Beschlussvorlage - VO/2010/1069-47
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge des Garten- und Friedhofsamtes zum Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Garten- und Friedhofsamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kultursenat
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Entscheidung
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08.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise sind für die Kommunen bekanntermaßen sehr schlechte Zeiten herangebrochen.
Mit massiven Sparmaßnahmen war und ist auch die Stadt Bamberg gezwungen auf die weg- brechenden Steuereinnahmen zu reagieren.
Für das Garten- und Friedhofsamt war dies 2009 und 2010 mit einschneidenden Rahmenbedingungen verbunden.
Bereich Gartenamt
Das gedeckelt budgetierte Gartenamt konnte insbesondere aufgrund von nicht auskömmlichen Personalkostenansätzen das Budget 2009 nicht ausgleichen, sondern schloss das Jahr mit einem negativen Budgetvortrag in Höhe von 210.420.- ab.
Im Jahr 2010 wurde im Rahmen der verstärkten Sparmaßnahmen das Gesamtbudget um 652.089,81 gekürzt.
Im Gesamtbudget können jedoch bei einem Anteil von ca. 86 % (= Löhne, und Gehälter, Umlagen, Steuern und Versicherungen, Verbrauchskosten, wie Strom, Gas, Wasser, Abfallbeseitigung etc.) keine Sparmaßnahmen durchgeführt werden.
D.h., dass sich die gesamten Mittelkürzungen im Restanteil des Haushaltes, dies sind insbesondere die Bereiche Sport- und Spielplatz- sowie Grünflächenunterhalt, massiv niederschlagen.
Trotz sparsamster Haushaltsführung lässt sich mit dem für das Jahr 2010 zur Verfügung gestellt Budgetrahmen nicht der finanzielle Minimalbedarf des Gartenamtes abbilden, sodass Nachbesserungen unausweichlich sind. Um Negativfolgen zu vermeiden, sind deshalb im Bereich Gartenamt ca. 285.000.- an zusätzlichen Mitteln notwendig.
Für das Haushaltsjahr 2011 ist dieser Minimalbedarf Grundlage der Mittelanforderungen.
Bei den reduzierten Haushaltsansätzen gibt es nur eine Ausnahme. Bei der EDV- Ausstattung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000.- angefordert, um insbesondere in der Bewirtschaftung und Abrechnung der Grünanlagen im Hinblick auf die künftige Doppik-Haushaltsführung zukunftsfähig zu werden.
Bereich Friedhofsamt
Die kostenrechnende Einrichtung Friedhöfe der Stadt Bamberg schloss das Jahr 2009 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 245.691,76 ab.
Für das Jahr 2010 wurden die Haushaltmittel stark eingekürzt sodass auch bei sparsamster Mittelbewirtschaftung in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 77.000.- notwendig sind, um den Betriebsablauf aufrecht erhalten zu können.
Bei der Einschätzung der Beerdigungsmöglichkeiten gibt es eine unverminderte Nachfrage nach (pflegeleichten) Urnengrabstätten, was sich nach dem Wegfall des Sterbegeldes noch beschleunigt hat. Die 288 Nischen in den zwei ersten Urnenwänden sind alle vergeben, in der dritten Wand sind bereits 83 von 144 Plätzen belegt. In gleichen Feld (IV/H) mussten die neu geschaffenen Urnenerdgräber bereits erweitert werden.
Die Beisetzungszahlen sanken insgesamt. Im Verhältnis zu den Erdbestattungen stieg zwar der Anteil an Urnenbeisetzungen, blieb in der absoluten Zahl jedoch nahezu gleich.
Aus dem oben genannten Umstand heraus ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich.
Als Konsequenz ist eine neue Friedhofssatzung erarbeitet worden, die dem Kultursenat am 28.10.2010 vorgelegt wird. Diese nimmt auch die veränderte Beerdigungskultur auf und sieht z.B. auch die Beisetzung von Urnen an Bäumen sowie in Urnengemeinschaftsgräbern vor, die durch die Stadt Bamberg gepflegt werden.
Im Vermögenshaushalt des Friedhofes ist deshalb für 2011 die Erweiterung der Urnennischenanlage in der IV. Abteilung mit ca. 100.000 enthalten. Darüber hinaus ist die Anschaffung einer kleineren Urnennischenanlage im Friedhof Gaustadt vorgesehen. Die Kosten hierfür betragen 25.000 , die ebenfalls im Vermögenshaushalt dargestellt sind. Für kleinere Erweiterungen von Grabfeldern sind 5.000 vorgesehen.
Fazit
Bei der Wertung der Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2011 muss die o.a. dargelegte Situation besondere Beachtung finden.
Für den Haushalt 2011 wurden sowohl beim Gartenamt, als auch beim Friedhofsamt nur die Mindestkostenansätze beantragt, die bei sparsamster Haushaltsführung für das Funktionieren des Betriebs und die Erfüllung der Mindestaufgaben gerade eben notwendig sind.
Bei einem Unterschreiten dieser Mittelanforderungen käme es unweigerlich zu Verwerfungen.
Sei es, dass der Friedhofsbetrieb nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (z.B. Einschränkungen beim Winterdienst, beim Fahrzeugbetrieb und -unterhalt, beim Wasser, bei der Müllentsorgung), oder dass im Gartenamt Grünflächen und Sportplätze nicht mehr richtig gepflegt werden können und dauerhaft Schaden nehmen. Oder das Kinderspielplätze bzw. attraktive Grünanlagengestaltungen massiv zurückgebaut werden müssen und Teile des Fuhrparkes nicht mehr betrieben werden können.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
x | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Anlage
Bamberg, 22.06.2010
Referat 4 Amt 47
i. V.
Werner Hipelius Neuberth
Bürgermeister