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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4219-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2020 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2021 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung Folgendes vorgetragen:

 

 

 

Grundsätzliches

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allge­meinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haus­haltsjahr partizipieren. Dazu soll der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz mindestens 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhalten. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienststellen

 

Trotz schwierigster Rahmenbedingungen haben die budgetierten Einrichtungen im Haushaltsjahr 2020 gut gewirtschaftet. So konnten das Historische Museum, die städtische Musikschule und die Konzert & Kongresshalle positive Budgetergebnisse erzielen.

 

Hier wird folgender Übertrag vorgeschlagen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Vortrag

in das

HJ 2021

Historisches Museum

7.886,89 €

7.886 €

Städtische Musikschule

67.158,52 €

67.158 €

Konzert- & Kongresshalle

67.495,07

67.495

 

 

 

Insgesamt:                   142.539

 

Darüber hinaus sollen dem Historischen Museum die beantragten Coronahilfen i.H.v. 15.823,47 € im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Aber auch Budgetüberziehungen waren im vergangenen Jahr nicht zu vermeiden gewesen. So haben das E.T.A.-Hoffmann-Theater, die städtische Volkshochschule, das Gartenamt und der Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Schließungen und Einschränkungen ein Großteil der Einnahmen nicht erzielt werden konnte. Da im Jahr 2021 mit ähnlichen Bedingungen zu rechnen ist, sollen diese Einrichtungen insofern unterstützt werden, dass die negativen Budgetergebnisse nicht vorgetragen und damit die budgetierten Einrichtungen um insgesamt 850.432 € entlastet werden.

 

Jedoch müssen wie in den Vorjahren auch die Dienststellen mit negativem Budgetergebnis zur Finanzierung der positiven Budgetüberträge der anderen Dienststellen (142.539 €) herangezogen werden. Dies erfolgt jeweils nach dem Anteil an der Gesamtüberziehung.

 

Das stellt sich wie folgt dar:

 

 Dienststelle

Überschreitung

Anteil an Gesamt-

überziehung

 in Prozent

Belastung für positive Überträge

E.T.A.-Hoffmann-Theater

63.861 €

7,50 %

10.704 €

Städtische Volkshochschule

8.009 €

0,90 %

  1.342 €

Gartenamt

508.155 €

59,80 %

85.171 €

Tourismus & Kongress Service

270.407 €

31,80 %

45.322 €

 

 Insgesamt:                850.432 €                              142.539 €

 

  Berücksichtigt man allerdings die beantragten Coronahilfen für das E.T.A. Hoffmann-Theater, die Volkshochschule und den TKS, die diesen Dienststellen auch zur Verfügung gestellt werden sollen, ergeben sich folgende Beträge, die im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich bereitgestellt werden sollen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienststelle

Belastung

für positive

Überträge

Corona-

hilfen

Vortrag

in das

HJ 2021

 

E.T.A-Hoffmann-Theater

10.704 €

15.283,28 €

4.579,28 €

 

Städtische Volkshochschule

1.342 €

62.655,00 €

61.313,00 €

*

Gartenamt

85.171 €

 

-85.171,00 €

***

Tourismus & Kongress Service

45.322

216.414,12 €

171.092,12

**

 

 

 

 

 

 *

  Beim Budget VHS sollen die zusätzlichen Mittel für 2021 zu 20 % direkt im Budget 2021 bereitgestellt (12.263 €) und zu 80 % für den Budgetausgleich 2021 zurückgelegt (49.050 €) werden.

 

 **

  Beim Budget TKS sollen die zusätzlichen Mittel für 2021 zu 20 % direkt im Budget 2021 bereitgestellt (34.218 €) und zu 80 % für den Budgetausgleich 2021 zurückgelegt (136.874,12 €) werden.

 

 ***

 Beim Gartenamt ist folgende Besonderheit zu beachten:

Da der Betrieb des Gartenamts ab 2021 nicht mehr direkt im städtischen Haushalt abgebildet wird, sondern im Wirtschaftsplan der Bamberger Service Betriebe, soll der negative Vortrag durch eine Kürzung des Dienstleistungsentgelts für das Gartenamt erfolgen.

Nach dem Jahresabschluss 2020 sind noch Buchungen das Amt 47 betreffend angefallen, die jedoch noch nicht aus dem Wirtschaftsplan der BSB gezahlt werden konnten. Darüber hinaus besteht noch eine Budgetrücklage des Gartenamts in Höhe von 51.056 €. Diese soll zur Deckung der noch angefallenen Rechnungen herangezogen werden. Es wird noch mit weiteren Rechnungen für das Amt 47 im max. niedrigen 5-stelligen Bereich gerechnet, die auch durch Kürzung des Dienstleistungsentgelts ausgeglichen werden sollen.

 

Die Einzelheiten zu den Budgetergebnissen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Schuleinrichtungen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen, der Grund- und Mittelschulen sowie des Staatlichen Schulamts weisen größtenteils Einsparungen auf.

 

Es wird vorgeschlagen, bei den Schuleinrichtungen 100% des das Budget unterschreitenden Betrags in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

 

Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

in das

HJ 2021

Staatliches Schulamt

2.978,61 €

2.978 €

Weiterführende Schulen

73.300,21

73.298

Grund- und Mittelschulen

2.023,78

2.018

 

Insgesamt:                 78.294

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a)      Im Haushaltsjahr 2021 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 220.833 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Zusätzlich werden beantragte Coronahilfen mit einem Gesamtbetrag von 66.883,75 €, wie im Sitzungsvortrag vorgeschlagen, den budgetierten Einrichtungen bereitgestellt. Der negative Vortrag des Gartenamts wird durch eine Kürzung des Dienstleistungsentgelts gedeckt.

b)      Die Budgetrücklage des Gartenamts in Höhe von 51.056 € ist aufzulösen und zur Deckung der angefallenen Rechnungen 2021 heranzuziehen. Noch ausstehende Rechnungen des Amtes 47 sind durch Kürzung des Dienstleistungsentgelts auszugleichen.

c)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

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III.  Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 287.716,75, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von …, r die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

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Anlagen

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