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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4030-61

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Beratungsfolge

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- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Billigung des Bebauungsplan-Konzeptes

- Auftrag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Auftrag zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

Der Bamberger Bahnhof als Tor zur Stadt, mit einem Jahresaufkommen von circa 5,5 Mio Reisenden und Pendlern sieht sich mit einem Bahnhofsvorplatz konfrontiert, welcher derzeit als Parkplatz, Bushaltepunkt und zur weiteren fußläufigen Erschließung der angrenzenden Nutzungen und der Innenstadt dient. Es ist unter den Gesichtspunkten einer Verbesserung der städtebaulichen und stadträumlichen Attraktivität in der Betrachtung klar, dass die motorisierten Nutzungen möglichst vollständig vom Bereich des Bahnhofsvorplatzes an andere, adäquate Stellen verlagert werden sollen.

Neben der bereits umgesetzten P+R-Anlage Brennerstraße mit Bahnsteigtunnel (seit 04/2012 fertiggestellt) sollen mittel- bis langfristig als weitere Ausbaustufen zur Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes die Umsetzung eines Regionalen Omnibusbahnhofes (ROB) sowie die finale Umgestaltung des Bahnhofsplatzes angegangen werden.

Schon in den Zielen des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof“ aus dem Jahr 2009 wird formuliert, dass die Neuanlage eines ROB im direkten nördlichen Anschluss an den Bahnhofsvorplatz als ein wichtiger Baustein für die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes aus öffentlichem Nah- und Fernverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr zu sehen ist. Dieser, dem Bahnhof am nächsten gelegene, Standort wurde gewählt, um den Umweltverbund mit seinen Umsteigebeziehungen und Taktzeiten nachhaltig verbessern zu können. Weiterhin wurde durch eine verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2013 festgestellt, dass der gewählte Standort zwischen Zollnerstraße und Bahnhofsvorplatz ideale Voraussetzungen für die Zusammenführung von Regional- und Stadtbusverkehr mit direkter, fußläufer Anbindung an das Bahnhofsareal aufweist.

Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, die bisher rund um den Bahnhof verteilten Regionalbushaltestellen aufzulösen und zusammen mit Stadtbushaltestellen in einem ROB zu vereinen. Für Nutzern der Stadtbusse entfällt somit künftig ein Überqueren der Ludwigstraße, da in Zukunft beide Fahrtrichtungen auf der Bahnhofsseite bedient werden können.

Der Bebauungsplan dient somit der Neustrukturierung einer innerstädtischen, bahnhofsnahen Fläche, die einer künftigen Nutzung mit verkehrstechnischem Schwerpunkt zugeführt werden soll.

 

2. Lage und Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ende des innerstädtischen, gründerzeitlichen Entwicklungsgebietes westlich der Bahntrasse Bamberg – Nürnberg. Es grenzt nordwestlich an das Bahnhofsgelände und den Bahnhofsvorplatz an und befindet sich somit in unmittelbarer, fußläufiger Entfernung zum Bamberger Bahnhof. Neben der Bahntrasse wird das Gebiet nordwestlich von der Bebauung entlang der Zollnerstraße und südwestlich von der Bebauung entlang der Ludwigstraße begrenzt. Die Zollnerstraße verläuft zur Bahnunterführung abfallend in Richtung nordosten und wird durch eine straßenbegleitende Böschung vom übrigen Plangebiet räumlich getrennt.

An dieser Stelle sehen die im Rahmen der Planfeststellung der Deutschen Bahn zur Auslegung bereitgestellten Planunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) Baumpflanzungen zur Sicherung des Lokalklimas und zum Ausgleich entsprechend der Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg vor. Die weiterführende Planung des künftigen ROBs wird in diesem Bereich prüfen, in wieweit die von der Deutschen Bahn angedachten Baumstandorte in die Planung integriert werden können. 

Die beplante Fläche dient zum einen als Parkplatz für Bahnpendler, Bahnbedienstete und die Bundespolizei, welche Büroräume im Gebäude Ludwigstraße 8 nutzt. Weitere Flächen im rückwärtigen Bereich des Areals dienen als Erschließung der jeweiligen Gebäude und für Fußgänger und Fahrradfahrer zur Erschließung des Bahnhofareals. Des Weiteren befinden sich mehrere Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb des überplanten Bereichs. Neben der traufständigen Bebauung des Anwesens Ludwigstraße 18, welche privat genutzt wird, liegen mehrere denkmalgeschützte Gebäude und bauliche Anlagen (Hausnummern 8, 12, 14, 16) im rückwärtigen Bereich des Areals und bilden zum Bahngelände einen baulichen Abschluss.

Durch eine Vielzahl an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (Fern-, Stadtbusse) in der Ludwigstraße (beidseitig) sowie durch die direkte Nachbarschaft zum Bahnhof mit ICE-Systemhalt besitzt die Fläche eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Die fußläufige Erreichbarkeit ist ebenfalls als gut einzuschätzen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 305 H umfasst insgesamt circa 1,0 ha und schließt die Flurnummern Fl-Nrn. 5135, 5135/3, 5136, 5136/4, 5137 und 5140/42 und in Teilbereichen die Fl.-Nrn. 5140/10, 5140/43 und 1403/3 mit ein.

 

3. Art des Verfahrens

Der Bebauungsplan wird mit integriertem Grünordnungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von bereits bebauten und in Teilen bereits überplanten Flächen handelt.

Von der Möglichkeit der Beschleunigung wird aufgrund der Komplexität allerdings kein Gebraucht gemacht, das Verfahren wird mit zwei Beteiligungsschritten durchgeführt.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im Rahmen des vereinfachten Verfahrens auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes verzichtet.

Die geplanten Darstellungen des Bebauungsplanes weichen in Teilen von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Rechtliche Rahmenbedinungen

 

4.1 Darstellung im Flächennutzungsplan

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, Teilplan Art der Nutzung im Bereich der Gebäude Ludwigstraße 8, 12, 14 und 16 als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die westlich daran angrenzenden Flächen und die Bereiche der Ludwigstraße und Zollnerstraße werden als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.

Das Areal liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof“ und zum größten Teil (ausgenommen das Teilstück der Zollnerstraße) innerhalb der Grenzen des Stadtdenkmales.

Entlang der Bahnanlage und entlang der Bebauung südwestlich der Ludwigstraße sind Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargstellt.

 

Der Teilplan Landschaftsplan stellt das Gebiet analog zum Teilplan Art der Nutzung zum einen als Fläche für Bahnanlagen, zum anderen als Verkehrsflächen – Hauptverkehrsstraße dar.

Der nördliche Teil des Plangebietes ist darüberhinaus Teil der Grünverbindung „Giechburgblick“, welcher die Bereiche der Unteren Gärtnerei mit der Gartenstadt verbindet. Den Abschnitt der Zollnerstraße im Plangebiet ist Teil einer Hauptwegebeziehung die Innenstadt unter anderem mit der Gartenstadt verbindet.

 

4.2 Planungsrechtliche Grundlage

Für das Plangebiet besteht zum einen der einfache Bebauungsplan „Einschränkung städtebaulich bedenklicher Nutzungen (Vergnügungsstätten)“ (Rechtskraft 11.02.2000) sowie der Bebauungsplan Nr. 218 D (Rechtskraft 04.10.1991). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 218 D weist die Flächen der Zollnerstraße und den nördlichen Teil der Ludwigstraße als öffentliche Verkehrsflächen aus. Die Flurnummern Fl.-Nr. 5135/3, 5140/42 und 5135 liegen vollflächig, die Fl.-Nr. 5140/10 zum Teil innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes und werden als Verkehrsfläche Bahnanlage (Deutsche Bundesbahn) dargestellt. Die Fl.-Nrn.  5136, 5136/4, 5137 und Teile der Fl.-Nrn. 5140/10 (Bahngelände) und 1403/3 (Ludwigstraße) liegen außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 218 D und nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

4.3 Planfeststellung für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit „Planfeststellungsabschnitt Bamberg“

Im Bereich nordwestlich des Bahnhofs zwischen Bahntrasse und Ludwigstraße sieht die Planung der DB-Netz AG lediglich eine temporäre Nutzung von in den Planunterlagen dargestellten Teilbereichen der Grundstücke für die Baustellenerschließung vor. Ca. 750 m² zum Teil bahneigener und zum Teil städtischer Flächen werden hierfür herangezogen.

Weiterhin trifft die Planung der DB-Netz AG im Bereich der Zollnerstraße Aussagen zu landschaftspflegerischen Aspekten. Hier wird entlang der Straßenbegleitenden Böschungen in Form von Neupflanzungen eine Kompensation von geplanten Baumfällungen vorgenommen (Ausgelöst durch die Vorgaben der Baumschutzverordnung).

 

4.4 Sanierungsgebiet

Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof“. Die beplanten Flächen sind in den entsprechenden Rahmenplänen bereits als Regionaler Omnibusbahnhof ROB dargestellt.

Die städtebaulichen Missstände und daraus resultierende Vorgaben für das Sanierungsgebiet werden in der Planung berücksichtigt und einer Lösung zugeführt.

 

 

4.5 Denkmalschutz

Das Plangebiet liegt, bis auf den Teilbereich der Zollnerstraße, innerhalb des Stadtdenkmals. Als Baudenkmale sind innerhalb des Geltungsbereichs folgende Gebäude aufgeführt:

 

-          Nähe Ludwigstraße – kleiner eingeschossiger Kiosk, Anfang 20. Jh.

-          Ludwigstraße 8 – ein- und zweigeschossiges Bahnhofnebengebäude, Dreiflügelbau mit Walmdach, nach 1847

-          Ludwigstraße 12 – zweigeschossiges Bahnhofnebengebäude, Flachwalmdachbau, nach 1847

-          Ludwigstraße 14 und 16 – Eisenbahn-Dienstgebäude mit zweigeschossigen Kopfbauten, flaches Walmdach, spätes 19. Jh.

 

Durch die Planungen werden die Einzeldenkmale Ludwigstraße 8 und 12 tangiert. Hierbei gilt es im weiteren Verlauf des Verfahrens und mit Fortschreiten der Planungen zu prüfen, inwieweit ein Erhalt der Gebäude oder Gebäudeteile möglich ist. Nach bisherigem, konzeptionellem Planungsstand sollen die denkmalgeschützten Gebäude der Ludwigstraße 8 und 12 überplant und abgebrochen werden.

Im weiteren Verfahren ist durch detaillierte fahrgeometrische Untersuchungen zu prüfen, ob Erhaltungsmöglichkeiten bestehen.

 

4.6 Eigentumsverhältnisse

Die im Bebauungsplanverfahren betroffenen Grundstücke, die sich zum größten Teil im Eigentum der Deutschen Bahn in Form von Tochtergesellschaften (DB Netz AG, DB Station & Service AG) befinden, sollen ins Eigentum der Stadt Bamberg überführt werden. Das Grundstück der Ludwigstraße 18 befindet sich im Eigentum einer juristischen Person.

Das Gebäude Ludwigstraße 14 und 16 befindet sich bereits in städtischem Besitz.

 

4.7 Umwelt- und Naturschutz

Für das Plangebiet gilt die städtische Baumschutzverordnung vom 27.05.1993. Diese ist für den beplanten Bereich zu berücksichtigen und findet in Eingriffsfällen entsprechend Anwendung.

Es sind keine eingetragenen Biotope innerhalb des Areals bekannt. Ebenso ausgeschlossen ist ein Eingriff in Natura 2000 FFH klassifizierte Landschaften, da das innerstädtische Gebiet nicht als solches deklariert ist.

 

5. Konzept der städtebaulichen Planung

Das städtebauliche Konzept sieht eine Neustrukturierung des Areals zwischen Zollnerstraße und Bahnhofsvorplatz, entlang der Ludwigstraße vor. Geplant ist eine Bündelung des regionalen und städtischen Busverkehrs an diesem Standort in Form eines neuen regionalen Omnibusbahnhofes.

Die bisherige beidseitige Abwicklung der Stadtbusse in der Ludwigstraße wird aufgelöst und in den künftigen ROB integriert. Auch der Kreistag hat sich wiederholt für den ROB an dieser Stelle ausgesprochen und finanzielles Engagement des Landkreises in Aussicht gestellt.

Die Größe des ROBs wurde im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung der Stadtwerke Bamberg zusammen mit der städtischen Verkehrsplanung 2013 aufgrund des zu erwartenden Busaufkommens in Abhängigkeit von der vorhandenen Fläche ermittelt und sieht zehn Halteplätze für Regionalbusse sowie pro Fahrtrichtung vier bis fünf Halteplätze für Stadtbusse vor.

Die Konzeptfindung wurde mittels Variantenplanung und entsprechender verkehrstechnischer Untersuchung unterstützt. Der vorliegenden Planung liegt die Variante 1 (siehe Anlage 1) zugrunde. Diese wurde nach eingehender Prüfung und Abwägung weiterer Varianten (2, 3a und 3b) als einzige ausreichend leistungsfähige Version benannt, von den Fachstellen empfohlen und vom Stadtrat in der Sitzung am 29.07.2009 bereits als Sanierungsziel beschlossen.

Die verkehrliche Erschließung des künftigen ROB-Areals erfolgt zum einen über die bereits bestehende Zufahrt des Bahnhofsvorplatzes südlich des Kioskgebäudes, nordwestlich des Vorplatzbereiches. Diese Zufahrt wird bereits zur Erschließung des besagten Bahnhofvorplatzes sowie der Pendlerparkplätze nordwestlich des Bahnhofareals innerhalb des Plangebietes genutzt. Zum anderen soll das Areal von und zur Zollnerstraße direkt erschlossen werden. Hierbei sind jeweils neue Zu- und Abfahrten vorzusehen und in die verkehrlichen Beziehungen der bestehenden Kreuzung und die bisherige Böschungssituation Ludwigstraße / Zollnerstraße verträglich einzubinden.

Die geplanten Zu- und Abfahrten auf die Zollnerstraße müssen technisch in die Rampe der neu zu errichtenden Bahnunterführung eingefügt werden. Die Planung des Vorhabenträgers (Querschnitt Unterführung, Höhenentwicklung, Böschungsausgestaltung, etc.) nimmt noch keinen Bezug auf die städtische Zielsetzung des ROB. Dieses Verlangen von Seiten der Stadt Bamberg gilt es, durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 305 H zu untermauern. Hiervon unberührt gilt das städtische Verlangen zur Querschnittsgestaltung der Unterführung Zollnerstraße weiterhin fort.

Das Bestandsgebäude Ludwigstraße 18 an der Kreuzung Ludwigstraße / Zollnerstraße ist im gewählten Konzept zum Abbruch vorgesehen. Die denkmalgeschützten Gebäude im rückwärtigen Bereich Ludwigstraße 8 und 12 (DB Station & Service) werden durch die Planungen soweit tangiert, dass sie höchstwahrscheinlich entfallen werden. Eine detaillierte Planung des künftigen ROBs mit entsprechenden Rangierflächen für den Busverkehr wird hierzu genauere Aussagen treffen müssen. Das denkmalgeschützte Kioskgebäude, das die bisherige Zufahrtsituation zum Bahnhofvorplatz markiert, ist in die Planungen integriert und bleibt erhalten. Ebenso kann das Gebäude Ludwigstraße 14/16 (aktuell Leerstand mit Prüfung einer Folgenutzung) erhalten bleiben.

Die Flächen der Ludwigstraße und Zollnerstraße werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsflächen dargestellt. Die Flächen des künftigen ROBs mit seinen Zu- und Abfahrten werden als Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung - Regionaler Omnibusbahnhof dargestellt. Die Flächen zwischen Bahnkante und dem geplanten ROB Bereich werden im Bebauungsplan als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bahnhofs- und ROB-bezogene Nutzung festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der Bundespolizei sowie von Gebäuden und Anlagen für den Bahnhofsbetrieb und den Betrieb des ROBs einschließlich der für diese Nutzungen notwendigen Einrichtungen wie VGN Mobilitätsstationen, Fahrradstationen, Geschäfts- und Büronutzungen, Verkaufs- und Betriebsflächen, Abfertigungseinrichtungen und Wartebereiche, Servicebetriebe, Sozial-, Lager- und Nebenräume sowie diese Nutzungen ergänzende Einrichtungen wie Läden, Schank- und Speisewirtschaften und WC-Anlagen.

 

6. Grünordnung

Integriert in den Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan erstellt, der den Bebauungsplan ergänzt und hinsichtlich des Baumbestandes, der Freiflächengestaltung und des naturschutzfachlichen Gesamtausgleichbedarfs Aussagen treffen wird.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Plangebiet bereits eine starke Versiegelung der Fläche aufweist. Aufgrund der verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte der anstehenden Planung wird nur eine begrenzte Durchgrünung des Gebietes in Form von vereinzelten Baumstandorten möglich sein. Entsprechende Baumstandorte werden in den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Pflanzgeboten dargestellt.

 

7. Artenschutz

Zum Stand des Aufstellungsbeschlusses wird angenommen, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die vorliegende Planung nicht zu veranlassen ist. Der Bebauungsplan soll festsetzen, dass vor Abbrucharbeiten bestehender Bebauung diese auf Vogel- und Fledermausvorkommen zu überprüfen sind. Um Tötung von Insekten durch Anlockungseffekte zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass zur Beleuchtung der Außenanlagen/Straßenanlagen insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden sind.

 

8. Immissionsschutz

Inwieweit sich durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes und die damit verbundene geplante Nutzung Änderungen hinsichtlich einer Verkehrslärmbelastung für die angrenzenden Wohn- und Hotelnutzungen ergeben, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Bei Bedarf ist ein Immissionsschutz-Gutachen zu beauftragen. Ergebnisse einer etwaigen Untersuchung sind dann im Text- und Planteil des Bebauungsplanes zu integrieren.

 

9. Umweltbelange

Da das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, sind eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.

Bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung findet die Eingriffs-Ausgleich-Regelung keine Anwendung. Gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB gelten Eingriffe im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

10. Beschlussantrag

Es wird beantragt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 305 H zu beschließen, das Plankonzept zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

1.  Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 305 H für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 10.03.2021 abgegrenzte Gebiet.

3.  Der Bau- und Werksenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 305 H vom 10.03.2021 mit Begründung vom 10.03.2021.

4.  Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

5.  Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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