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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4227-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Unter dem Az. 1471/19 wurde am 18.05.2020 die Schrankenanlage mit zwei Fahrspuren für den Mitarbeiterparkplatz des Klinikums der Stadt Bamberg genehmigt. Aus immissionsschutz-technischen Gründen wurde in der Baugenehmigung als Auflage festgesetzt, dass durch

organisatorische Maßnahmen sicherzustellen ist, dass die Benutzung der Schrankenanlage

zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht möglich ist. In diesem Zeitfenster erfolgt die Zu- und

Abfahrt ausschließlich über den Versorgungsbereich des Klinikums, der bereits ca. 220m weiter nördlich von der Buger Straße anzufahren ist.

Die Zufahrt zum Mitarbeiterparkplatz soll nun von zwei auf drei Spuren erweitert werden.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: ca. 4,94m Länge: ca. 36,20m 

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  23.10.2020

          vollständig:  11.03.2021

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

  Eigenart der näheren Umgebung:

           § 9 Abs.1 Nr. 5 Flächen für Gemeinbedarf (Krankenhaus)

 

  Im Bereich des Vorhabens gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 62 A vom 19.03.1971.

  Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja: teilweise      nein: Fl.-Nr. 3941         nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0

 gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: 0

 Nachweis auf Baugrundstück: 0  Nachbargrundstück:              0

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 0

 Nachweis auf Baugrundstück: 0

 Ablösung der Stellplatzpflicht:  0

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Eine immissionsschutzfachliche Stellungnahme liegt vor. Demnach befindet sich schutzwürdige Nachbarschaft vorrangig in östlicher und nördlicher Richtung entlang der Buger Straße. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen 62 F und B 1 D der Stadt Bamberg ist die Art der baulichen Nutzung entlang der östlichen Seite der Buger Straße als reines (WR) bzw. allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Durch die Erweiterung auf drei Fahrstreifen kommt es zu einer Pegelerhöhung um 0,2 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort. Die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden gemäß schalltechnischer Untersuchung im allgemeinen Wohngebiet (WA) um tags 15 dB(A) und nachts um 2 dB(A) unterschritten. Im reinen Wohngebiet (WR) beträgt die Unterschreitung tags

6 dB(A) und nachts 3 dB(A). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die schalltech-nische Verträglichkeit mit der bestehenden schutzwürdigen Nachbarschaft gewährleistet wird, wenn die schon beauflagten Maßnahmen zur Immissionsreduzierung weiterhin eingehalten werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

   Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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