"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4043-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung wird entweder vom Stadtrat selbst oder von einem Rechnungs­prüfungsausschuss geprüft (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Bevor die Ergebnisse der Jahresrechnung 2020 im Einzelnen dargestellt werden, werden zunächst die wichtigsten Aspekte im Hinblick auf Haushaltsvollzug und Jahresrechnung herausgegriffen und kurz erläutert.

 

A)  Überblick

  

  1. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerkompensation

Die coronabedingten Einnahmeausfälle bei der bislang wichtigsten städtischen Einnahme­quelle waren enorm. Nach Abschluss des Haushaltsjahres steht hier dem Haushaltsansatz von 45,1 Mio. € ein Rechnungsergebnis von nur 30,8 Mio. € gegenüber. Die Verwaltung rechnete im Verlauf des Jahres bei einem worst-case-Szenario mit nur noch 17,4 Mio. € (siehe Bericht zur aktuellen Haushaltslage - Stand 01.09.2020). Die Hochrechnung im November lag bei 28,5 Mio. € (siehe Präsentation zur Haushaltsübergabe am 18.11.2020) und damit schon in etwa in Höhe des endgültigen Rechnungsergebnisses, welches mit 30,8 Mio. € allerdings 14,3 Mio. € unter dem Ansatz liegt. Zum Ausgleich entgangener Gewerbesteuereinnahmen wurde vom Bund einmalig im Rahmen seines Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets mit Beteiligung des Freistaats Bayern ein Betrag in Höhe von 2,398 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die Ermittlung des auf jede einzelne Kommune entfallenden Betrags erfolgte durch einen Vergleich der maßgeblichen Ist-Einnahmen 2020 mit dem Durchschnitt der Ist-Auf­kommen der Jahre 2017 bis 2019. Dieser Durchschnitt lag für die Stadt Bamberg bei 55,9 Mio. €. Das maßgebliche Ist-Aufkommen 2020 belief sich auf 34,2 Mio. €. Damit ergab sich unter Berücksichtigung einer fiktiven Gewerbesteuer­umlage ein zu erstattender Betrag von 19,8 Mio. €. Da die für alle Kommunen errechneten Kompensationszahlungen aus den zur Verfügung gestellten Mitteln von 2,398 Mrd. € gedeckt werden konnten, war eine 100%-ige Kompensation möglich. Zusätzlich wurden die aus diesem Topf für die Kompensation nicht benötigten Mittel noch auf die Kommunen verteilt, die im Jahr 2020 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dabei erhielt die Stadt Bamberg nochmals einen Betrag von 2,4 Mio. €. Somit ergab sich eine Kompensations­zahlung von insgesamt 22,2 Mio. €.

Diese Zahlung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Mehreinnahmen von 22,2 Mio. €. Denn Mehr­einnahmen entstehen erst, wenn die Einnahmen den planmäßigen Haushaltsansatz übersteigen. Bei der Gewerbesteuer beläuft sich das Rechnungsergebnis 2020 auf 30,8 Mio. €. Bei einem Haushaltsansatz von 45,1 Mio. € sind das Mindereinnahmen von 14,3 Mio. €. Wenn man die Kompensations­zahlung von 22,2 Mio. € dem gegenüberstellt, ergeben sich zusätzliche Einnahmen von 7,9 Mio. €.

 

  1. Ergebnis Verwaltungshaushalt

Nach Abschluss aller Buchungen für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich im Verwaltungs­haushalt ein Überschuss von 29,2 Mio. €. Davon entstanden 25,8 Mio. € durch Mehr­einnahmen oder Minder­ausgaben während des Jahres bei den folgenden Positionen: Gewerbesteuer/Gewerbesteuer­kompensation, Gewerbesteuerumlage, Schlüsselzuweisung, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und Familienleistungsausgleich, Umsatzsteuer, Grundsteuern, Bundeserstattung für die Kosten für Unterkunft und Heizung, Zinsen und Tilgung Konversion, Bezirksumlage, Krankenhausumlage und Sperrliste. Der restliche Betrag verteilt sich auf die übrigen ca. 5.000 Haus­haltsstellen.

 

  1. Ergebnis Vermögenshaushalt

Vor Buchung des Überschusses aus dem Verwaltungshaushalt ergab sich im Vermögens­haushalt ein Fehlbetrag von 26,7 Mio. €. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich die Tatsache, dass die Kreditermächtigung für die Konversion in Höhe von 38,5 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden musste. Nach den rechtlichen Grundsätzen der Einnahme­beschaffung ist eine Kreditaufnahme nur nachrangig möglich (Art. 62 GO).

 

  1. Sperrliste und Rechnungsergebnis

Das bezogen auf den Gesamthaushalt mit 224.981,48 gerade noch positive Rechnungs­ergebnis ist insbesondere aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Sperrliste überhaupt erst möglich geworden: Von den darin ausgesprochenen Sperren in Höhe von 22,96 Mio. € wurden insgesamt 22,37 Mio. € tatsächlich nicht angetastet und sind ins Rechnungs­ergebnis geflossen. Auf die Übersicht in der Anlage 7 wird verwiesen. Damit steht fest, dass ohne den Beschluss dieser Sperren kein positives Rechnungsergebnis erreicht worden wäre.

Vielmehr hätte die Jahresrechnung dann ein Minus von 22,1 Mio. € ausgewiesen. Um dieses wiederum ausgleichen zu können, hätte bereits im Jahr 2020 auf die Rücklage zurückgegriffen werden müssen, die eigentlich für die Haushaltsplanung 2022 vorgehalten werden soll.

 

  1. Rücklage und Schuldenstand

Da die Rücklage im Rahmen des Rechnungsergebnisses 2020 nicht angetastet werden musste und der Stadtrat zudem bei der Haushaltsaufstellung 2021 die Veranschlagung von Coronaschulden anstelle einer Rücklagenentnahme beschlossen hat, ist der Stand der Haushaltsausgleichsrücklage zum 31.12.2020 zum Vorjahr unverändert geblieben und steht damit weiterhin für die Haushaltsaufstellung 2022 zur Verfügung.

Durch die Inanspruchnahme eines Sondertilgungsansatzes konnte zum 31.12.2020 auch eine geringe Entschuldung um rd. 168 T€ auf 23,8 Mio. € erreicht werden.

 

 

 

 

 

 B) Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Bamberg

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2020 schließt mit einem Überschuss von 29.194.624,35 € ab. Die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900, 8906, 8907 und 8908) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 17.256,30 € und die kostenrechnende Einrichtung Friedhof einen Überschuss in Höhe von 11.817,58 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 29.223.698,23 €. Davon sind insgesamt 604.042,95 € in 2021 sofort erneut bereitzustellen, die auf den städtischen Verwaltungs­haushalt entfallen.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflicht­zuführung an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögens­haushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2020 mit insgesamt 1.169.857,21 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2020 wurden 79.250 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 5.580 € bei den Sondervermögen und 8.670 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtung Musikschule). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 5.111.000 € vorgesehen (darunter 2.171.000 € für den Bereich Konversion).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2020 in Höhe von 31.761.191,57 € beinhaltet die allgemeine Zuführung in Höhe von 29.583.589,16 € (inkl. der Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 17.256,30 ) sowie die Pflichtzuführung von 2.177.602,41 € (vollständig erwirt­schaftet). Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 28.413.731,95 € (ohne Sondervermögen und Kostenanteile: 28.362.811,89 €).

 

 

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von   2.475.309,76 €

und

Netto-Minderausgaben von 26.748.388,47 €.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 40.457.199,40 € Einnahmeausfälle in Höhe von 35.716.837,67 € gegenüber. Zudem sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste in Höhe von 2.265.051,97 € entstanden.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehr­ausgaben von 44.117.740,62 € die Minderausgaben in Höhe von 41.642.430,86 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (2.820.251,82 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 503.821,84 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Steuereinnahmen werden im Folgenden dargestellt:

 

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 30.786.350,34  nur noch die zweitwichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushalts (11,84 %). Das Rechnungs­ergebnis liegt um 14.303.649,66 unter dem Haushaltsansatz von 45.090.000 €.

 

Dies ist das niedrigste Rechnungsergebnis der vergangenen zehn Jahre und bedeutet einen Rückgang von 38% im Vergleich zum Vorjahresergebnis.

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

Aufgrund der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, sind bei der Gewerbesteuer­umlage Minderausgaben in Höhe von 3.668.671 € zu verzeichnen

 

Die Stadt Bamberg hat aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung und der Beteiligung des Freistaats Bayern eine einmalige Kompen­sation der Gewerbesteuerausfälle 2020 in Höhe von 22,2 Mio. € erhalten (s. o.). 

 

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Durch den Einbruch der Gewerbesteuer ist die Einkommensteuer für den städtischen Haushalt im abgelaufenen Haushaltsjahr zur wichtigsten Einnahmeart geworden. Im abgelaufenen Haushaltsjahr sind zwar geringe Mehreinnahmen zu verzeichnen (59.726 ), allerdings muss auch festgestellt werden, dass im Vergleich zu 2019 ein Rückgang um über 2 Mio. € vorliegt.

 

 

  2. Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 74.852.531,56 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtüberschusszuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 29.223.698,23 € (inkl. Sondervermögen und der Beträge für erneute Bereit­stellungen des Verwaltungshaushaltes). Die Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes beinhaltet mit ins­gesamt 2.246.250,98 € die Gesamtsumme der Beträge, die im Folgejahr erneut bereitzustellen sind (inkl. Sondervermögen). In den Volumina enthalten ist außer­dem der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof. Der Saldo des Gesamt­überschusses beträgt demnach 245.617,78 €. Davon entfallen auf die Sondervermögen 20.636,30  und auf den städtischen Bereich 224.981,48 €, wobei 11.817,58 € der kosten­rechnenden Einrichtung Friedhof zuzuordnen sind.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss von 224.981,48 € den Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

 

 

Zuführung an Sonderrücklagen

 

 - Stellplatzablöserücklage

 

168.107,50

 - Energiesparfonds

 

40.776,00

 - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

11.817,58 €

Freie Rücklage

 

4.280,40

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzablöserücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse.

 

Der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist aufgrund der haushalts­rechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen. Aufgrund der Eingliederung des Friedhofs in die Bamberger Service Betriebe ist die Gebührenausgleichsrücklage aufzulösen und zum Ausgleich künftiger Gebühren­schwankungen den Bamberger Service Betrieben zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c.

    

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 54.529.199,25 € stehen Minder­einnahmen von 83.236.167,69 gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 28.706.968,44 .

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen und Sachen des Anlage­vermögens, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

   Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

Einnahmeart

2020

2019

Kreditaufnahmen

2,82%

1,81%

Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen
und Sachen des Anlagevermögens

25,52%

16,73%

Eigenmittel

49,23%

56,67%

Rückflüsse von Darlehen

0,50%

0,22%

Beiträge u.ä.

2,53%

1,12%

Zuweisungen und Zuschüsse

19,40%

23,45%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt ausgewiesene und von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.740.000 € wurde durch Bildung eines Haus­haltseinnahmerestes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert.

 

Die Einnahmeseite wurde durch den Ausfall von Kasseneinnahmeresten in Höhe von 93.463,35 € gemindert. Einsparungen ergaben sich bei alten Haushaltsausgaberesten in Höhe von 2.000.099,74 € (Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 13.887.302,26 ein, der Einsparungen von 42.594.270,70 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Minderausgaben von 28.706.968,44 €. Hierbei bereits berücksichtigt sind neu ge­bildete Haushaltsausgabereste (39.999.170,23 €), welche die Einsparungen bei alten Haus­haltsaus­gaberesten (2.000.099,74 €) um 37.999.070,49 € übersteigen (Anlage 3). Zudem wurden alte Haushaltsausgabereste in Höhe von 46.275.423,63 € nach 2021 weiter über­tragen.

 

     Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

Ausgabeart

2020

2019

Baumaßnahmen

61,96%

45,93%

Erwerb von Grundstücken, beweglichen Anlagegütern
und Kapitaleinlagen

9,46%

18,12%

Zuschüsse für Investitionen

15,17%

12,72%

Zuführung an den Verwaltungshaushalt

1,56%

1,47%

Tilgung von Krediten

3,05%

3,03%

Gewährung von Darlehen

2,00%

0,00%

Zuführung an die Rücklage

6,79%

18,73%

 

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

c) Schulden- und Rücklagenstand

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2020 um 167.787,89 € (Anlage 5 Buchstabe d) reduziert werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage zum 31.12.2020 beträgt (ohne Rücklagen der Sonder­vermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklage) 38.685,65 € (Anlage 5 Buchstabe c).

 

 C) Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

 

Die Jahresrechnung 2020 zeigt, dass die Corona-Pandemie den Haushalt der Stadt Bamberg hart getroffen hat und die finanzielle Situation weiterhin stark beeinflussen wird.

 

Die Gewerbesteuer als vormals stärkste Einnahmequelle der Stadt Bamberg ist massiv eingebrochen. Der bundesweite Lockdown zwingt viele Unternehmen dazu, ihre Geschäfte vorübergehend zu schließen. Neben den gesundheitlichen Gefahren des Virus bangen viele Menschen um ihre finanzielle Existenz. Viele Gewerbetreibende haben die Minderung ihrer Gewerbesteuervorauszahlungen oder eine Stundung beantragt. Es ist nicht auszuschließen, dass einige Unternehmer ihre Geschäfte ganz aufgeben müssen. Die Gewebesteuer stagniert auch im Haushaltsvollzug 2021. Auf lange Sicht wird die Gewerbesteuer nur noch einen Bruchteil der früheren Rechnungsergebnisse betragen. Bis sich die Gewerbesteuer der Stadt Bamberg von den Folgen der Corona-Pandemie erholen wird, werden Jahre vergehen.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist in Bamberg trotz Kurzarbeit und Arbeits­losigkeit relativ konstant geblieben. Dennoch wird sich die Arbeitsmarktlage in Bamberg allgemein durch Schließungen oder Wegverlagerungen einiger Unternehmen verschlechtern. Ein niedrigeres Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer führt zu sinkenden Einnahmen. Gleichzeitig verändert sich durch die Pandemie und die Arbeitsmarktlage das Konsum­verhalten der Menschen insgesamt, sodass beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eben­falls mit Mindereinnahmen zu rechnen sein wird. Sowohl die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als auch die Geschäftsschließungen während der Lockdownphasen werden sich negativ auf diese Einnahmeart auswirken.

 

Daneben sind durch die pandemiebedingte Schließung öffentlicher Einrichtungen weiterhin ausbleibende Eintrittsgelder und Gebühreneinnahmen zu erwarten. Gleichzeitig beeinflussen Mehrausgaben zur Krisenbewältigung die städtische Haushaltslage.

 

Höhere Kurzarbeit- und Arbeitslosenzahlen belasten den städtischen Haushalt mit zusätzlichen Sozialausgaben insbesondere im Hartz-IV-Bereich. Ebenfalls sind steigende Ausgaben in der Jugendhilfe zu erwarten, denn die ambulanten Hilfen nehmen in den letzten Jahren deutlich zu. Zwar sind die stationären Fälle eher rückläufig, dafür aber umso kostenintensiver. Die Nachwirkungen der Coronakrise auf die Kinder und Jugendlichen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

 

Es wird auch nochmals Bezug genommen auf die Beschlüsse von Finanzsenat und Vollsitzung zum Betrieb des Impfzentrums und zum Aufbau einer Testinfrastruktur. Hier ist derzeit noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe daraus Kosten für die Stadt Bamberg resultieren, die ebenfalls noch zu schultern sein werden.

 

Die Ausgaben für die kindbezogene Förderung werden mit dem weiteren Ausbau des Betreuungsangebots weiter steigen. In den Jahren 2021 und 2022 werden voraussichtlich 349 neu geplante Plätze in Betrieb gehen. Von einer weiteren Erhöhung des Basiswertes ist ebenfalls auszugehen, sodass auf die Stadt Bamberg Mehrausgaben von rund 1,5 Mio. € (brutto) zukommen werden.

 

Aufgrund der Tarifabschlüsse und der Besoldungserhöhungen muss bei den Personalkosten nach vorsichtiger Schätzung mit einem Anstieg von rund 2,8 Mio. € im Jahr 2022 gerechnet werden.

 

Des Weiteren ist mit einer deutlich höheren Belastung durch die Bezirksumlage zu rechnen, da auch die Sozialausgaben des Bezirks weiter steigen werden. Außerdem befindet sich das mit 500 Mio. € geplante Investitionspaket für die Bezirkskliniken in der Umsetzung.

 

Die vom Freistaat aufgelegten Hilfsprogramme für die Wirtschaft und seine steigenden Kosten für das Gesundheitssystem lassen derzeit noch nicht erkennen, inwieweit die steigenden Staatsausgaben negative Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich haben werden. Alleine das Auslaufen des Belastungsausgleichs (Hartz IV) zum 31.12.2020 bedeutet für die Stadt Bamberg jährliche Einnahmeeinbußen von ca. 1,0 Mio. €. Durch die anstehende Grund­steuerreform sowie durch das zweite Familienentlastungsgesetz drohen zusätzliche Einnahme­ausfälle. Der Städtetag fordert bereits eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für die Jahre 2021 und 2022, damit die Kommunen langfristig weiter in Infrastruktur, Digitalisierung, Schulen und Kindertagesstätten investieren können. Es gibt allerdings noch keine Anzeichen für weitere finanzielle Hilfen.

 

Grundsätzlich dürfen die Kommunen gemäß Art. 71 GO keine Kredite aufnehmen, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Aufgrund der einmaligen Ausnahmeregelung des Gesetz­gebers („Kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020“) hat der Stadtrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Kreditaufnahme zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2021 in Höhe von 15,75 Mio. € zu veranschlagen. Bei allen weiteren haushaltspolitischen Überlegungen muss unbedingt berücksichtigt werden, dass ab 2022 der Ausgleich des Verwaltungshaushalts wieder ohne Kreditaufnahme gelingen muss.

 

Dies zeigt, dass der Verwaltungshaushalt vielen Einflüssen und Risiken ausgesetzt ist. Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts wird in den kommenden Jahren ohne drastische Spar­maßnahmen nahezu unmöglich werden, was einen Verstoß gegen die Vorgabe der Gemeinde­ordnung bedeuten würde (Art. 64 Abs. 3 GO: „Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.“). Die Regierung hat zudem der haushaltsrechtlichen Abbildung der Vorhaben Konversion und Bahnausbau in Form jeweils eines Sondervermögens innerhalb des städtischen Haushalts nur zugestimmt, wenn der Verwaltungs­haushalt den laufenden Schuldendienst dafür erwirt­schaften kann. Dazu ist es unerlässlich, dauerhaft eine „freie Spanne“ zu erreichen.

 

Aktuell liegt noch keine Genehmigung des Haushalts 2021 vor. In welcher Form diese erteilt wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Daher befindet sich die Stadt Bamberg momentan noch in der sog. „haushaltslosen“ Zeit gemäß Art. 69 GO.

 

Aufgrund der vorgenannten Umstände und Risiken ist auch für die Haushaltsplanung 2022 mit erheblichen Einschränkungen bei der Festlegung der Haushaltsansätze zu rechnen.

 

 

 D) Bildung einer zweckgebundenen Rücklage „Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“

 

Neben den eben erwähnten Risiken und Herausforderungen für den städtischen Haushalt werden insbesondere für die in den kommenden Jahren anstehenden Sanierungen im Schul­bereich hohe Beträge zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei der Blauen Schule als größter Schule in städtischer Trägerschaft z. B. steht seit langem die notwendige Sanierung der Schulgebäude an. Hier sollen noch in 2021 die ersten Planungsleistungen vergeben werden – siehe dazu auch den nachfolgenden Tages­ordnungspunkt (VO/2021/4169-23). Um hier mit der Umsetzung beginnen zu können, soll ein Teilbetrag von 5 Mio. € aus der Haushalts­ausgleichsrücklage in eine zweckgebundene Rücklage mit der Bezeichnung General­sanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen umgewandelt werden. Dies ist nur möglich, weil in den vergangenen Jahren sehr sparsam gewirtschaftet wurde und Rücklagemittel angesammelt werden konnten.

 

 

 E) Fraktionsantrag

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Linke Liste - Die PARTEI vom 03.04.2021 vor (siehe Anlage 8). Hinsichtlich der Sperrliste wird nochmals auf die Anlage 7 verwiesen. Zudem finden sich in den Anlagen 2 und 3 die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit den jeweiligen Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. -ausgaben.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K wird vom Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis genommen.

 

  1. Der Überschuss des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 224.981,48 € ist den Rücklagen wie folgt zuzuführen:

 

 

 

Zuführung an Sonderrücklagen

 

 - Stellplatzablöserücklage

 

168.107,50

 - Energiesparfonds

 

40.776,00

 - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

11.817,58 €

Freie Rücklage

 

4.280,40

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zu­zuleiten.

 

  1. Die Haushaltsausgleichsrücklage wird in Höhe eines Betrags von 5 Mio. € in eine zweck­gebundene Rücklage umgewandelt. Diese erhält die Bezeichnung „Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Mittel für die anstehende Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schule in der notwendigen Höhe der zweckgebundenen Rücklage „General­sanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“ zu entnehmen und auf den einschlägigen Haus­haltsstellen bereitzustellen, sofern keine Mittel im jeweiligen Haushaltsplan veranschlagt sind.

 

  1. Nach Zuführung des in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof entstandenen Überschusses zur Gebührenausgleichsrücklage Friedhof ist diese aufzulösen und an die Bamberger Service Betriebe zu überweisen.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Linke Liste - Die PARTEI vom 03.04.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...