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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4009-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern (ZV TBN) entsendet jedes Verbandsmitglied einen Verbandsrat. Die Stadt Bamberg wird nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kraft Amtes durch den Oberbürgermeister vertreten (Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG).

Im Falle seiner Verhinderung wird die Vertretung der Stadt Bamberg durch den Bürgermeister wahrgenommen (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KommZG).

Mit Zustimmung der eben Genannten können andere Personen als Vertreter der Stadt Bamberg benannt werden. Hierzu ist ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg notwendig (Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG).

Hiervon hat die Stadt Bamberg Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2020 wurde Herr Bertram Felix als Verbandsrat bestellt. Als stellvertretender Verbandsrat wurde mit genannten Beschluss Herr Robert Sporer in seiner damaligen Funktion als Leiter des Schlacht- und Viehhofs bestellt.

Aufgrund von Änderungen in der Organisationstruktur der Schlachthof Bamberg GmbH und der Bestellung von Robert Sporer zum Personalamtsleiter, schlägt die Verwaltung im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter Herrn Bürgermeister vor, Herrn Robert Sporer abzuberufen und Herrn Dr. Stefan Goller (Wirtschaftsreferent) als stellvertretenden Verbandsrat rückwirkend zum 01.01.2021 zu bestellen.


 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.  Der Abberufung von Herrn Robert Sporer und der Bestellung von Herrn Dr. Stefan Goller als stellvertretenden Verbandsrat für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung rückwirkend zum 01.01.2021 wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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