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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1072-24

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Seit der Reduzierung der Reinigungshäufigkeiten gingen immer wieder Beschwerden von Eltern und Lehrern bei den jeweiligen Schulen und im Amt für Gebäudewirtschaft ein. Die Beschwerden zu diesem sensiblen Thema wurden nicht in jedem Fall objektiv, sondern in Einzelfällen aus subjektiver Sicht oder emotional vorgetragen. So werden häufig Mängel hinsichtlich der Sauberkeit der Toilettenanlagen und Eingangsbereiche der Schulen benannt, obwohl dort auch weiterhin in unverändertem Rhythmus täglich gereinigt wird.

 

Zur Dokumentation des Reinigungszustandes in den betroffenen Schulen wurden die Schulhausmeister befragt, ob und von wem Beschwerden eingegangen sind, welche konkreten Mängel aus Sicht der Hausmeister aufgetreten sind sowie ob und ggf. welche pädagogische Maßnahmen zur Unterstützung der verminderten Reinigungshäufigkeit ergriffen wurden. Die Angaben der Hausmeister variieren zum Teil sehr stark. So haben einige überhaupt keine Mängel und Beschwerden benannt, während andere wiederum sehr ausführliche Schilderungen getätigt haben.

Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass in vielen Schulen - zum Teil auch schon vor den Änderungen der Reinigungshäufigkeiten - pädagogische Maßnahmen für ein sauberes Schulhaus wie Hausschuhpflicht, Kehren, Müll entsorgen veranlasst wurden. Diese Tätigkeit leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Erziehung von Hygiene und Sauberkeit bei der Schülerschaft.

 

Nach Angabe des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Bamberg gingen auch dort Beschwerden ein. In einem Schreiben bestätigt das Gesundheitsamt zwar, dass die neu festgelegten Reinigungsintervalle voll der DIN 77400 („Reinigungsdienstleistungen - Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“) entsprechen, hält es jedoch für wünschenswert, Klassenzimmer täglich feucht zu wischen. Zudem wird empfohlen, Abfallbehälter täglich zu leeren, wobei in einem früheren Schreiben dargelegt wurde, dass nichts gegen eine Entleerung der Abfallbehälter (Bio-, Rest- und Papiermüll) durch die Schüler spreche. Die im Schriftsatz des Gesundheitsamtes geforderten Hygienepläne gemäß Infektionsschutzgesetz hängen bereits in einem Großteil der Putzräume der Schulen aus, noch fehlende Unterlagen werden ergänzt.

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft führt mit hohem Aufwand fortlaufend in allen von der Reduzierung betroffenen Objekten Begehungen durch und unterstützt die vor Ort verantwortlichen Hausmeister bei den nötigen Kontrollen. Die Ergebnisse werden ausführlich dokumentiert. Natürlich ist der verminderte Reinigungsturnus in manchen Klassenräumen erkennbar. Da aber besonders sensible Räumlichkeiten (Küchen und Sanitäranlagen) sowie die stark frequentierten Eingangsbereiche keine Reduzierung erfahren haben und gerade diese Flächen einer besonders intensiven Kontrolle unterzogen werden, ist die umgesetzte Reinigungsreduzierung nach Auffassung des Amtes für Gebäudewirtschaft aus fachlicher Sicht noch vertretbar. Im Winterhalbjahr wird genau beobachtet, ob sich eine Verschärfung der Situation ergibt, um dann entsprechend reagieren zu können.

 

Eine Rückkehr zum früheren Reinigungsmodus wäre sicher sinnvoll und wünschenswert, ist aber aufgrund der nicht in voller Höhe bereitgestellten Haushaltsmittel derzeit leider nicht realisierbar.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2010 und der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 22.03./23.03.2010 sind somit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates: -

 

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