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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4039-61

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Beratungsfolge

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-          Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

-          Billigung des Bebauungsplan-Konzeptes

-          Auftrag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          Auftrag zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

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  1. Anlass und Ziel der Planung

Im Zuge der Realisierung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Berlin und München sind in Bamberg entlang der Bahnstrecke umfassende Baumaßnahmen erforderlich. Zu den Hauptmaßnahmen zählen die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen und Straßenunterführungen und Straßenüberführungen. Auch ein Neubau der verkehrstechnisch schwierigen Straßenunterführung Nürnberger Straße/ Geisfelder Straße ist erforderlich.

Die Straßenunterführung Nürnberger Straße/ Geisfelder Straße weist erhebliche Mängel sowohl in bautechnischer als auch verkehrstechnischer Sicht auf. Von den theoretisch möglichen und wünschenswerten Fahrbeziehungen sind derzeit acht Verbindungen aufgrund von Einbahnstraßen-Regelungen und Abbiegeverboten untersagt. Dies hindert den Verkehrsfluss, führt zu längeren Umwegen und macht den Bereich zu einem Unfallschwerpunkt, da unter anderem regelwidriges Verhalten der Verkehrsteilnehmer festgestellt wird. Darüber hinaus sind derzeit keine bzw. ungenügende Flächen für den Geh- und Radverkehr vorhanden und die Straßenquerung ist für Fußgänger problematisch, was insbesondere für Kinder auf dem Schulweg eine große Gefahr darstellt.

Um hierfür konkrete verkehrliche, städtebauliche und stadtgestalterische Verbesserungen zu erreichen, wurden von der Verwaltung Machbarkeitsstudien beauftragt. Das Büro Emch+Berger GmbH hat hierzu insgesamt neun Varianten – einschließlich der DB-Planung - betrachtet und bezüglich der verkehrstechnischen Anforderungen, der Umweltbelange sowie dem Aufwand bewertet und auch eine erste grobe Kostenschätzung vorgenommen. Anhand der aufgeführten Kriterien wurde von der Verwaltung die Variante 9 „Rechtwinklige Querung südlich des Bestandes mit Ost- und West-Kreisel“ als städtisches Verlangen gegenüber dem Projektträger DB-Netz AG vorgeschlagen. In der Sitzung am 22.07.2020 hat der Stadtrat folgendes beschlossen (VO/2020/3297-R6):

-       Die Stadt Bamberg verlangt anstelle der bisherigen Eisenbahnüberführung als Ersatz eine „Rechtwinklige Querung südlich des Bestandes mit Ost- und West-Kreisel“ (Abstand der neuen EÜ von der alten ca. 75 m auf der Achse der Einmündung Hedwigstraße).

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 4,00 Meter sowie eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter und beidseitig Geh-/Radwege von je 4,50 Meter. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg verlangt, dass die Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung hinab geführt werden.

Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Variante 9 ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

  1. Lage und Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt an der Bahnstrecke Bamberg - Nürnberg im südöstlichen Stadtgebiet von Bamberg und hat eine Gesamtgröße von ca. 29000 m². Es umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1584/2 (Teilbereich), 1585/4 (Teilbereich), 1602/24 (Teilbereich), 4467/5, 4467/6 (Teilbereich), 4467/11, 4467/24 (Teilbereich), 4467/33 (Teilbereich), 4467/34 (Teilbereich),  4467/37 (Teilbereich), 4467/45 (Teilbereich), 4535/7 (Teilbereich), 4535/8 (Teilbereich), 4535/10 (Teilbereich), 4535/14 (Teilbereich), 4537/52 (Teilbereich),  4547/2 (Teilbereich), 4547/26, 4575 (Teilbereich), 4575/4 (Teilbereich), 4575/2 (Teilbereich), 4576/3 (Teilbereich), 4576/9 (Teilbereich), 4581/3 (Teilbereich), 4594/2 (Teilbereich), 4594/5 (Teilbereich), 4594/6, 4594/49 (Teilbereich),  4594/77 (Teilbereich), 4594/76, 4594/78 (Teilbereich) sowie 4594/119. Westlich der Bahntrasse werden hauptsächlich Straßenabschnitte der Theresienstraße, der Hedwigstraße, der Kapellenstraße und der Nürnberger Straße in den Geltungsbereich einbezogen. Nur im Bereich der Theresienstraße sind bebaute Grundstücke betroffen. Bei dem Gebäude Theresienstraße 6 handelt es sich um ein fünfgeschossiges Mietshaus und im viergeschossigen Gebäude Theresienstraße 2 befindet sich die städtische Obdachlosenunterkunft für Männer.  Vom Geltungsbereich werden östlich der Bahntrasse neben Straßenabschnitten der Nürnberger Straße, der Geisfelder Straße und der Oberen Schildstraße auch Teilflächen des „toom“- Baumarktes samt Parkplatz sowie zwei denkmalgeschützte Gebäude umfasst. Im Gebäude des ehem. Proviantamts in der Nürnberger Straße 183 ist heute eine Außenstelle des Finanzamts untergebracht. Das Gebäude des ehemaligen Zollhauses in der Geisfelder Straße 2 ist privat genutzt.

 

  1. Art des Verfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 342 A wird mit integriertem Grünordnungsplan im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Hierfür ist im nächsten Verfahrensschritt auch eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich. Aufgrund des Gebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, muss der rechtswirksame Flächennutzungsplan in diesem Bereich über ein Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Für beide Verfahren sind jeweils zwei Beteiligungsschritte vorgesehen.

 

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

4.1 Darstellung im Flächennutzungsplan 

Im aktuellen Flächennutzungsplan Teilplan Art der Nutzung sind die Nürnberger Straße und die Geisfelder Straße als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Bei der Theresienstraße, Hedwigstraße, Kapellenstraße und Oberen Schildstraße handelt es sich um sonstige Verkehrsstraßen. Die Gleisanlagen sind als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, welche östlich durch eine schmale Grünfläche flankiert wird. An den östlich der Bahn gelegenen Abschnitt der Nürnberger Straße grenzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet an. Stadtauswärts folgen Wohnbauflächen. Westlich der Bahntrasse grenzen an die Nürnberger Straße und die Theresienstraße gemischte Bauflächen an und die darauffolgenden Bereiche sind als Wohnbaufläche dargestellt.

Im Teilplan Landschaftsplan ist westlich der Fläche für Bahnanlagen Wohnsiedlungsbereich und östlich der Bahntrasse ein Gewerbesiedlungsbereich mit zu entwickelnder Grünausstattung dargestellt. Eine Hauptwegebeziehung verläuft entlang der Oberen Schildstraße, quert dann die Bahntrasse und führt über den „Ulanenpark“ und die Ehrlichstraße stadtauswärts.

 

4.2 Planungsrechtliche Grundlagen

Westlich der Bahntrasse befindet sich der seit 28.07.2017 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 242 F „Wohnen im Ulanenpark“. Dieser sieht entlang der Theresienstraße ein Mischgebiet für eine drei- bis fünfgeschossige Bebauung vor. Dieser Bereich wird in Teilen durch den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans Nr. 342 A überlagert, so dass hier eine Änderung des Baurechts erforderlich wird. Ebenso liegt im Bereich der Theresienstraße eine geringe Überschneidung mit dem Baulinienplan Nr. 242 A (Rechtskraft 18.11.1960) und dem Bebauungsplan Nr. 242 B (Rechtskraft 20.12.1963) vor, ein Baurecht ist hier jedoch nicht betroffen. Östlich der Bahntrasse sind keine Bebauungspläne betroffen.

 

4.3 Planfeststellung für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8

„Planfeststellungsabschnitt 22 -Bamberg“

Im Bereich der Bahnquerung Nürnberger Straße/ Geisfelder Straße sieht die Planung der DB-Netz AG eine Verbreiterung der bestehenden Straßenunterführung von knapp 12 m auf 17,60 m in der bisherigen Lage vor. Die schräge Straßenführung wird beibehalten, was weiterhin nur beschränkte verkehrliche Fahrbeziehungen erlaubt und letztlich keine Verbesserung darstellt. Damit entspricht die DB-Planung nicht den Regeln der Technik.

Zur Realisierung der DB-Planung muss ein Nebengebäude des denkmalgeschützten ehemaligen Zollhauses Geisfelder Straße 2 abgerissen werden.

 

4.4 Eigentumsverhältnisse

Die Bahntrasse und der östlich angrenzende Grünstreifen gehört der DB-Netz AG. Die Straßenflächen sind in städtischem Besitz. Das denkmalgeschützte Gebäude Nürnberger Straße 183 gehört dem Freistaat Bayern, das denkmalgeschützte ehem. Zollhaus an der Geisfelder Str. 2 ist in Privatbesitz. Das Grundstück des „toom“-Baumarktes samt Parkplatz gehört einer privaten Immobiliengesellschaft. Die von der Planung berührten Grundstücke am Ulanenpark gehören der Stadt Bamberg (Obdachlosenunterkunft) und der Stadtbau GmbH. Das Mietshaus Theresienstraße 6 ist im Besitz einer gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft.

Mit den direkt betroffenen Anliegern wurden bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung im Juli 2020 erste Gespräche geführt, um auf die Planung hinzuweisen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Dialog mit den betroffenen Eigentümern fortgesetzt werden.

 

 

  1. Ziele der Planung

 

Der anstehende Bahnausbau und die geplante Ertüchtigung der Straßenunterführung bietet im Bereich Nürnberger Straße/ Geisfelder Straße die einmalige Chance die bestehenden Defizite der derzeitigen Verkehrsführung zu beseitigen und die Trennwirkung der Bahntrasse zu minimieren. Mit dem Neubau der Straßenunterführung und den beiden anschließenden Kreisverkehren sollen zukünftig alle Fahrbeziehungen ermöglicht werden und für einen reibungslosen Verkehrsfluss sorgen. Regelwidriges Verhalten der Verkehrsteilnehmer bei den Abbiegevorgängen wird mit dem Ausbau der neuen Variante unterbunden und trägt zur Verkehrssicherheit bei. Die Verlagerung der Unterführung soll die Straßenverkehrssicherheit durch bessere Sichtverhältnisse erhöhen und durch eine Verkürzung von Verkehrswegen die städtebauliche Einbindung in das Quartier verbessern. Durch die Verbreiterung der Straßenunterführung soll für Fußgänger und Radfahrer eine sichere Durchwegung geschaffen und die Straßenquerung erleichtert werden.

 

 

  1. Konzept der städtebaulichen Planung

 

Geplant ist eine Verlagerung der Straßenunterführung um ca. 75 m nach Süden, so dass diese zukünftig in Verlängerung der Hedwigstraße liegt. Durch den Neubau von zwei Kreisverkehren soll ein gleichmäßiger Verkehrsfluss in alle Richtungen ermöglicht werden. Der direkt westlich der Bahntrasse gelegene Kreisverkehr ermöglicht zukünftig das reibungslose Ein- und Ausfahren in die Theresienstraße, Hedwigstraße und Nürnberger Straße. Der zweite Kreisverkehr wird im Osten der Bahntrasse größtenteils auf dem heutigen Parkplatz des Baumarktes platziert und verknüpft zukünftig den Verkehrsfluss zwischen Nürnberger Straße, Geisfelder Straße und Oberer Schildstraße und erleichtert die Querung der Bahntrasse für alle Verkehrsteilnehmer. Um die Querung für Fußgänger und Radfahrer zusätzlich zu erleichtern sollen die Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung hinab geführt werden.

 

Die Flächen der Bahntrasse werden im Bebauungsplan als Flächen für Bahnanlagen ausgewiesen und beiderseits der Trasse werden Lärmschutzwände festgesetzt. Die Straßenräume werden als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen und der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt auch die erforderlichen Böschungsbereiche mit ein.

 

Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Nürnberger Straße 183 und Geisfelder Straße 2 werden erhalten und bewahren zudem ein angemessenes privates Umfeld ohne Stützmauer-Bauwerke. Beide Bereiche werden entsprechend der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplans als Gewerbeflächen ausgewiesen und Baurahmen analog der bestehenden Bebauung mit zwei bzw. drei Geschossen festgesetzt. Die Gebäude sind hinweislich als Denkmäler gekennzeichnet. Die Zufahrt erfolgt in Verlängerung der Straßenachsen der Nürnberger Straße und der Oberen Schildstraße parallel zur Bahntrasse, um eine möglichst sichere Ein- und Ausfahrt zu gewährleisten. Die Böschungsbereiche der Unterführung werden östlich der Bahntrasse als öffentliche Grünflächen ausgewiesen und der bestehende Baumbestand über Erhaltungsgebote gesichert.

 

Für die Realisierung der Planung ist ein Abriss des städtischen Gebäudes Theresienstraße 2 erforderlich, in dem sich derzeit die Obdachlosenunterkunft für Männer befindet. Es konnte hierfür bereits ein möglicher Ersatzstandort gefunden werden und in städtisches Eigentum überführt werden (VO/2020/3450-23).

Ebenso sind ein Teilabriss des Baumarktes und ein Rückbau des Parkplatzes erforderlich. Hierfür ist ein Ankauf der Flächen durch die Stadt Bamberg erforderlich und es muss nach einem Ersatzstandort für den Baumarkt gesucht werden. Im Zuge eines vorsorglich angedachten Ausbaus der Oberen Schildstraße wäre zudem der Abriss eines Garagengebäudes (Hausnummer 17) notwendig.

 

In den Bebauungsplan ist ein Grünordnungsplan integriert. Im Zuge des Verfahrens müssen gemäß §1a BauGB eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz erstellt und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.

 

 

  1. Umweltbelange

 

Im normalen Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB ist eine Prüfung der Umweltbelange, inklusive eines Umweltberichtes erforderlich. In diesem muss aufgezeigt werden, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt. Darüber hinaus muss durch eine spezielle artenschutzfachliche Prüfung (saP) überprüft werden, ob geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorhanden sind. Die Untersuchungen werden im weiteren Verfahren von der Stadt in Auftrag gegeben und liegen dann im nächsten Verfahrensschritt zur öffentlichen Auslegung vor.

 

 

  1. Immissionsschutz

 

Ob die Erstellung einer Schalltechnischen Untersuchung erforderlich ist, wird im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geklärt werden.

 

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

 

Da es sich um einen Bebauungsplan im Regelverfahren gem. § 2 BauGB handelt wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Sowohl im Teilplan Art der Nutzung als auch im Teilplan Landschaftsplan wird die geänderte Straßenführung angepasst.

 

  1. Beschlussantrag

 

Es wird beantragt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 342 A zu beschließen, das Plankonzept zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 342 A für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 10.03.2021 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 342 A vom 10.03.2021 mit Begründung vom 10.03.2021.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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