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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4217-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Es liegt ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.12.2020 bezüglich der Grundsteuer C vor.

 

Die Stadt Bamberg ersucht den Freistaat, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch eine Rechtsgrundlage für einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke (Grundsteuer C) geschaffen wird.

 

Für die kommunale Ebene ist dies ein zentrales Anliegen, weil die Instrumente des Baugesetzbuches leider nicht ausreichen, um im notwendigen Umfang und mit der gebotenen Schnelligkeit Bauland zu mobilisieren. Darum sollten außerhalb des Baurechts weitere Anreize zur Flächenmobilisierung geschaffen werden.

 

Die Einführung der Grundsteuer C ist ein wichtiger Baustein eines Maßnahmenpaketes, um Bodenspekulationen zu verhindern und eine allgemeinnützige Schließung von Baulücken voranzutreiben. Hierfür ist die Grundsteuer C ein geeignetes Mittel, um die Nutzung unbebauter, aber bebaubarer Grundstücke voranzutreiben. Ein erhöhter Hebesatz auf Baulücken wäre ein möglicher Anreiz, ein unbebautes Grundstück zu bebauen.

 

Leider lassen viele Grundstückseigentümer zum Teil ihre Grundstücke in Erwartung steigender Grundstückspreise bewusst brachliegen. Diesem Vorgehen könnte durch einen höheren Steueranfall entgegengewirkt werden. Dabei geht es nicht um eine neue Steuer, sondern um die Möglichkeit, für bestimmte Grundstücke einen erhöhten Hebesatz zu bestimmen.

 

Dieses zentrale Anliegen der Stadt Bamberg wird auch seit langer Zeit vom Bayerischen Städtetag als Vertreterin der bayerischen Städte auf Landesebene vertreten.

 

Um dem Anliegen der Kommunen Rechnung zu tragen, bitten wir um folgenden Beschluss.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, eine Resolution mit folgendem Inhalt zu beschließen:

„Die Stadt Bamberg fordert den Freistaat Bayern dazu auf, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch eine Rechtsgrundlage für einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke (Grundsteuer C) geschaffen wird.“

3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.12.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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