Beschlussvorlage - VO/2021/3994-30
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlbezirke der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Ordnungsamt
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.02.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Für die in der Stadt Bamberg stattfindenden Wahl- und Abstimmungsereignisse wurden in den vergangenen Jahren mehrere Wahlbezirkseinteilungen verwendet:
Wahlen (in chronologischer Reihenfolge) | Wahl-bezirke | Briefwahlbezirke | Wahlbeteiligung | Anteil Briefwahl |
Oberbürgermeisterwahl 2012 | 37 | 10 | 47,1 % | 22,7 % |
Landtags- u. Bezirkstagswahl 2013 | 41 | 13 | 60,3 % | 38,2 % |
Bundestag 2013 | 41 | 14 | 60 % | 37,5 % |
Stadtratswahl 2014 | 41 | 16 | 44 % | 46,2 % |
Europawahl 2014 | 37 | 16 | 40 % | 39,0 % |
Bundestag 2017 | 32 | 28 | 76 % | 39,8 % |
Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018 | 33 | 28 | 70 % | 39,6 % |
Bürgerentscheid Hauptsmoorwald 2018 | 20 | 20 | 41 % | 43,0 % |
Europawahl 2019 | 33 | 28 | 60,4 % | 43,7 % |
Kommunalwahl 2020 | 41 | 34 | 55,5 % | 63,1 % |
Ursächlich für das kontinuierliche Anwachsen der Briefwählenden war der Wegfall der Begründungspflicht zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Auch ist die Komplexität der jeweiligen Wahl für ein gestiegenes Briefwahlaufkommen ausschlaggebend. Der Spitzenwert von 63,1 % Briefwählern während der Kommunalwahl 2020 ist zudem noch dem Einfluss der Corona-Pandemie geschuldet.
Mit Blick auf die vergangenen Jahre stellt sich daher stets im Vorfeld einer Wahl die Frage, welche der fünf verschiedenen bisherigen Wahlbezirkseinteilungen verwendet werden soll. Die Anzahl der Briefwahllokale ist zunächst nachrangig.
Daher wird seitens der Verwaltung zur grundsätzlichen Regelung für zukünftige Wahlen und Abstimmungen Folgendes vorschlagen:
- Für Bundestags- und Europawahlen sowie Volks- und Bürgerentscheide werden 33 Wahlbezirke nebst 28 Briefwahlbezirken (zzgl. ggf. notwendiger Reserven) gebildet.
2. Bei Stadtratswahlen, bzw. Land- und Bezirkstagswahlen werden 41 Stimmbezirke nebst
34 Briefwahlbezirken (zzgl. ggf. notwendiger Reserven) gebildet.
Die Vorteile einer grundsätzlichen Regelung sind:
- Die Wählerinnen und Wähler sind stets im gleichen Wahllokal beim gleichen Wahlereignis.
- Bereits weit im Vorfeld einer Wahl besteht Planungssicherheit.
- Beide Einteilungen lassen in der Zuweisung der Wahlberechtigten je Wahllokal noch aus-
reichend Spielraum, um den üblicherweise vorgegebenen maximal 2.500 Wahlberechtigten
je Wahlbezirk zu entsprechen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. Die mit dem Beschlussantrag verbunden Kosten sind bzw. werden im Haushaltsansatz der jeweiligen Wahl bereits mitveranschlagt. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |