Beschlussvorlage - VO/2010/1120-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau von 2 Kríppengruppen im Kindergarten St. Heinrich durch den Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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22.07.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 22.06.2010 beantragt der Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. die Errichtung von zwei Krippengruppen am Kindergarten St. Heinrich mit entsprechender Förderung durch die Stadt Bamberg. Bereits mit Beschlüssen vom 30.04.2009 und vom 15.05.2007 fasste der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren den Beschluss neben anderen Maßnahmen die Planungen für den Anbau einer Krippengruppe mit 24 Plätzen beim Kindergarten St. Heinrich einzuleiten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2009 wurden für dieses Projekt insgesamt 500.000,00 im Unterabschnitt 4640 in den Haushalt 2010 bereitgestellt.
Der SKF Bamberg e.V. hatte im Januar 2005 den 3-gruppigen Kindergarten von der Congregatio Jesu, dem Institut der Englischen Fräulein als neuer Träger übernommen. Gleichwohl gehört Grundstück und Kindergarten eigentumsrechtlich noch der Congregatio Jesu. Die Schwestern möchten das Grundstück allerdings veräußern, weshalb diesbezüglich schon seit einiger Zeit Verhandlungen mit dem Amt für Wirtschaft der Stadt Bamberg laufen. Der SKF Bamberg e.V. hat sich jedoch unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen die Zusage des Ordens eingeholt, diesen Erweiterungsbau vornehmen zu dürfen und hat weiterhin einen langfristigen Mietvertrag für den Betrieb der Kindertageseinrichtung abgeschlossen.
Der Kindergarten hat ein Flachdach, welches bereits vor einigen Jahren Probleme bereitet hat und bei dem es zuletzt im Frühjahr 2009 in die Gruppenbereiche bzw. Flure durchregnete. Deshalb war bei der Planung der Krippengruppen auch die Überlegung naheliegend, das Gebäude aufzustocken und somit gleichzeitig neben der Errichtung von 24 Krippenplätzen im Erdgeschoß auch das Dachproblem zu beheben. Nach den vorliegenden Planungen des Architekturbüros werden im Erdgeschoß die beiden Krippengruppen mit sämtlichen Haupt- und Nebenräumen im östlichen Bereich des Gebäudes geschaffen. Dies hat auch den Vorteil, dass man hier auch gleich anschließend eine kleine Außenspielfläche nur für die Krippenkinder schaffen kann. Die notwendigen Räume für die beiden Kindergartengruppen werden dann im Obergeschoß hergestellt. Die näheren Raumaufteilungen können den beigefügten Plänen entnommen werden.
Nachdem vor allem auch das bestehende Sanitärnetz erneuert werden muss, erfolgen natürlich auch entsprechende Anschlussarbeiten bei der noch im Erdgeschoß verbleibenden Kindergartengruppe. Diese Kosten werden jedoch voraussichtlich nicht mit in die förderfähigen Kosten einfließen. Es wäre jedoch nicht zu vertreten, einen Sanitärbereich als Altbestand zu lassen und alles andere wäre neu.
Neben den durch den Einbau der Krippengruppen erforderlichen Baumaßnahmen gibt es auch noch einige Modernisierungsmaßnahmen, welche der Träger in diesem Zusammenhang ebenfalls gleich mit umsetzen möchte. Dies ist z.B. der Austausch der bestehenden Zimmertüren und der Fußböden im Gruppen- und Mehrzweckraum. Diese Kosten in Höhe von rund 40.000,00 werden vom SKF Bamberg e.V., ohne Beteiligung der Stadt, als zusätzliche Eigenleistung eingebracht.
Da die Dachflächen erneuert werden, bzw. aufgestockt wird, kann für die Bauzeit von ca. 4 Monaten kein Betrieb in den Räumen statt finden. Für die Auslagerung sollen Container angemietet werden, welche auf dem Grundstück im vorderen Bereich zur Pödeldorfer Straße hin aufgestellt werden sollen. Die Zeitachse ist seitens des Trägers und des Architekten so vorgesehen, dass am 1.4.2011 mit der Maßnahme begonnen werden soll, sodass zum 1.9.2011 der Betrieb in dem umgebauten Gebäude wieder aufgenommen werden kann.
Die Gesamtkosten der Maßnahme und die Zuschüsse des Staates und der Stadt Bamberg sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Der Antrag auf staatliche Förderung wird eingereicht, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat. Er wird für eine Förderung in 2010 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen.
Da im Haushalt der Stadt für 2010 lediglich 500.000,00 eingestellt sind, werden zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme noch 211.367,00 benötigt. Allerdings waren an staatlichen Mitteln nur 300.000,00 eingeplant. Durch die höhere staatliche Förderung ist dieser Betrag jedoch gedeckt.
Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 24 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.
II. Beschlussantrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.
2. Dem Stadtrat wird empfohlen:
2.1 den Bedarf von 24 Krippenplätzen neben den bestehenden 75 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für den Kindergarten St. Heinrich in der Pödeldorfer Straße 124 in Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
2.2 Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V., unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:
2.2.1 Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg
In Höhe der staatlichen Förderung = 511.536,00
2.2.2 einen weiteren Zuschuss
In Höhe von 2/3 der Restkosten = 199.831,00
somit insgesamt maximal bis zu 711.367,00
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 500.000,00 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 211.3657,00 , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Deckung durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlich: kindbezogene Förderung mit 80.000,00 abzüglich Bundesförderung von ca. 15.000,00 |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:
Im Haushaltsplan 2010 wurden an Fördermitteln für diverse Kinderkrippenprojekt insgesamt 1,030 Mio. auf der Haushaltsstelle 46400.36000 veranschlagt. Mit der nun in Aussicht gestellten staatlichen Förderung von insgesamt 1,636 Mio. können somit auch die Mehrkosten des Projektes St. St. Heinrich von 211.367 gedeckt werden.
Bamberg, 07.07.2010
Finanzreferat
Bertram Felix
Berufsm. Stadtrat
Amt 20 ____________________
Peter Distler
SG 200 ____________________
Thomas Friedrich
Anlage/n: Grundrissplan
Kostenschätzung
Bamberg, 08.07.2010
Sozialreferat Stadtjugendamt
Haupt Diller
Berufsm. Stadtrat stv. Jugendamtsleiter