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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4169-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung am 28.09.2011 hat der Stadtrat auf Empfehlung des Finanzsenats der General­sanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen beauftragt.

Die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und die Fachplanung Technische Aus­rüstung wurden im Rahmen eines EU-weiten VOF-Vergabeverfahrens für die Gesamtsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen ausgeschrieben. Die auf dieser Grundlage abgeschlossenen Ver­träge waren jeweils konkret auf den Bauabschnitt Dreifachsporthalle begrenzt. Die Durchfüh­rung der Maßnahme in Bauabschnitten war bereits in der Aufgabenbeschreibung zum Vergabe­verfahren beschrieben. Aufgrund des schlechteren baulichen Zustands und des hohen Energie­verbrauchs wurde zunächst mit der Sanierung und energetischen Ertüchtigung der Dreifach­sporthalle als 1. Bauabschnitt begonnen.

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2014 wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung die für 2014 eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen für die Sanierung der Dreifachsporthalle gesperrt und die weitere Ausführung der Maßnahme zurückgestellt.

Durch die Aufnahme der Sanierung der Dreifachsporthalle in das 2017 vom Freistaat Bayern aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanz­schwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) wurde die Möglichkeit zur Durchführung dieses Projekts eröffnet. Aufgrund der bereits bis 2014 erbrachten Planungsleistungen konnte der für Projekte im KIP-S-Förderprogramm eng gesteckte Zeitrahmen erfüllt werden.

 

A)       Sachstand und Kostenentwicklung Dreifachsporthalle

 

Mit Beschluss des Finanzsenats vom 05.12.2018 und des Stadtrats vom 12.12.2018 wurde die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und der Umsetzung der Generalsanierung der Dreifachsporthalle der Graf-Stauffenberg-Schulen beauftragt.

Der am 22.01.2019 bei der Regierung von Oberfranken eingereichte Antrag auf Förderung nach KIP-S wurde mit Bescheid vom 05.07.2019 bewilligt.

 

 

Die Bauarbeiten wurden nach Eingang der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbe­ginn bereits am 24.05.2019 aufgenommen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Abbruch- und Rohbauarbeiten, die Erneuerung der Dachabdichtung und der Fassade, die Sanierung der Hallendecke sowie die Erneuerung des Sportbodens abgeschlossen. Derzeit werden die haustechnischen Anlagen im neuen Umkleidetrakt installiert. Es folgen die Montage der ausziehbaren Tribünenanlage, die Montage der Prallwände und Trennvorhänge. Die Über­gabe zur schulischen und vereinssportlichen Trainingsnutzung erfolgt zum Schuljahres­wechsel 2020/2021. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme einschließlich Foyerbereich und Außenanlagen erfolgt sukzessive bis voraussichtlich zum Jahresende.

Mit Ausnahme der Landschaftsbauarbeiten für die Wiederherstellung des Gebäudeumgriffs sind alle Leistungen ausgeschrieben und vergeben. Die aktuelle Kostenprognose (Stand März 2021) beläuft sich auf 13,316 Mio. /brutto und liegt damit rund 670 Tsd. unter dem genehmigten Budget in Höhe von 13,988 Mio. /brutto.

 

B)       Weiteres Vorgehen Schulgebäude

 

Wie vorstehend erläutert wurde im Jahr 2011/2012 für die Vergabe der Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und technische Ausrüstung HLS ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt, welches auch das Schulgebäude beinhaltete.

Mit Inkrafttreten der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 wurden für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen gegenüber der VOF teilweise neue Regelungen eingeführt. Zudem hat sich mit dem Wegfall der verbindlichen Honorartabellen in der HOAI 2021 auch die Grundlage der Vergütung (Wertungskriterium im VOF-Verfahren mit 18 % Anteil an der Gesamtwertung) wesentlich verändert, so dass nun auch Angebote unterhalb der bis­herigen Mindestsätze gewertet werden können.

Weiterhin beinhaltet § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfordernis eines neuen Vergabeverfahrens, sofern sich wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ergeben und dies Auswirkungen auf den Bieterkreis und den Preis der Leistung zur Folge hat. Die Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen, bezogen auf das Schulgebäude, sind in Übereinstimmung mit dem Fachbereich Baurecht erneut durchzuführen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Vergabe der Planungsleistungen zur Sanierung der Schulgebäude der Graf-Stauffenberg-Schulen oberhalb des EU-Schwellenwerts für Dienstleis­tungsaufträge (derzeit 214.000, €/netto) Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV durchzuführen.

 

Nach Schätzung der jeweiligen Auftragswerte ist dies erforderlich für folgende Leistungen:

 

- Objektplanung Gebäude

- Objektplanung Freianlagen

- Fachplanung technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär

- Fachplanung technische Ausrüstung Elektro

- Fachplanung Tragwerksplanung

 

Zielsetzung ist die Vergabe der Planungsleistungen zum Jahreswechsel 2021/22. Die darauffol­genden Schritte umfassen die Erstellung der Entwurfsplanung in Abstimmung mit der Schulfa­milie, den fachlich Beteiligten und den Zuschussgebern.

 

Für die Durchführung der Vergabeverfahren für die o. g. Fachplanungen und diverse Vorunter­suchungen (Gebäudestatik, Baustoffbeprobungen) werden im laufenden Haushaltsjahr Ausga­bemittel in Höhe von 250.000,– €/brutto benötigt. Für die Vergabe der ersten Planungsstufen wird weiterhin eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 2 Mio. €/brutto erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt zu Lasten der neu zu bildenden zweckgebundenen Rücklage „Generalsanie­rung der Graf-Stauffenberg-Schulen“ (siehe VO/2021/4043-20).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.  Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)         Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

b)        Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwal­tung, die Vergabeverfahren für die Objekt- und Fachplanungsleistungen als Verhand­lungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV, für die Generalsanie­rung des Schulgebäudes mit Freianlagen, durchzuführen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 2,25 Mio. €/brutto, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.
Die Deckung erfolgt zu Lasten der neu zu bildenden zweckgebundenen Rücklage „Gene­ralsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen“ (siehe VO/2021/4043-20).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich hier um eine notwendige Maßnahme, um den bestehenden Investitionsstau an den Schulen zu beheben. Daher bestehen gegen die geplante Vorgehensweise von Seiten des Finanz­referats keine Einwände.

 

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