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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4037-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In den letzten Jahren wurden die Zuschüsse getrennt nach Pflichtaufgaben, bedingt freiwilligen Leistungen und freiwilligen Zuschüssen an den jeweiligen Träger/Institution ausgezahlt. Bei Pflichtaufgaben handelt es sich um Aufgaben, die dem Gesetz nach vorgegeben sind. Das heißt, die Kommune muss die Aufgaben erfüllen. Bei den bedingt freiwilligen Aufgaben handelt es sich um Aufgaben, die entweder durch einen Vertrag, einen Stadtratsbeschluss oder anderer Verpflichtungen bindend sind. Bei den freiwilligen Aufgaben gibt es keine gesetzliche Pflicht der Kommune. Hier entscheidet die Gemeinde nach freiem Ermessen, ob und wie sie eine Aufgabe zu erfüllen gedenkt.

 

Bis ins Jahr 2020 waren die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen im Haushalt Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 40700.70200 zusammengefasst. Für diese 10 Einrichtungen/Maßnahmen standen im Jahr 2020 unverändert 146.913,00 € zur Verfügung. Die Verteilung der Zuwendungen wurde gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2020 (VO/2020/3617-51) wie folgt vorgenommen:

 

 

 

 

In den Haushaltsberatungen im letzten Jahr wurde für den Haushalt 2021 beschlossen, dass verschiedene Haushaltsstellen zu einem Budgetring (Ringnummer 511) zusammengezogen werden. Darin enthalten sind auch die o.g. Haushaltsstellen. Die jetzige Haushaltsstelle 40700.70000 Zuschüsse Globalantrag ist mit 523.000 € ausgestattet. Damit stehen im Vergleich zu dem Vorjahr 15 % weniger Haushaltsmittel zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen Unterstützungsfonds gebildet (z.B. Unterstützungsfonds Zusammenhalt in der Stadt).

 

Aufgrund des unterschiedlichen Verpflichtungsgrad der Aufgaben und Förderungen (Pflicht-, bedingt oder rein freiwillig) schlägt das Stadtjugendamt folgende Priorisierungsfolge der Förderungen und Bezuschussung vor:

 

Priorität 1: Pflichtaufgaben bzw. bedingt freiwillige Leistungen, bei denen ein Vertrag bzw. ein Stadtratsbeschluss vorliegt. (Abschlags-)Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.

 

Priorität 2: Anträge/Projekte, die dazu dienen eine Aufgabe zu erfüllen, für die der Bund bzw. Freistaat eine anteilige Förderung in Abhängigkeit zur Kommune bereitstellt. (Abschlags-)Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.

 

Priorität 3: Gemeinsame Projekte mit dem Landkreis -Stadt und Landkreis finanzieren die Aufgaben gemeinsam.

 

Priorität 4: Alle sonstigen Anträge/Projekte, die als rein freiwillig zu kategorisieren sind.

 

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Haushaltsmittel 2021 im Globalansatz Jugend mit der Berücksichtigung aller Pflicht- sowie bedingt freiwilliger Leistungen voraussichtlich nahezu vollständig aufgebraucht sein werden. Das Stadtjugendamt schlägt daher nachfolgende Systematisierung und Vorgehensweise der Förderungen und Bezuschussungen für das Haushaltsjahr 2021 vor.

 

Pflichtaufgaben und bedingt freiwillige Leistungen des Stadtjugendamtes:

Entscheidung und Abwicklung aller Anträge und Förderprojekte, die als bedingt freiwillig bzw. als Pflichtaufgabe kategorisiert werden, über den Globalansatz Jugend (Haushaltsstelle 4070.70000 Zuschüsse Globalantrag)

Vorbereitung durch die Verwaltung und Entscheidung in den kommenden Jugendhilfeausschüssen.

 

Rein freiwillige Leistungen des Stadtjugendamtes:

Entscheidung und Abwicklung aller Anträge und Förderprojekte, die als rein freiwillige Leistungen kategorisiert werden, über den Unterstützungsfond Zusammenhalt in der Stadt bzw. Schule, Hort und Kindertagesstätten.

Genaue Vorgehensweise wird derzeit abgestimmt.

 

Darüber hinaus empfiehlt das Stadtjugendamt die Allgemeine Information zu den Rahmenbedingungen zur Förderung freiwilliger Leistungen (siehe Anlage) zu beschließen, um allen antragsinteressierten Akteure des sozialen Bereichs die mit einer Förderung einhergehende Erwartungen (d.h. Antragsverfahren, Berichtspflichten und Evaluationsanforderungen) klar kommunizieren zu können. Diese Rahmenbedingungen dienen auch dazu, die strategischen Ziele des Sozialreferats weiter voranzubringen sowie stets inhaltlich klare Ziele an Bezuschussungen und Förderungen zu koppeln sowie einer Überprüfung der Zielerreichung (mindestens über die angegebenen Basiskennzahlen) sicherzustellen, um Erfolge und Misserfolge auswerten, reflektieren und gemeinsam mit den Akteuren daraus lernen zu können (Stichwort Sozialcontrolling).

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Empfänger der Zuwendungen über die geänderten Voraussetzungen 2021 zu informieren, eingehende Anträge zu prüfen und die Entscheidung darüber für die kommenden Sitzungen vorzubereiten. (Abschlags-) Zahlungen für Zuwendungen der Priorität 1 und 2 sind fristgerecht zu leisten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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