Beschlussvorlage - VO/2021/4227-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Einfahrt zum Mitarbeiterparkplatz von zwei auf drei Spuren Bamberg, Buger Straße 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2021
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Unter dem Az. 1471/19 wurde am 18.05.2020 die Schrankenanlage mit zwei Fahrspuren für den Mitarbeiterparkplatz des Klinikums der Stadt Bamberg genehmigt. Aus immissionsschutz-technischen Gründen wurde in der Baugenehmigung als Auflage festgesetzt, dass durch
organisatorische Maßnahmen sicherzustellen ist, dass die Benutzung der Schrankenanlage
zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht möglich ist. In diesem Zeitfenster erfolgt die Zu- und
Abfahrt ausschließlich über den Versorgungsbereich des Klinikums, der bereits ca. 220m weiter nördlich von der Buger Straße anzufahren ist.
Die Zufahrt zum Mitarbeiterparkplatz soll nun von zwei auf drei Spuren erweitert werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: ca. 4,94m Länge: ca. 36,20m
Antragseingang: 23.10.2020
vollständig: 11.03.2021
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung:
§ 9 Abs.1 Nr. 5 Flächen für Gemeinbedarf (Krankenhaus)
Im Bereich des Vorhabens gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 62 A vom 19.03.1971.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: teilweise nein: Fl.-Nr. 3941 nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: 0
Nachweis auf Baugrundstück: 0 Nachbargrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
Nachweis auf Baugrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Eine immissionsschutzfachliche Stellungnahme liegt vor. Demnach befindet sich schutzwürdige Nachbarschaft vorrangig in östlicher und nördlicher Richtung entlang der Buger Straße. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen 62 F und B 1 D der Stadt Bamberg ist die Art der baulichen Nutzung entlang der östlichen Seite der Buger Straße als reines (WR) bzw. allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Durch die Erweiterung auf drei Fahrstreifen kommt es zu einer Pegelerhöhung um 0,2 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort. Die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden gemäß schalltechnischer Untersuchung im allgemeinen Wohngebiet (WA) um tags 15 dB(A) und nachts um 2 dB(A) unterschritten. Im reinen Wohngebiet (WR) beträgt die Unterschreitung tags
6 dB(A) und nachts 3 dB(A). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die schalltech-nische Verträglichkeit mit der bestehenden schutzwürdigen Nachbarschaft gewährleistet wird, wenn die schon beauflagten Maßnahmen zur Immissionsreduzierung weiterhin eingehalten werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: