Beschlussvorlage - VO/2010/1118-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung weiterer Leistungen an die Bamberger Kindertageseinrichtungen (Nachfolgeregelung des Bamberg spezifischen Basiswertes)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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22.07.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit dem Beschluss des Stadtrates, den Bamberg spezifischen Basiswert ab dem Kindertagesstättenjahr 2010/2011 aufzuheben, stellte sich die Notwendigkeit, mit den Bamberger Trägern in neue Verhandlungen einzutreten. Hierzu erfolgten zwei Sitzungen, wobei bei der ersten Sitzung am 11.03.2010 das Finanzreferat die grundsätzlichen Möglichkeiten bzw. Grenzen der Stadt Bamberg erläuterte.
In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 360.000,00 (anstatt heuer 725.000,00 ) wurde seitens der Träger Wert darauf gelegt, dass die Verteilung dieser Gelder mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Auch machten die Träger deutlich, dass für Sie eine Verknüpfung mit eventuellen Förderkriterien, wie bislang, nicht mehr in Frage kommt.
Zudem forderten die Träger, dass in diesem Zusammenhang auch die Gewährung des Zuschusses zum Mittagessen eine Vereinfachung hinsichtlich des Abrechnungsmodus erfährt, da ihnen durch die kind- und taggenaue Abrechnung ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht.
Im zweiten Gespräch mit den Trägern einigte man sich daher auf das Verfahren, dass die Verteilung des derzeit zur Verfügung stehenden Betrages von 360.000,00 anhand der genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnissen erfolgen soll. Da das Finanzreferat mitteilte, dass dieser Betrag auch keine Anpassung an steigende Platzzahlen erfahren kann, bedeutet dies, dass die Zuwendungen an die einzelnen Träger, mit der durch den Krippenausbau bedingten Erhöhung der Platzzahlen, jährlich geringer werden.
In der beigefügten Tabelle (Anlage 1) haben wir die Auswirkungen der neuen Regelung für die einzelnen Einrichtungen für das Kindertagesstättenjahr 2010/2011 dargestellt. Zur Information wurden die Zahlbeträge aufgrund des Bamberg spezifischen Basiswertes in der letzten Spalte aufgelistet. Zu beachten hierbei ist, dass Einrichtungen, welche erst im laufenden Kindertagesstättenjahr ihren Betrieb aufnehmen, auch nur anteilig nach den Abrechnungsmonaten gefördert werden.
Wichtig zu erwähnen bei der ganzen Angelegenheit ist noch die Tatsache, dass die Bereitstellung und der Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach der Gemeindeordnung und dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (Art. 5 BayKiBiG Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes) Aufgabe der Kommune ist. Lediglich das Subsidiaritätsprinzip gem. Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG sagt aus: Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von einem freigemeinnützigen Träger betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.
Bei dem Betrieb eigener Einrichtungen fallen sämtliche Restkosten zu 100 % an. Weitere finanzielle Zuwendungen an die Träger von Kindertageseinrichtungen als freiwillige Leistungen zu definieren ist zwar formal korrekt, greift aber zu kurz, da der finanzielle Aufwand bei einer kommunalen Trägerschaft für die Stadt nach Abzug der Elternbeiträge und staatlichen Förderung 100% der Restkosten betragen würde.
Nach Informationen des Erzbischöflichen Ordinariats und des Sozialdienstes Kath. Frauen Bamberg e.V. erfordert die Reduzierung des städtischen Zuschusses eine Erhöhung der Elternbeiträge um ca. 15 % (= bei Kinderkrippen etwa durchschnittlich 33,25 , bei Kindergärten etwa durchschnittlich 15,00 ; bei Kinderhorten etwa durchschnittlich 18,00 ), dass die derzeitige Qualität in den Kindertageseinrichtungen gehalten werden kann. Bei vollständigem Wegfall des freiwilligen städtischen Zuschusses würde gar eine Erhöhung der Elternbeiträge um rund 25 % erfolgen müssen. Dies hätte natürlich auch zur Folge, dass die Kosten für die Übernahme von Elternbeiträgen, welche aktuell mit rund 550.000,00 zu buche schlagen um etwa 140.000,00 ansteigen werden. Hinzu kämen dann noch zusätzliche Fälle, welche durch die erhöhten Gebühren nun unter die Einkommensgrenze fallen bzw. statt einen Zuschuss nun den vollen Betrag übernommen bekommen.
Im Sinne der gemeinsamen Anstrengung der Überwindung der aktuellen Finanzmisere sollte deshalb die vorgeschlagene Regelung bis auf Weiteres gelten, damit die Träger auch einen verlässlichen Rahmen für ihre Haushaltsplanungen haben.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung des Jugendamtes Kenntnis.
2 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
die Zuwendung an die Träger der Kindertageseinrichtungen in Bamberg anteilig nach den vorhandenen, genehmigten Platzzahlen auf der Basis des derzeit gedeckelten Gesamtbetrages von 360.000,00 zu berechnen.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt jährlich zum 01.07.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von ca. 360.000,00 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr 2010/2011 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: 360.000,00 |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme
Stellungnahme des Finanzreferates: siehe Anlage 2