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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4059-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 9. November 2020 bittet die CSU/BA-Stadtratsfraktion um einen aktualisierten Sachstand zu den (Grund-)Schulen im Osten der Stadt. Insbesondere wird um

  1. eine Erläuterung der Überlegungen für eine räumliche Erweiterung der Grund- und Mittelschule Bamberg - Am Heidelsteig,
  2. um einen Ergebnisbericht zu den beschlossenen Gesprächen mit der Regierung von Oberfranken in Sachen Schulentwicklung in Bamberg-Ost sowie
  3. um die Anbahnung einer Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen

gebeten.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Im Kultursenat am 9. Juli 2020 wurden die Überlegungen zu den räumlichen Erweiterungen an der Grund- und Mittelschule Bamberg - Am Heidelsteig vorgestellt (vgl. VO/2020/3266-49). Dem Sitzungsvortrag ist zu entnehmen, dass es „für eine grundständige Erweiterung, die mit einer (Teil-) Sanierung einherzugehen hätte, (…) länger dauernder Planungs- und Entscheidungsprozesse“ bedarf. Daher wurde als erster Schritt die Aufstockung der bestehenden Containeranlage als schneller realisierbare und damit geeignete Zwischenlösung empfohlen. Der Finanzsenat stimmte dem Durchführungsbeschluss am 21. Juli 2020 zu. Inzwischen ist der Förderantrag gestellt und die Baugenehmigung liegt vor. Die von Seiten des Fördergebers nachgeforderten Unterlagen (u.a. eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten) wurden eingeholt. Auf Hinweis des Fördergebers musste die Planung bezüglich der Fensterflächen überarbeitet werden, da der geforderte Mindestluftwechsel laut der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, 5.3) mit den geplanten Fenstern nicht erreicht wurde. Aktuell wartet die Verwaltung auf das aktualisierte Angebot, die neuen Pläne und die dazugehörigen Berechnungen seitens des Hersteller KB-Container. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden diese beim Fördergeber nachgereicht. Anschließend muss abgewartet werden, bis der vorzeitige Maßnahmenbeginn seitens der Regierung erteilt wird.

 

Zu 2.

Die noch im Jahr 2019 begonnenen Gespräche mit der Regierung von Oberfranken konzentrierten sich zunächst darauf, das gesamte Stadtgebiet östlich der Bahnlinie gemeinsam zu betrachten und von bisher üblichen, auf die bestehenden Schulsprengel abzielenden Analysen abzuweichen. Dabei wurde deutlich, dass Formen der Zusammenarbeit von Grundschulen (z.B. in Form eines Grundschulverbunds) Sprengeländerungen vorzuziehen sind. Eine grundsätzliche Entscheidung über einen Ausbau am Standort Am Heidelsteig wurde bislang noch nicht getroffen, da die Nutzung der Pestalozzischule nach dem im Sommer 2021 geplanten Auszug der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) erst intensiv geprüft werden muss (vgl. auch VO/2019/2538-49).   

 

 

Zu 3.

Derzeit ist davon auszugehen, dass die Pestalozzischule ab Sommer 2021 wieder vollumfänglich für schulische Zwecke genutzt werden kann. Sollte sich der Umzug der FHM noch etwas verzögern, können – und hier ist die Förderunschädlichkeit bereits durch die Regierung von Oberfranken bestätigt – sechs nicht von der FHM genutzte Räume, die noch aus der früheren Nutzung als Förderschule einer Förderbindung unterliegen, als Unterrichtsräume genutzt werden. Geplant ist, das Gebäude der Pestalozzischule als Außenstelle einer oder mehrerer Grundschulen zu definieren. Damit können in einem ersten Schritt Kapazitätsengpässe behoben und ggf. die kostenintensive Schaffung von Klassenzimmern in Modulbauweise an der Rupprechtschule (vgl. VO/2020/3267-49) vermieden werden.

 

Darüber hinaus sind – auch mit Blick auf die Entwicklung auf dem Lagarde-Campus – die Gespräche mit der Regierung von Oberfranken weiterzuführen und strategische sinnvolle und finanzierbare Lösungen anzubahnen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der CSU/BA-Stadtratsfraktion vom 9. November 2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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