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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4002-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützen Bund und Länder seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Ziele des Programmes sind: die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in benachteiligten Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen der Bewohnerinnen und Bewohner durch Vermittlung von Fähigkeiten Fertigkeiten von Wissen zu erhöhen, das Image und die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtteile zu verbessern sowie die Identifikation der Bewohner mit ihrem Viertel zu stärken. In Bamberg gehören die Stadtteile Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße zum Programm Soziale Stadt. Seit 2020 sind die Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ überführt in das neue Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt".

 

Dreh- und Angelpunkt des Programms sind die Stadtteilmanagements in den beiden Gebieten. Dort haben die Bürger eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie ihre Anliegen vorbringen können und Hilfe finden. Das jeweilige Stadtteilmanagement initiiert, koordiniert und organisiert verschiedenste Aktivitäten und berät bei Problemen. Darüber hinaus werden investive Maßnahmen wie Neubauten des Jugendförderzentrums BasKIDhall, das Bürgerhaus am Rosmarinweg, Wohnumfeldverbesserungen und Straßenneugestaltungen Bsp. Am Hochgericht/Hüttenfeldstraße finanziell unterstützt.

 

Die Stadtteilmanagements werden im Rahmen des Städtebauförderprogramms gefördert. Die Stadtteilmanagements sind derzeit mit 49.500 € (Personal– und Sachkosten) und einem Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € ausgestattet. Derzeit erhält die Stadt Bamberg von Seiten der Regierung im Rahmen des Förderprogramms eine Zuwendung von 60 %.

 

Ziel der Stadt Bamberg bleibt weiterhin, dass das Stadtteilmanagement über das Programm gefördert wird. Ursprünglich wurde von Seiten der Regierung von Oberfranken ein Verstetigungskonzept gefordert, welches am 25.09.2019 durch die Stadt Bamberg an die Regierung übermittelt worden ist. In diesem schlug die Stadt Bamberg in einem ersten Schritt die Verstetigung der Verfügungsfonds vor. Allerdings birgt die Corona-Pandemie neue soziale Herausforderungen und verschärft alte Problemlagen in den beiden Stadtgebieten. Eine starke und kontinuierliche Präsenz im Stadtteil durch zielgerichtete Angebote, Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen, die Vernetzung untereinander sowie das Finden der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner direkt vor Ort, sind daher maßgebend für die soziale Arbeit und müssen aus fachlicher Sicht des Sozialreferats nochmal verstärkt angegangen werden.

 

Es ist daher beabsichtigt nochmals die volle Förderhöhe für das Stadtteilmanagement für die Stadtteile Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße zu beantragen.

 

Der Jahresbericht sowie die Kostenplanung sind als Anlage beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1.      Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat beauftragt die Verwaltung die Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung für das Stadtteilmanagement zu beantragen und die Leistung neu auszuschreiben.

3. Der Finanzsenat stimmt - unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden - zu, dass sich der Förderzeitrum über die Jahre 2022 bis 2024 (optional bis 2026) erstreckt und beauftragt die Verwaltung die Haushaltsmittel in Höhe von 119.000 € zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren 2022 -2026 Sachkosten in Höhe von 119.000,00 € je Haushaltjahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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Anlagen

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