Berichtsvorlage - VO/2021/4254-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradprogramm 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 6 Radverkehrsbeauftragte/r
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt; 68 Amt für Verkehrsplanung; Bamberg Service
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätssenat
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Kenntnisnahme
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11.05.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Das Fahrradprogramm 2021 wurde im Hinblick auf die personelle Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Arbeitsablauf der Maßnahmen des BSB zwischen den Referaten 2, 5 und 6 abgestimmt. Alle darin enthaltenen Maßnahmen wurden entweder bereits im Mobilitätssenat beschlossen oder sind Maßnahmen, die durch Verwaltungshandeln erfolgen, z.B. Markierungsauffrischung der beiden Verkehrsversuche, Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von STADTRADELN, Anpassung von Beschilderungen durch verkehrsrechtliche Anordnungen.
Unter der Ziffer 7 „Maßnahmen für den Radverkehr aus verkehrsrechtlichen Anordnungen“
befinden sich u.a. die Umsetzung des „Fahrradquartiers Geyerswörth“ (Beschluss Umweltsenat vom 18.09.2018) und das Zulassen von Radverkehr im Seitenraum der Äußeren Nürnberger Straße stadteinwärts (Abschnitt Berliner Ring bis Höhe Nürnberger Straße 227). Diese Maßnahme bezieht sich auf den Beschluss vom Mobilitätssenat am 07.07.2020 zu Ziffer 14a (kurzfristige Verbesserung der Radverkehrssituation in der Nürnberger Straße stadteinwärts).
Zur Verfügung stehen für die Haushaltsstelle „Fahrradwegenetz“ Haushaltsmittel in Höhe von
insgesamt 200.000 € zzgl. ein übertragener Haushaltsrest für die Maßnahme 8, die im Zusammen-hang mit der Erschließung Lagarde steht.
Die folgende Übersicht enthält die Projekte und Maßnahmen, die in 2021 zur Ausführung geplant sind:
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: