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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4013-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Seit vielen Jahren fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern die Zusammenführung der kommunalen Schuldnerberatung und der staatlichen Insolvenzberatung. Der Prüfungsbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.01.2015 hat diese Zusammenführung den Bayerischen Landtag eindeutig empfohlen. Eine Zusammenführung der beiden Beratungsstellen ist bisher daran gescheitert, dass sich der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände nicht über die Finanzierung einigen konnten.

 

 Mit Schreiben vom 03.05.2018 hat der Bayerische Städtetag erstmals darüber informiert, dass die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zum 10.04.2018 eingebracht hat und die Aufgabe der Insolvenzberatung für den Bereich der (privaten) Verbraucherinsolvenz in den übertragenen Wirkungskreis der kreisfreien Städte und Landkreise zum 01.01.2019 delegiert.

 

 Nach mehreren Gesprächen mit örtlich tätigen Insolvenzberatungsstellen konnte am 04.05.2019 die „Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Insolvenzberatung zwischen dem Landkreise Forchheim, dem Landkreis Bamberg, der Stadt Bamberg, dem Caritasverband für Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V., dem Diakonisches Werk Bamberg – Forchheim e.V. und der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH Bamberg – Forchheim" unterzeichnet werden und die Insolvenzberatung wurde im Rahmen der Delegation ab dem 01.01.2019 für die drei Gebietskörperschaften mit einem Stellenumfang von 2,61 Vollzeitstellen (0,59 VZ Stadt Bamberg, 1,13 VZ Lkr. Bamberg, 0,89 VZ Lkr. Forchheim) neu geregelt.

 

Die drei vorgenannten Träger garantieren gemäß der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Insolvenzberatung“ vom 12.12.2018 eine flächendeckende Insolvenzberatung für alle drei Gebietskörperschaften sicher zu stellen.

 

Die Delegation der Insolvenzberatung auf die kreisfreien Städte und Landkreise war der erste Schritt für eine kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung, wie diese von den kommunalen Spitzenverbänden in Abstimmung mit dem Sozialministerium gefordert wird und zum 01.01.2022 umgesetzt werden soll. Damit ein Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand zielführend und effektiv angeboten werden kann.

 

Bisher wurde die kommunale Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 5 SGB XII) wie folgt sichergestellt:

 

  •         Beschluss Sozialhilfeausschuss vom 14.02.1991

 

-          Schuldnerberatung Caritas Bamberg-Forchheim - 1 Vollzeitsteller den Lkr. Bamberg, den Lkr. Forchheim und der Stadt Bamberg

 

-          Kostenaufteilung: je Gebietskörperschaft und Träger jeweils 25 % der Personal- und Sachkosten

 

 

  •         Beschluss Sozialhilfeausschuss vom 16.10.2008

 

-          Schuldnerberatung Caritas Bamberg-Forchheim und Diakonische Werke Forchheim- Bamberg - 2/3 Vollzeitstelle r den Lkr. Bamberg und der Stadt Bamberg

 

-          Kostenaufteilung: je Gebietskörperschaft 45% der Personal- und Sachkosten, Eigenanteil der Träger 10%

 

  •         Landkreis Forchheim ab 2008

 

-          Schuldnerberatung Caritas Forchheim - 8 Std./Woche (ca. 0,19 VZ)

 

 

Mit Schreiben vom 28.10.2016 beantragte die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH eine Förderung für eine 0,25 Vollzeitstelle für den Landkreis Bamberg und der Stadt Bamberg ab dem Jahr 2017.

 

In Absprache mit dem Landratsamt Bamberg wurde im April 2017 entschieden zuerst eine Bedarfsanalyse der Schuldnerberatung für die Jahre 2017 und 2018 durchzuführen und anschließend über den Antrag der gfi zu entscheiden. Die gfi wurde mit Schreiben vom 24.04.2017 über diese Vorgehensweise informiert.

 

Aus den Jahresberichten der Schuldnerberatung des Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. und der Diakonie Bamberg-Forchheim lässt sich anhand der Fallzahlen die Entwicklung in der Schuldnerberatung gut erkennen.

 

 

2017

2018

2019

Kurzberatungen

245

305

225

Langfristige Beratungen

452

549

695

Gesamt

697

854

920

 

Aus dem Anstieg der Beratungen in den Jahren 2017 bis 2019 und der relativ sicheren Annahme, dass der Beratungsbedarf in Folge der Corona-Pandemie zusätzlich weiter steigen wird, sollte dem Antrag der gfi vom 28.10.2016 entsprochen werden und der Umfang der Schuldnerberatung in den drei Gebietskörperschaften von aktuell 1,85 VZ auf 2,10 VZ erhöht werden.

 

Eine kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung ab den 01.01.2022 sollte daher in folgenden Umfang für die drei Gebietskörperschaften bereitgestellt werden:

 

Insolvenzberatung

Schuldnerberatung

Landkreis Bamberg

0,89 VZ

2,10 VZ

Landkreis Forchheim

1,13 VZ

Stadt Bamberg

0,59 VZ

 

2,61 VZ

2,10 VZ

 Summe

4,71 VZ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung der kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung:

 

Die staatliche Insolvenzberatung wird wie bisher im Rahmen der Delegation zu 100 % durch den Freistaat Bayern finanziert.

 

Die kommunale Schuldnerberatung wird durch den Landkreis Forchheim, den Landkreis Bamberg und der Stadt Bamberg in gleichen Teilen, unter Berücksichtig eines 10% Eigenanteiles der jeweiligen Träger der Beratungsstelle, finanziert.

 

Der aktuelle Vollzeitstellenanteil in der Schuldnerberatung für die Stadt Bamberg von bisher 0,66 VZ (1/3 VZ Beschluss 1991 und 1/3 VZ Beschluss 2008) und wird sich daher ab dem 01.01.2022 auf 0,7 VZ erhöhen.

 

Weitere Vorgehensweise:

Nach Vorlage gleichlautender Beschlüsse der Landkreise Forchheim und Bamberg, wird die kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis Forchheim, den Landkreis Bamberg und der Stadt Bamberg zum 01.01.2020 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird federführend die Stadt Bamberg durchführen.

 

Die Kooperationsvereinbarung „Insolvenzberatung“ vom 05.04.2019 endet mit Ablauf des 31.12.2021 und bedarf keiner gesonderten Kündigung.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2020 haben sich die drei Träger der Insolvenzberatung (Caritasverband für Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V., Diakonie Bamberg-Forchheim e.V. und gfi) gemeinsam bereit erklärt, eine kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für die drei Gebietskörperschaften ab dem 01.01.2020 anzubieten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1.      Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt der vorgeschlagen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung, eine kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung ab dem 01.01.2022 mit einem Stellenanteil von 2,10 VZ für die kommunale Schuldnerberatung für den Landkreis Forchheim, den Landkreis Bamberg und der Stadt Bamberg einzurichten.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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