Beschlussvorlage - VO/2021/3976-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der Arbeitsgruppe "Prüfbericht BKPV"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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26.01.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Prüfberichts des BKPV hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, dass eine vorberatende Arbeitsgruppe den Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner Arbeit unterstützen und die Feststellungen des BKPV aufbereiten soll. Sie kann dazu externen Sachverstand hinzuziehen. Dabei liegt es in der freien Entscheidung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung, entsprechende Aufträge auszulösen.
Mit dieser Sitzungsvorlage soll über die finanzielle Ausstattung im Zusammenhang mit der Hinzuziehung von externen Sachverständigen beschlossen werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzsenat beauftragt die Verwaltung, auf Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung finanzielle Mittel für etwaige Beratungsaufträge bereitzustellen. Die Deckung erfolgt dabei aus der zweckgebundenen Rücklage für „Betriebsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten etc.“.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan bei Haushaltsstelle gegeben ist |
X | 3. | Kosten in noch nicht bekannter Höhe in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der Arbeitsgruppe, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: bei Haushaltsstelle |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Die Mittel werden als notwendig anerkannt, da sie der Aufbereitung der Feststellungen im Prüfbericht dienen.