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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/3987-R6

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Auslegung

 

Die Deutsche Bahn AG und die Regierung von Oberfranken haben die Stadt Bamberg über den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens für den Bahnausbau in Bamberg wie folgt informiert:

 

Auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, wird das Anhörungsverfahren zur 3. Planänderung für den Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22) im Bereich der Städte Bamberg und Hallstadt und der Gemeinde Strullendorf gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.

 

Wegen der nach wie vor hohen Infektionszahlen der Corona-Pandemie wendet die Regierung von Oberfranken das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) an. Die eigentliche Auslegung nach § 73 Abs. 3 VwVfG wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung der Unterlagen im Internet ersetzt. Darüber hinaus sind die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

 

Zeit und Ort der Öffentlichkeitsbeteiligung werden ortsüblich über das Amtsblatt der Stadt Bamberg, das Rathaus Journal und mittels einer Medieninformation der Stadt Bamberg bekannt gemacht.

 

Zur Wahrung einer einheitlichen Frist in den betroffenen Gemeinden wurde die Veröffentlichung im Internet sowie die Dauer der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Zeit von Montag, 8. Februar 2021 bis einschließlich Montag, 8. März 2021, festgelegt.

Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist mit Ablauf des 22. März 2021. Für die Kommune gelten aufgrund ihrer Doppelfunktion allerdings zwei Abgabefristen:

 

a) im Rahmen des eigenen Wirkungskreises (Belange der Kommunalen Selbstverwaltung) gilt der Termin analog für die Öffentlichkeit bis zum 22. März 2021

b) als Träger öffentlicher Belange endet die Abgabefrist für Einwendungen bis zum 21. April 2010

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Die Projektsteuerung Bahnausbau im Baureferat organisiert die Einholung der Stellungnahmen aus den betroffenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und fasst die Eingänge zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammen. Es ist vorgesehen, den Stadtrat hierbei intensiv einzubinden. Zur finalen Stellungnahme ist vor jedem der beiden Fristabläufe jeweils ein Beschluss des Stadtrates vorgesehen.

 

Nachfolgend wird die Terminschiene zur Offenlegung der DB-Antragsunterlagen "3. Planänderung" und der Ablauf zur Erstellung der Stellungnahme der Stadt Bamberg zum Vorhaben aufgezeigt. Alle weiteren Fragen zum Verfahren und zum Ablauf werden durch die Verwaltung im Rahmen der Sitzung beantwortet.

 

 

29. Januar

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Amtliche Bekanntmachung)

5. Februar
11 Uhr, Hegelsaal

Nichtöffentliche Vorbesprechung im Koordinierungskreis Bahnausbau des Stadtrates

8. Februar –
8. März

Auslegung der DB Netz-Antragsunterlagen
(online auf der Website der Reg. v. Oberfranken)

15. – 19. Februar

Faschingsferien

3. März

Übergabe der Sitzungsunterlage für die Stadtratssitzung am 10. März 2021

10. März

16 Uhr, Hegelsaal

Sonder-Vollsitzung „Bahnausbau“: Einwendungen der Stadt Teil 1 – Belange der Kommunalen Selbstverwaltung

(Hinweis: Bau- und Werksenat beginnt um 14.00 Uhr)

22. März

Ende Abgabefrist (6 Wochen) für Einwendungen der Stadt im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung – z.B. Grundstücksangelegenheiten – an die Anhörungsbehörde

26. März

Übergabe der Sitzungsvorlage für die Sonder-Vollsitzung „Bahnausbau“ am 14. April

29. März – 10. April

Osterferien

14. April

16 Uhr, Hegelsaal

Sonder-Vollsitzung „Bahnausbau“: Einwendungen der Stadt Teil 2 – Stellungnahme der Stadt als Träge öffentlicher Belange und Beschlussfassung im Stadtrat (Hinweis: Bau- und Werksenat entfällt)

21. April

Ende Abgabefrist (3 Monate) für Einwendungen der Stadt Bamberg als TÖP an die Anhörungsbehörde

 

Inhaltliche Themen sind nicht Gegenstand des Tagesordnungspunktes am 27.01.2021.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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