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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4086-61

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Beratungsfolge

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- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Billigung des Konzepts zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

- Auftrag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Auftrag zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 342 A für den Bereich zwischen Nürnberger Str., Geisfelder Str., Obere Schildstr., Kapellenstr., Hedwigstr. und Theresienstraße (siehe VO-2021/4055-61). Mit diesem Verfahren soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine neue Straßenführung geschaffen werden, die den Neubau einer Bahnunterführung mit zwei anschließenden Kreisverkehren vorsieht.

Um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.

 

Das Plangebiet liegt an der Bahnstrecke Bamberg - Nürnberg im südöstlichen Stadtgebiet von Bamberg und hat eine Gesamtgröße von ca. 29000 m².

 

 

  1. Art des Verfahrens

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 342 A geändert.


  1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 sind im Teilplan Art der Nutzung die Nürnberger Straße und die Geisfelder Straße als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Bei der Theresienstraße, Hedwigstraße, Kapellenstraße und Oberen Schildstraße handelt es sich um sonstige Verkehrsstraßen. Die Gleisanlagen sind als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, welche östlich durch eine schmale Grünfläche flankiert werden. An den östlich der Bahn gelegenen Abschnitt der Nürnberger Straße grenzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet an. Stadtauswärts folgen Wohnbauflächen. Westlich der Bahntrasse grenzen an die Nürnberger Straße und die Theresienstraße gemischte Bauflächen an und die darauffolgenden Bereiche sind als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Im Teilplan Landschaftsplan ist westlich der Fläche für Bahnanlagen Wohnsiedlungsbereich und östlich der Bahntrasse ein Gewerbesiedlungsbereich mit zu entwickelnder Grünausstattung dargestellt. Eine Hauptwegebeziehung verläuft entlang der Oberen Schildstraße, quert dann die Bahntrasse und führt über den „Ulanenpark“ und die Ehrlichstraße stadtauswärts.

 

 

4. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Sowohl im Teilplan Art der Nutzung als auch im Teilplan Landschaftsplan wird die geänderte Straßenführung angepasst. Die Nürnberger Straße, Geisfelder Straße, die neue Straßenunterführung und beide Kreisverkehre werden im Teilplan Art der Nutzung als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Ebenso das Teilstück der Theresienstraße zwischen Nürnberger Straße und Hedwigstraße. Durch den neuen Kreisverkehr östlich der Bahntrasse werden von dem Gewerbegebiet zwei Teilbereiche abgetrennt.

 

Die im Teilplan Landschaftsplan dargestellte Hauptwegebeziehung verläuft zukünftig von der Oberen Schildstraße durch beide Kreisverkehre und dann über die Hedwigstraße stadtauswärts.

 

 

5. Umweltbericht

 

Für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sind eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich. In diesem muss aufgezeigt werden, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt.

Für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 342 A ist ebenfalls eine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich.

Die Untersuchungen werden im weiteren Verfahren von der Stadt in Auftrag gegeben und liegen dann im nächsten Verfahrensschritt zur öffentlichen Auslegung vor.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das im Plankonzept des Stadtplanungsamtes vom 10.03.2021 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplanänderung vom 10.03.2021 mit Begründung vom 10.03.2021
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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