"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4092-45

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Nach den Kulturförderrichtlinien vom 1. Januar 2009 legt das Kulturamt hiermit den Jahresbericht zur Kulturförderung 2020 vor (Anlage 1). Er enthält eine Übersicht über die Zuweisungen, die im vergangenen Jahr als institutionelle Förderung, Projektförderung, Raumförderung und Sonderförderung aus dem Globalbetrag Kultur und aus Mitteln der Kulturförderung der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg gewährt wurden.

Aufgrund der im Sommer und Herbst 2020 beschlossenen Haushaltssperren für den städtischen Haushalt standen für die Kulturförderung, über die hier berichtet wird, noch folgende Ansätze zur Verfügung:

Bezeichnung der Haushaltsstelle ursprünglicher Ansatz  endgültiger Ansatz 2020

Globalbetrag Kultur              225.000 €              225.000 €

Beteiligung an Ausstellungen Kunst-              13.840 €              0 €

verein und BBK

Sachaufwand für Kunstgegenstände

(Unterhalt der Skulpturen)              5.000 €              2.000 €

Raumkostenförderung KKH              38.500 €              0 €

Raumkostenzuschüsse für

freie Theatergruppen              15.000 €              0 €

Zuschuss an Chapeau Claque              10.000 €              0 € *

 

Investitionszuschuss Kunstverein              2.050 €              2.050 €             

 

Bereits vorliegende Anträge auf Übernahme von Raumkostenförderung, z.B. des Musikvereins, der Bayerischen Philharmonie sowie von Kunstverein und BBK auf Beteiligung an Ausstellungskosten mussten deshalb aus dem Globalbetrag übernommen werden, um den Vereinen und Institutionen Planungssicherheit zu geben bzw. deren finanziellen Lage oder gar deren Existenz nicht zu gefährden. Da im „Corona-Jahr 2020“ mit vielen Einschränkungen für den Kulturbereich weniger Anträge auf Projektförderung gestellt wurden bzw. geförderte Veranstaltungen abgesagt werden mussten, war es möglich, trotz der geringeren Mittel, zu gewährleisten, dass die institutionelle Förderung (Beschluss des Kultursenates vom 9. Juli 2020) in fast allen Fällen ungekürzt ausgezahlt werden konnte. Eine aktualisierte Liste der ausbezahlten institutionellen Förderung 2020 liegt als Anlage 2 bei. Vor Abrechnung und Auszahlung der Zuweisungen wurde mit allen Fördernehmern gesprochen, durchgeführte Projekte, Verschiebungen nach 2021 und der aktuelle Finanzbedarf abgefragt und auch in wenigen Einzelfällen evtl. Kürzungen der zugesagten Förderung abgestimmt.

 

 * Der Zuschuss an Chapeau Claque, dessen Ansatz aufgrund der Haushaltsbeschlüsse nicht mehr zur Verfügung stand, wurde in voller Höhe durch das Stiftungsmanagement über die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung abgewickelt.

Die Diagramme zur Verteilung der Fördersumme auf die einzelnen Sparten (Anlage 1) verdeutlichen den Einsatz der Haushaltsmittel im Jahr 2020. Fehlt im Feld „Auszahlungen“ noch eine Eintragung, so steht die Abrechnung der Förderung durch den Antragsteller noch aus und die Übertragung dieser Haushaltsmittel in das laufende Jahr 2021 wurde beantragt. Für die Bildung der Gesamtsumme wurden die ausbezahlten Beträge deshalb mit den noch offenen Förderbeträgen aus der Spalte „bewilligt“ summiert. Es ist zu beachten, dass die Kennzahlen des Jahres 2020 aufgrund der besonderen Pandemie-Situation und deren Folgen nicht mit den Vorjahren vergleichbar sind und deshalb die Entwicklung nur bedingt abbilden.

Außerdem werden die Fördervorschläge der Verwaltung für die institutionelle Förderung 2021 dem Kultursenat zur Entscheidung vorgelegt (Anlage 3). In diesem Jahr steht dem Kulturamt ein zentraler Ansatz von 265.000 € in einem Budgetring zur Verfügung. Darin werden lt. Kämmereiamt die Ansätze für den bisherigen Globalbetrag Kultur (Ansatz 2020: 225.000 €), Raumkostenförderung KKH (bisher: 38.500 €), Raumkostenförderung freie Theatergruppen (bisher: 15.000), Ausstellungsbeteiligung Kunstverein und BBK (bisher: 13.840 €), Zuschuss an den Freundeskreis Museen um den Bamberger Dom (bisher: 15.000 € - Zuständigkeit bisher: Ref. 4), Zuschuss an den Altenburgverein für Baumaßnahmen (bisher: 6.568 € - Zuständigkeit bisher: Bauordnungsamt/Denkmalpflege) und Gartenbauprämie (Ansatz 2020: 0  € – Zuständigkeit bisher: Zentrum Welterbe) zusammengefasst.

Die Summe der Ansätze dieser Haushaltsstellen aus Vorjahren, insgesamt 313.908 €, wurde in den Haushaltsberatungen 2021 um 15,55 % gekürzt, so dass nun noch ein Betrag von 265.000 € als Globalbetrag für Kulturförderung zur Verfügung steht.

 Dazu kommen noch die Ansätze für

Unterhalt von Kunstgegenständen/Skulpturen im öffentlichen Raum              3.750 €

(bisher: 5.000 €)

Aufwendungen für eigene Veranstaltungen des Kulturamtes              6.000 €

(bisher: 8.360 €)

Investitionszuschuss Kunstverein                            1.600 €

(bisher: 2.050 €)

 

Der Zuschuss für das Kindertheater Chapeau Claque wird ab 2021 in den „neuen“ Globalbetrag Jugend aufgenommen und im Sozialreferat beantragt und ausbezahlt.

 

Die für 2021 eingegangenen Anträge auf institutionelle Förderung wurden eingehend geprüft. Aufgrund der geringeren Ansätzen der einzelnen Haushaltsstellen muss das Kulturamt leider vorschlagen, die Kürzungen an die Antragsteller bei der institutionellen Förderung „weiterzugeben“. Würde die Förderung in gleicher Höhe wie in den Vorjahren erfolgen, gäbe es keinen „finanziellen Spielraum“ mehr für Projektförderungen, die gerade jetzt – bei Öffnungen nach dem Corona-bedingten Lockdown im Kulturbereich – dringend für einen Neustart benötigt werden. Bereits jetzt (Ende Februar) liegen Anträge auf Projektförderung in Höhe von 22.290 € vor und viele Antragsteller haben sich bereits nach Fördergeldern erkundigt, wollten aber die aktuelle Entwicklung der Lockerungen noch abwarten, um dann eine Projektskizze mit Terminen und einen Finanzplan dem Antrag beifügen zu können. Die Vergabe der Projektfördermittel erfolgt auf der Basis der Kulturförderrichtlinien im Laufe des Jahres durch die Verwaltung (Kulturreferentin oder Kulturamt, abhängig von der Zuschusshöhe) oder ab einem Förderbetrag von 10.000 € durch eine Beschlussfassung im Kultursenat.

 

Eine Übersicht über die Finanzplanung 2021 zum Globalbetrag ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die Bewilligungen der vorliegenden Anträge auf institutionelle Förderung erfolgen nach Genehmigung durch den Kultursenat, vorbehaltlich der endgültigen Freigabe der Haushaltsmittel. Ebenso wird bei der Projektförderung verfahren. Derzeit sind aufgrund der Vorgaben des Art. 69 der Gemeindeordnung die freiwilligen Leistungen im Kulturbereich noch gesperrt.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Vom Kulturförderbericht 2020 wird Kenntnis genommen. Mit den Änderungen der Förderbeträge 2020 für die institutionelle Förderung besteht Einverständnis.

 

  1. Die vorgeschlagenen Förderbeträge für die institutionelle Förderung 2021 werden der Anlage 3 entsprechend genehmigt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 167.225 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...