Berichtsvorlage - VO/2021/4095-48
Grunddaten
- Betreff:
-
38. Bayerischen Theatertage 2022 in Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 48 E.T.A. Hoffmann Theater
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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11.03.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Frau Intendantin Broll-Pape berichtet über die im Jahr 2022 stattfindenden Bayerischen Theatertage und den hierzu aktuell laufenden Vorbereitungen.
Die Bayerischen Theatertage (BTT) 2022 finden vom 13. bis 28. Mai 2022 am ETA Hoffmann Theater statt.
Bei den 1983 ins Leben gerufenen BTT handelt es sich um das größte Theaterfestival Bayerns. Alle bayerischen Theater haben die Möglichkeit, sich mit Inszenierungen bis zum 31. Juli 2021 zu bewerben. Der Sichtungszeitraum beginnt, sobald die Theater nach ihrer coronabedingten Schließung wieder öffnen können und endet am 20. Dezember 2021.
Verantwortlich für die Auswahl der gezeigten Theaterstücke zeigt sich eine Jury, deren Mitglieder noch bekanntgegeben werden. Im Mittelpunkt der Juryarbeit wird die Suche nach wegweisenden Inszenierungen des bayerischen Theaters stehen, die sich durch eine besondere künstlerische Kraft auszeichnen.
Neben den Inszenierungen wird es zu den Bayerischen Theatertagen ein abwechslungsreiches Begleitprogramm, etwa mit Konzerten und Workshops, geben. Gerade in der Zeit nach Corona wird dem Theater als Ort der Begegnung und der gesellschaftlichen Reflexion eine noch größere Bedeutung zukommen.
Die Bayerischen Theatertage werden durch den Freistaat Bayern und dem Landesverband Bayern des Deutschen Bühnenvereins in Form einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Hinzu kommen ggf. noch weitere Fördermittelgeber und Sponsoren.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: