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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4087-61

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Beratungsfolge

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- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Billigung des Konzepts zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

- Auftrag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Auftrag zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301 D für den Bereich zwischen Coburger Straße und „Am Gleisdreieck“ (siehe VO/2021/4038-61). Mit diesem Verfahren soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von Gewerbeflächen geschaffen werden.

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.

 

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Coburger Straße und der zukünftigen Bahntrasse im Bereich des sog. Geleisdreieck und umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

 

 

2. Art des Verfahrens

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 301 D geändert.

 


3. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Im aktuellen Flächennutzungsplan-Teilplan Art der Nutzung sind die Flächen nördlich und südlich

der Bahntrasse als Grünfläche für Dauerkleingärten ausgewiesen. Die Bahntrasse und der

Übergang mit Bahnwärterhaus (Flurnr. 670/4) sind als Verkehrsflächen für Bahnanlagen mit

einer Nutzungsbeschränkung oder Vorkehrung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen

dargestellt. Die Abzweigung von der Coburger Straße wird als sonstige bestehende Verkehrsstraße

und –fläche ausgewiesen. Die Fläche nördlich der Kreuzungssituation zwischen der Bahntrasse und der Coburger Straße ist eine gewerbliche Baufläche.

 

Der Teilplan Landschaftsplan weist innerhalb des Plangebietes zusätzlich eine Hauptwegebeziehung aus, diese führt vom Aufseßhöflein kommend über den Bahnübergang in die Coburger Straße und weiter in die Thorackerstraße.

 

 

4. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Das vorliegende Konzept zur Flächennutzungsplanänderung stellt entlang der Coburger Straße zwischen Thorackerstraße und Kronacher Straße zukünftig Gewerbefläche dar. Des Weiteren werden die schon bestehenden Gewerbeflächen auf Höhe der Benzstraße weiter nach Norden und Nordosten über die alte Bahntrasse hinaus bis zur neuen Trassierung vergrößert.

Das im Planfeststellungsverfahren der Bahn vorgesehene Brückenbauwerk entlang der Coburger Straße wird als sonstige Verkehrsstraße ausgewiesen. Die Flächen zwischen neuer Bahntrasse und Brückenbauwerk und auch die Restfläche im nördlichen Geltungsbereich werden künftig als Grünfläche dargestellt. Die neue Bahntrasse wird als Verkehrsfläche für Bahnanlagen gekennzeichnet mit

einer Nutzungsbeschränkung oder Vorkehrung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

 

Im künftigen Teilplan Landschaftsplan wird die Hauptwegebeziehung über das neue Brückenbauwerk weiter in die Thorackerstraße führen.

 

 

5. Umweltbericht

 

Für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sind eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. In diesem muss aufgezeigt werden, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt. Darüber hinaus muss durch eine spezielle artenschutzfachliche Prüfung (saP) überprüft werden, ob geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorhanden sind.

Für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 301 D ist ebenfalls eine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich.

Die Untersuchungen werden im weiteren Verfahren von der Stadt in Auftrag gegeben und liegen dann im nächsten Verfahrensschritt zur öffentlichen Auslegung vor.


 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans für das im Plankonzept des Stadtplanungsamtes vom 10.03.2021 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplanänderung vom 10.03.2021 mit Begründung vom 10.03.2021.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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