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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4225-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB.

- Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1.  Anlass und Ziel der Planung

 

Am 03.04.2019 wurde für das o. g. Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel des Verfahrens ist es, die Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten der Firma Brose auf Grundlage deren städtebaulichen Masterplans am Standort Bamberg planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Durch den geplanten Ausbau des Standortes wird der über den Bebauungsplan Nr. K 11 gesicherte Rechtsrahmen auf die Flächen des angrenzenden Sonderlandeplatzes ausgeweitet, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des dort ebenfalls geplanten Naturschutzgebiets.

 

Die mit der Planung einhergehenden Eingriffe werden durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen u. a. durch Rückbau der ehemaligen Shelter-Fläche und der Verlegung und Renaturierung des Seebaches weiter minimiert.


2.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 16.09.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept des Bebauungsplanes Nr. K 11 A in der Fassung vom 16.09.2020 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

3. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ging ein Schreiben ein und im Zuge der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 22 Schreiben eingereicht. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage zum Sitzungsvortrag tabellarisch und hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger anonym dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. K 11 A vom 19.09.2020

 

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Planung.

 

Das Amt für Klima und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz wies darauf hin, dass die Bilanzierung des Gesamteingriffs analog der Berechnung zum parallel laufenden Wasserrechtsverfahren (Verlegung des Seebachs) durchzuführen ist. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz sollte überarbeitet werden, da der Übertrag aus dem Bebauungsplanverfahren Nr. K 11 noch mit zu berücksichtigen ist. Weitere Anregungen wurden hinsichtlich einer Anpassung des Umweltberichts in Bezug auf die Verwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung gegeben. 

 

Die naturschutzfachlichen Belange wurden sowohl im Bebauungsplan-Entwurf, in der Begründung und dem Umweltbericht entsprechend berücksichtigt und ergänzt.

 

Durch die Radverkehrsbeauftragte, das Amt für Verkehrsplanung, das Straßenverkehrsamt und die Polizeiinspektion Bamberg, wurden Anregungen hinsichtlich der geplanten Radwegeführung im Bereich des Anschlusspunkts der verlegten Zeppelinstraße und westlich der Memmelsdorfer Straße an das Brose-Firmengelände eingebracht. Im Bebauungsplan-Entwurf wurde die Zu- und Ausfahrt für Radfahrer entsprechend mit Planzeichen und textlicher Erläuterung eingefügt. Die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf wurde ebenfalls mit einer entsprechenden Abbildung und textlichen Erläuterung ergänzt.

 

Der Bund Naturschutz hat ebenfalls Anregungen eingebracht. Im Textteil zum Bebauungsplan wurden die Hinweise zur Fällung vorgesehener Bäume und zum Ausgleich entsprechend berücksichtigt.

 

Aufgrund eines Hinweises der Kabel Bayern GmbH & Co KG wurde eine Leitungstrasse in den Bebauungsplan zeichnerisch und unter Hinweisen textlich übernommen.

 

Im Bebauungsplan-Entwurf sind nordöstlich des Berliner Rings, im Bereich der Zeppelinstraße und westlich der Memmelsdorfer Straße Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (SPE 1 bis 5) festgesetzt. Die im Bebauungsplan-Konzept vom 16.09.2020 dort zusätzlich getroffene Festsetzung in Form von Verkehrsbegleitgrün entfällt aufgrund der Wertigkeit der SPE Flächen.

 

Der Entsorgungs- und Baubetrieb (jetzt Bamberger Service-Betriebe) - Sachgebiet Entwässerung - hat darauf hingewiesen, dass der zur Zeppelinstraße parallel verlaufende Kanal bestehen bleiben soll. Da dieser im Bebauungsplan-Konzept nicht dargestellt war, wird dieser als Hinweis in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. K 11A vom 05.05.2021 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4. Der Bau- und Werksenat billigt den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf Nr. K 11 A vom 05.05.2021.

5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan-Entwurf Nr. K 11 A vom 05.05.2021 mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

6. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. K 11 A vom 05.05.2021 mit dem Entwurf der Begründung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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