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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/3994-30

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Für die in der Stadt Bamberg stattfindenden Wahl- und Abstimmungsereignisse wurden in den vergangenen Jahren mehrere Wahlbezirkseinteilungen verwendet:

 

Wahlen (in chronologischer Reihenfolge)

Wahl-bezirke

Briefwahlbezirke

Wahlbeteiligung

Anteil Briefwahl

Oberbürgermeisterwahl 2012

37

10

47,1 %

22,7 %

Landtags- u. Bezirkstagswahl 2013

41

13

60,3 %

38,2 %

Bundestag 2013

41

14

60 %

37,5 %

Stadtratswahl 2014

41

16

44 %

46,2 %

Europawahl 2014

37

16

40 %

39,0 %

Bundestag 2017

32

28

76 %

39,8 %

Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018

33

28

70 %

39,6 %

Bürgerentscheid Hauptsmoorwald 2018

20

20

41 %

43,0 %

Europawahl 2019

33

28

60,4 %

43,7 %

Kommunalwahl 2020

41

34

55,5 %

63,1 %

 

Ursächlich für das kontinuierliche Anwachsen der Briefwählenden war der Wegfall der Begründungspflicht zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Auch ist die Komplexität der jeweiligen Wahl für ein gestiegenes Briefwahlaufkommen ausschlaggebend. Der Spitzenwert von 63,1 % Briefwählern während der Kommunalwahl 2020 ist zudem noch dem Einfluss der Corona-Pandemie geschuldet.

Mit Blick auf die vergangenen Jahre stellt sich daher stets im Vorfeld einer Wahl die Frage, welche der fünf verschiedenen bisherigen Wahlbezirkseinteilungen verwendet werden soll. Die Anzahl der Briefwahllokale ist zunächst nachrangig.

 

Daher wird seitens der Verwaltung zur grundsätzlichen Regelung für zukünftige Wahlen und Abstimmungen Folgendes vorschlagen:

 

  1. Für Bundestags- und Europawahlen sowie Volks- und Bürgerentscheide werden 33 Wahlbezirke nebst 28 Briefwahlbezirken (zzgl. ggf. notwendiger Reserven) gebildet.

 

2. Bei Stadtratswahlen, bzw. Land- und Bezirkstagswahlen werden 41 Stimmbezirke nebst
       34 Briefwahlbezirken (zzgl. ggf. notwendiger Reserven) gebildet.

 

Die Vorteile einer grundsätzlichen Regelung sind:

 

- Die Wählerinnen und Wähler sind stets im gleichen Wahllokal beim gleichen Wahlereignis.

- Bereits weit im Vorfeld einer Wahl besteht Planungssicherheit.

- Beide Einteilungen lassen in der Zuweisung der Wahlberechtigten je Wahllokal noch aus-
reichend Spielraum, um den üblicherweise vorgegebenen maximal 2.500 Wahlberechtigten
je Wahlbezirk zu entsprechen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis

 

  1. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Aufteilung der Wahlbezirke zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist.

Die mit dem Beschlussantrag verbunden Kosten sind bzw. werden im Haushaltsansatz der jeweiligen Wahl bereits mitveranschlagt.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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