Zwecke. Wahrgenommen werden die Aufgaben durch den Oberbürgermeister, die weiteren Bürgermeister oder durch Mitglieder des Stadtrates bzw. der Verwaltung.

 

(2)   Die Datennutzung richtet sich nach Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Hierbei wird beachtet, dass bei einem vorliegenden Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) davon auszugehen ist, dass eine Nutzung nicht erfolgt.

 

(3)   Die Datennutzungsmöglichkeit gilt ebenso für die in oben genanntem Zusammenhang stehenden Medienveröffentlichungen/-mitteilungen. Eine Nutzung von personenbezogenen Daten in Form von Medienveröffentlichungen/-mitteilungen erfolgt dabei nur mit Zustimmung der Betroffenen.

 

(4)   Jegliche Datennutzung erfolgt unter Berücksichtigung des Gebotes der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

 

§ 2

Datennutzung durch den Oberbürgermeister

 

1. Gratulationen

Der Oberbürgermeister spricht regelmäßig Glückwünsche zu folgenden Anlässen aus:

a) zur Geburt jeden Kindes, dessen Eltern in der Stadt Bamberg wohnhaft sind

b) zur Volljährigkeit

c) zur Eheschließung von Paaren, die in der Stadt Bamberg wohnhaft sind / oder hier heiraten

d) zum 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag

e) ab dem 95. Geburtstag bei jedem weiteren Geburtstag

f) zum 50., 60., und jedem fünften weiteren Ehejubiläumsjahr

Den aktiven Beschäftigten sowie aktiven Stadtratsmitgliedern der Stadt Bamberg spricht der Oberbürgermeister zum jährlichen Geburtstag Glückwünsche aus.

 

Bei regionalen oder überregionalen Ehrungen, Preisverleihungen und Jubiläen versendet der Oberbürgermeister Glückwünsche.

 

2. Todesfälle

Der Oberbürgermeister kann für Verstorbene, die in Bamberg langjährig ansässig oder mit der Stadt Bamberg besonders verbunden waren, ein Kondolenzschreiben an die Hinterbliebenen übermitteln. Für Verstorbene und aktive Beschäftigte, die sich durch besondere Verdienste für die Stadt Bamberg ausgezeichnet haben, kann zusätzlich eine Todesanzeige geschaltet und ein Kranz am Grab niedergelegt werden. Als besondere Verdienste gelten insbesondere Ehrenämter, Stadt-, Bürger- und Verdienstmedaillenträger, Ehrenbürger und Ehrenringträger.

 

3. Einladungen

Der Oberbürgermeister verschickt Einladungen für besondere Anlässe, insbesondere für Jubiläen, Einweihung von beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.B. Öffentliche Einrichtungen, Feuerwehrfahrzeug etc.), Ehrung von ehrenamtlichen Helfern sowie verdienten Persönlichkeiten, Preisverleihungen und Anerkennungen initiiert durch die Stadt Bamberg. Ebenso werden Einladungen für Veranstaltungen wie den alljährlichen Neujahrsempfang, die Einbürgerungsfeier und jährliche Gedenkveranstaltungen erstellt.

 

 

 

4. Weihnachtsgrüße

Der Oberbürgermeister versendet jährlich zusammen mit den Bürgermeistern Weihnachtsgrüße an ehrenamtlich tätige Personen, Sponsoren, Funktionsträger, öffentliche Einrichtungen und Institutionen, Vereine, Firmen sowie weitere mit der Stadt Bamberg verbundene Stellen.

 

 

§ 3

Zentrum Welterbe Bamberg

 

Das Zentrum Welterbe Bamberg (ZWB) kann Personen mit Grundstückseigentum im Stadtgebiet Bamberg, besonders im Bereich des UNESCO-Welterbes „Altstadt von Bamberg“ und hier im Besonderen im Bereich der Bamberger Gärtnerstadt, für Informations- und/oder Abfragezwecke anschreiben. Des Weiteren kann das ZWB personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern für Einladungen zu Welterbe-Jubiläen/-Informationen, Festakten und Veranstaltungen (v.a. Bürgerveranstaltungen) verwenden.

 

 

§ 4

Stadtplanungsamt

 

Im Rahmen des Allgemeinen Städtebaurechts von (Teil-)Änderungen des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplanverfahren und informellen Plankonzepten wie bspw. Rahmenplanverfahren oder städtebaulichen Entwürfen sowie im Rahmen des Besonderen Städtebaurechts kann das Stadtplanungsamt im Sinne einer dienstleistungsorientierten und bürgerfreundlichen Stadtverwaltung die jeweils betroffenen Grundstückseigentümer zur Information, Erörterung oder Beteiligung kontaktieren. Dazu können insbesondere Grundbuchdaten und Melderegisterdaten genutzt werden.

 

 

§ 5

Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung

 

(1)   Zur Ausübung der städtischen Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung (inklusiver aller ihrer Teilgebiete) gehört die Erhebung, Zusammenführung und Aufbereitung, insbesondere auch die Aggregierung von (Einzel-)Daten für Analysen und Prognosen im Rahmen der Planungsthemen der oben genannten Planungsbereiche (und ihrer Teilgebiete).

Zu den Teilgebieten gehören:

- Altenhilfeplanung, Behinderten- und Teilhabeplanung, Kitabedarfsplanung,

Pflegebedarfsplanung, Sozial- und Bevölkerungsstrukturanalysen

- Schulentwicklungsplanung, Bildungsentwicklungsplanung, Ganztagsplanung

 

(2)   Im Rahmen der Ausübung ihrer Planungsaufträge dürfen nach Maßgabe dieser Satzung seitens der Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung bei der Stadt Bamberg gesetzlich geschützte Daten aus unterschiedlichen Quellen für planerische Auswertungszwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Veröffentlichung der erhobenen und aggregierten Daten findet ausschließlich unter Anwendung der statistischen Geheimhaltung (primäre und sekundäre Geheimhaltungsmethoden) statt.

 

(3)   Die Empfänger von Einzelangaben in der Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung unterliegen der Geheimhaltungspflicht; Einzelangaben über personenbezogene Daten, die für die Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung erhoben, übermittelt und verarbeitet werden, sind von den mit der Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung betrauten Mitarbeitenden der Sozialplanung und des Bildungsbüros uneingeschränkt geheim zu halten.

 

§ 6

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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