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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4036-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

In den letzten Jahren wurden die Zuschüsse getrennt nach Pflichtaufgaben, bedingt freiwilligen Leistungen und freiwilligen Zuschüssen an den jeweiligen Träger/Institution ausgezahlt.

 

Bei Pflichtaufgaben handelt es sich um Aufgaben, die dem Gesetz nach vorgegeben sind. Das heißt, die Kommune muss die Aufgaben erfüllen. Bei den bedingt freiwilligen Aufgaben handelt es sich um Aufgaben, die entweder durch einen Vertrag, einen Stadtratsbeschluss oder anderer Verpflichtungen bindend sind. Bei den freiwilligen Aufgaben gibt es keine gesetzliche Pflicht der Kommune. Hier entscheidet die Gemeinde nach freiem Ermessen, ob und wie sie eine Aufgabe zu erfüllen gedenkt.

 

In den Haushaltsberatungen im letzten Jahr wurde für den Haushalt 2021 beschlossen, dass verschiedene Haushaltsstellen zu einem Budgetring (Ringnummer 503) zusammengezogen werden. Die jetzige Haushaltsstelle 47010.70 000 Zuschüsse Globalantrag Soziales ist mit 234.000 € ausgestattet. Damit stehen im Vergleich zu dem Vorjahr 15 % weniger Haushaltsmittel zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen Unterstützungsfonds gebildet (z.B. Unterstützungsfond Zusammenhalt in der Stadt).

 

Aufgrund des unterschiedlichen Verpflichtungsgrad der Aufgaben und Förderungen (Pflicht-, bedingt oder rein freiwillig) schlägt das Sozialreferat folgende Priorisierungsfolge der Förderungen und Bezuschussung vor.

 

  • Priorität 1:

Pflichtaufgaben bzw. bedingt freiwillige Leistungen, bei denen ein Vertrag bzw. ein Stadtratsbeschluss vorliegt.

 

  • Priorität 2:

Anträge/Projekte, die dazu dienen eine Aufgabe zu erfüllen, für die der Bund bzw. Freistaat eine anteilige Förderung in Abhängigkeit zur Kommune bereitstellt.

 

  • Priorität 3:

Gemeinsame Projekte mit dem Landkreis -Stadt und Landkreis finanzieren die Aufgaben gemeinsam.

 

  • Priorität 4:

Alle sonstigen Anträge/Projekte, die als rein freiwillig zu kategorisieren sind.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Haushaltsmittel 2021 im Globalansatz Soziales mit der Berücksichtigung aller Pflicht- sowie bedingt freiwilliger Leistungen voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein werden – ganz besonders aufgrund der diesjährigen 15 prozentigen Kürzung. Das Sozialreferat schlägt daher nachfolgende Systematisierung und Vorgehensweise der Förderungen und Bezuschussungen für das Haushaltsjahr 2021 vor.

 

  • Pflichtaufgaben und bedingt freiwillige Leistungen des Sozialreferats:

Entscheidung und Abwicklung aller Anträge und Förderprojekte, die als bedingt freiwillig bzw. als Pflichtaufgabe kategorisiert werden, über den Globalansatz Soziales (Haushaltsstelle 47010.70 000- Zuschüsse Globalantrag)

    Vorbereitung durch die Verwaltung und Entscheidung im Familien- und Integrationssenat am 01. Juli 2021

 

  • Rein freiwillige Leistungen des Sozialreferats:

Entscheidung und Abwicklung aller Anträge und Förderprojekte, die als rein freiwillige Leistungen kategorisiert werden, über den Unterstützungsfond Zusammenhalt in der Stadt.

    Genaue Vorgehensweise wird derzeit abgestimmt.

Darüber hinaus empfiehlt das Sozialreferat die Allgemeine Information zu den Rahmenbedingungen zur Förderung freiwilliger Leistungen (siehe Anlage 1) zu beschließen, um allen antragsinteressierten Akteurinnen und Akteure des sozialen Bereichs die mit einer Förderung einhergehende Erwartungen (d.h. Antragsverfahren, Berichtspflichten und Evaluationsanforderungen) klar kommunizieren zu können. Diese Förderrichtlinie dient auch dazu, die strategischen Ziele des Sozialreferats weiter voranzubringen sowie stets inhaltlich klare Ziele an Bezuschussungen und Förderungen zu koppeln sowie einer Überprüfung der Zielerreichung (mindestens über die angegebenen Basiskennzahlen) sicherzustellen, um Erfolge und Misserfolge auswerten, reflektieren und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteure daraus lernen zu können (Stichwort Sozialcontrolling).

 

Im nächsten Schritt werden alle Träger/Institutionen, die bereits Leistungen in den letzten Jahren aus dem Globalansatz bzw. aus dem Budgetring erhalten haben, angeschrieben mit dem Hinweis, dass bei Bedarf Anträge gestellt werden müssen und vor allem bei freiwilligen Leistungen die beigefügten Rahmenbedingungen erfüllen sein müssen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat dem Familien- und Integrationssenat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt der Priorisierung und Vorgehensweise sowie den „Rahmenbedingungen zur Förderung freiwilliger Leistungen“ zu und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen und wieder im Familien- und Integrationssenat am 01.07.2021 zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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