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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4226-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB.

- Billigung des Entwurfs zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

- Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Auftrag zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1.  Anlass und Ziel der Planung

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. K 11 A für das Gebiet nordöstlich des Berliner Rings, zwischen Memmelsdorfer Straße, Fläche des Sonderlandeplatzes und der Zeppelinstraße. Der Bebauungsplan-Entwurf sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor und sichert aus planungsrechtlicher Sicht die erforderlichen Erweiterungsflächen für die bestehenden Gewerbetreibenden.

 

 

2.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Bau- und Werksenates vom 16.09.2020 wurden für das Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 16.09.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushangs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zeitraum vom 12.10.2020 bis   02.11.2020 durchgeführt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Im parallel geführten Bebauungsplanverfahren Nr. K 11 A wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erarbeitet. Der Umweltbericht liegt der Begründung des Bebauungsplanes als Anlage bei.

 

 

3. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ging ein Schreiben ein und im Zuge der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 15 Schreiben eingereicht. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage zum Sitzungsvortrag tabellarisch und hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger anonym dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 19.09.2020

 

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Weiterentwicklung der Planung ergibt sich eine Änderung der Planung.

 

Das Amt für Klima und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz wies darauf hin, dass die Darstellung von Verkehrsbegleitgrün im Bereich der zu verlegenden Zeppelinstraße und nordöstlich des Berliner Rings nicht nachvollzogen werden kann, da es sich hier um aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutsame Ausgleichsflächen handelt.

 

Der Hinweis bezog sich auf die Darstellungen im Teilplan Landschaftsplan, in dem die o. g.  Teilflächen als Verkehrsbegleitgrün ausgewiesen waren. Da der Flächennutzungsplan explizit keine gesonderte Darstellung für Ausgleichsflächen vorsieht, werden die Flächen in der überarbeiteten Fassung als eingeschränkt zugängliche Grünfläche dargestellt.

 

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu billigen und für den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 05.05.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat billigt den vorliegenden Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 05.05.2021.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 05.05.2021 mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  6. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 05.05.2021 mit dem Entwurf der Begründung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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