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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4152-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 grundsätzlich über den Beitragsersatz der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung entschieden.

 

Derzeit liegen für die Erstattung noch keine Förderbestimmungen und Antragsunterlagen vor. Bekannt ist aber bereits, dass in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Kostenteilung im Verhältnis 70 % (Freistaat Bayern) und 30 % (Kommunen) vereinbart wurde.

 

Der Beitragsersatz für die Monate Januar bis März 2021 ist u.a. an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Die Mittagsbetreuung muss im Schuljahr 2020/2021 staatlich gefördert sein.
  2. Im jeweiligen Monat wurde die Betreuungsleistung an nicht mehr als fünf Tagen in Anspruch genommen (Bagatellregelung).

 

Außerdem darf von den Mittagsbetreuungen für diese Kinder in den Monaten Januar bis März 2021 tatsächlich kein Elternbeitrag erhoben werden sein bzw. müssen bereits erhobene Elternbeiträge vollständig zurückerstattet werden.

 

Die Träger können frei entscheiden, ob sie am Verfahren zum Ersatz von Elternbeiträge teilnehmen. Die Entscheidung gilt gleichermaßen für alle Kinder der jeweiligen Mittagsbetreuung, die die Voraussetzungen erfüllen. Bislang hat kein Träger signalisiert die staatliche Förderung nicht nutzen zu wollen.

 

Die Ersatzleistungen orientieren sich an Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge und belaufen sich pro Monat und Kind auf 68 € bei Betreuungszeiten bis 14 Uhr bzw. 110 € bei Betreuungszeiten bis 16 Uhr. Nicht in allen Fällen decken diese Pauschalen die Höhe der tatsächlichen monatlichen Elternbeiträge. Gegebenenfalls müssen Träger gewissen Einbußen in Kauf nehmen.

 

Die Stadt Bamberg sollte sich dieser „freiwilligen“ kommunalen Mitfinanzierung nicht entziehen, um die angespannte Betreuungssituation nicht weiter zu verschärfen.

 

Da der kommunale Anteil keine verpflichtende Anspruchsvoraussetzung für den Abruf der anteiligen staatlichen Beitragsübernahme darstellt und frühestens ab April 2021 Anträge gestellt werden können, sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen über die Kosten möglich.

 

Kosten und Finanzierung

 

Bereits während des ersten Lockdowns gewährte die Bayerische Staatsregierung für die Monate April bis Juni 2020 einen Beitragsersatz unter z.T. anderen Voraussetzungen. So wurden für diesen Zeitraum die Kosten des Beitragsersatzes zu 100 % vom Freistaat übernommen. Nun sollen die Kommunen, wie oben dargelegt 30 % der Kosten übernehmen. Hierfür gibt es in der Stadt Bamberg keine Erfahrungswerte.

 

Außerdem wurde während des ersten Lockdowns Beitragsersatz nur gewährt, wenn ein Kind innerhalb eines Monats tatsächlich an keinem Tag Betreuung in Anspruch genommen hatte, während nun Ersatz auch dann gewährt werden soll, wenn ein Kind an bis zu fünf Tagen die Betreuungsmöglichkeit in Anspruch genommen hat.

 

Höchstdenkbare monatliche Belastung für die Stadt Bamberg

 

Derzeit besuchen 342 Kinder Mittagsbetreuungsgruppen bis 14 Uhr, 374 Kinder Gruppen bis 15.30 Uhr bzw. 16 Uhr (= verlängerte Mittagsbetreuung). Im ersten Fall beträgt der kommunale Anteil pro Monat 20 € (= 30 % von 68 €), im zweiten Fall 33 € (= 30 % von 110 €). 

Sollten sämtliche Kinder in allen drei Monaten wenige als fünf Tage die Mittagsbetreuung genutzt haben, läge der 30%-Anteil der Stadt Bamberg am Ersatz von Elternbeiträgen monatlich bei rund 19.000 €. Für die Monate Januar bis März 2021 summierten sich die Kosten auf maximal 57.546 €.

 

Da bekannt ist, dass z.B. Notbetreuung in Anspruch genommen wurde und der Monat März sicher nicht mehr bei allen Kindern voll zum Anschlag kommen wird, ist dieser Maximalbetrag unrealistisch. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Kosten in Höhe von etwa 40.000 € auf die Stadt Bamberg zukommen werden. Exakte Aussagen sind erst nach Vorliegen der Bescheide voraussichtlich ab Mai 2021 möglich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Bamberg übernimmt im Rahmen des Beitragsersatzes für die Mittagsbetreuung für die Monate Januar bis März 2021 einen Anteil von 30 % der Kosten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in noch nicht bekannter Höhe für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: HSt. 29000.63900 „Schülerbeförderung Grund- und Mittelschulen“

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Grundsätzlich stellt der kommunale Mitfinanzierungsanteil eine freiwillige Leistung dar. Unter Würdigung des gesamtgesellschaftlichen Interesses und der voraussichtlichen Einsparung bei der Schülerbeförderung werden die haushaltsrechtlichen Bedenken zurückgestellt.

 

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