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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4051-BSB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Juni 2006 beauftragte der Gemeinderat Kemmern die Verwaltung den Anschluss der eigenen Kläranlage an die Bamberger Anlage als wirtschaftlichste Lösung weiter zu verfolgen

 

Am 17. Januar 2018 erfolgte die Unterzeichnung der Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bamberg

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll das Abwasser der Gemeinde Kemmern künftig über eine rund viereinhalb Kilometer lange Druckleitung zur Bamberger Kläranlage gepumpt und dort gereinigt werden.

 

Zwischen März 2018 und September 2019 wurden die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau geschaffen werden: Beantragung und Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, wie z. B. Baugenehmigung für Abwasserpumpwerk Kemmern, Kreuzungsvertrag mit der Deutsche Bahn AG, Wasserrechtliche und Naturschutzrechtliche Genehmigungen, Straßenbenutzungsvertrag für Bundesfernstraßen, die Bundesstraße 26 und die Staatsstraße 2281, Nutzungsvertrag zur Benutzung von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland, Gestattungsvertrag zur Benutzung von Grundstücken des Freistaat Bayern.

 

Zusätzlich mussten mit insgesamt 127 privaten Grundstückseigentümern die entsprechenden Gestattungsverträge für die jeweilige Grundstücksbenutzung durch die Stadt Bamberg abgeschlossen werden.

 

Die Ausschreibung für das Pumpwerk ist im April 2020 erfolgt.

 

Zum offiziellen Start der Maßnahme (Spatenstich) trafen sich die beteiligten Rathauschefs mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Planer und Baufirmen am 17. November 2020 auf der alten Kläranlage in Kemmern. Hier hatten die Arbeiten für das neue Pumpwerk zum künftigen Abwassertransport nach Bamberg begonnen.

 

Für diesen Neubau war zunächst eine Baugrubensicherung von beachtlichen Dimensionen erforderlich. Dazu wurde im ersten Schritt ein ovaler Ring aus 52 Bohrpfählen errichtet. Jeder Betonpfahl hat einen Durchmesser von 88 Zentimetern und eine Länge von 9,60 Meter und schützt das Vorhaben vor eindringendem Grundwasser. Diese Maßnahme wurde noch im Jahr 2020 beendet.

 

Im Anschluss muss ab Frühjahr 2021 die eigentliche Baugrube bis in 8,60 Meter Tiefe ausgehoben werden. Das Pumpwerk selbst wird zum größten Teil unter der Erde errichtet und nach oben mit nur ca. 3,20 Meter in Erscheinung treten.

 

Die Maschinentechnik des Pumpwerks wurde am 19.11.2020 vergeben.

Der Auftrag für Lieferung und Montage der elektrotechnischen Einrichtung wurde am 3.2.2021 erteilt.

 

Zum Abwassertransport selbst muss dann noch die Doppeldruckleitung zur Bamberger Kläranlage verlegt werden. Die Leitung kreuzt mehrere Gewässer, Straßen und die Bahnstrecke; diese speziellen Kreuzungssituationen sollen teilweise im Rohrvortrieb (= Pressung) gekreuzt werden. 

Für den Rohrvortrieb (= Pressung) war am 10.2.2021 Submission. Die Vergabe steht im nicht öffentlichen Teil derselben Sitzung des Bau- u. Werksenats auf der Tagesordnung. Die Ausführung ist von Mitte Mai bis Ende Juli vorgesehen.

 

Nach dieser Ausschreibung der Rohrvortriebe ist die Ausschreibung der gepflügten Kanaltrasse bereits erfolgt.

Die weitere geplante Terminschiene für den offenen Rohrleitungsbau:

Die Submission erfolgt im März, die Vergabe in der April-Stadtratssitzung (weil es im April im Hinblick auf die Bahn-Planfeststellung keinen Werksenat geben wird).

Die Doppeldruckleitung soll idealerweise noch vor Jahresende eingepflügt sein.

 

Nach dem Rohbau des Pumpwerks (Aug/Sept 2021) müssen noch folgen:

  • Innenausbau,
  • Maschinen- u. Elektrotechnik-Einbau,
  • Prüfung der Pumpen, Messtechnik, Schieber, usw.

 

Nach gepflügten Verlegung der Rohrleitung in 2021 folgen noch:

  • Anschlüsse der gepflügten Trasse an Pressstrecken und „altes“ Leitungsstück
  • Dichtheitsprüfung
  • Molchversuch

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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