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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4269-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Sieben Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags haben eine Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" ins Leben gerufen. Das Präsidium des deutschen Städtetags hat die Initative mit einem Beschluss vom 30.06.2021 begleitet und unterstützt sie. Inzwischen sind der Initative vier weitere Städte beigetreten.

 

Das Ziel der Intiative ist es, dass Städte und Gemeinden in einem neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch, baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anordnen können, wo sie es für sinnvoll erachten.

 

Der Gesetzgeber hat 1957 eine innerstädtische Geschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge aller Art beschlossen. Eine Ausnahme hiervor ist nur in einigen wenigen bergründeten Fällen möglich. Erst die Diskussion in den 1980er Jahren hat die rechtliche Grundlage für eine Ausweisung von Tempo 30 Zonen geschaffen. Seit dieser Zeit gibt es in nahezu allen Kommunen Diskussionen darüber, warum bestimmte Straßen nicht als Tempo 30 ausgewiesen werden können.

 

So muss für Tempo 30 beispielsweise eine objektive Gefahrensituation, eine Schule, ein Kindergarten, ein Altenheim oder Krankenhaus an der auszuweisenden Straße liegen. Die vorhandene Rechtssituation führt zu einer oftmals nicht vermittelbaren Regelung, in der sich die Höchstgeschwindigkeit von 30 und 50 km/h Abschnitten an einem Straßenzug abwechseln.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich auch in Bamberg an die Verwaltung mit dem Wunsch, Geschwindigkeitsbegrenzungen an verschiedenen Orten in der Stadt vorzunehmen. Die Anforderungen an die Verwaltung werden mit einem Sicherheitsbedürfnis, dem Lärmschutz, der saubereren Luft, der Aufenthaltsqualität einer Straße und der besseren Übersicht von Straßenabschnitten durch eingeschränktere Beschilderung und Markierungen begründet. Diese Kriterien münden heute oftmals nicht in rechtssichere Ausweisungen von Geschwindigkeitsreduzierungen.


Als Sachgründe führt der deutsche Städtetag folgende Gründe für die Initative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" aus:

 

- Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für besonders Gefährdete, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind

- Die Straßen werden leiser - und dcas Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen deutlich angenehmer und gesünder

- Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind

- Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zirück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B

- Die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet

 

Studien der Unfallforschung haben gezeigt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Schweregrad des Verunfallten besteht.

 

Die Erklärung der Initiative lautet:

 

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister und Stadtbauräte der unterzeichnenden Städte erklären:

 

1. Wir bekennen und zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel die Lebensqualität in den Städten zu erhähen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und eine Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutshcen Bundestags vom 10.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitetes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll, um ggfls. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Die Gründungsmitglieder der Initiative sind:

 

Stadt

Oberbürgermeister

Freiburg im Breisgau

Prof. Dr. Martin Haag (parteilos)

Leipzig

Burkhard Jung (SPD)

Aachen

Sibylle Keupen (parteilos)

Ulm

Gunter Czisch (CDU

Augsburg

Eva Weber (CSU)

Hannover

Belit Onay (Grüne)

Münster

Markus Lewe (Grüne)

 

Die Initiative ist eine Initiative der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, bzw. der Stadtbauräte und Mobilitätsreferentinnen und Mobilitätsreferenten der Städte.

 

Oberbürgermeister Andreas Starke und Mobilitätsreferent Jonas Glüsenkamp unterstützen die Ziele der Initiative. Gemeinsam ist verabredet worden, anders als in anderen Städten, den Stadtrat über den Mobilitätssenat in die Entscheidung der Teilnahme einzubeziehen.

 

Die Fraktion Grünes Bamberg hat mit einem Antrag vom 13.08. die Teilnahme an der Initiative beantragt.

 

Mit einer Teilnahme an der Initative ist keine Entscheidung über die Ausweisung von bestimmten Geschwindigkeitsausweisungen an bestimmten Straßenabschnitten verbunden.


 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Mobilitätssenat unterstützt die Teilnahme der Stadt Bamberg an der Initiative des Deutschen Städtetags „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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