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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4281-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In Stadt und Landkreis Bamberg soll aufgrund der Förderung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) ein Pflegestützpunkt (PSP) installiert werden.

 

Aufgabe ist es:

 

  • Auskunfts- und Beratungsangebote für die Bürger und Bürgerinnen transparent, niederschwellig und neutral zu gestalten
  • Wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren

Abgrenzung zur Fachstelle:

 

Seit 01.10.2018 wird die Fachstelle für pflegende Angehörige gemeinsam von Stadt und Landkreis bezuschusst. Träger sind weiterhin die vier Wohlfahrtsverbände als Arbeitsgemeinschaft (AWO, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband der Stadt Bamberg und das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim). Aufgrund der Ausweitung auf den Landkreis wurde die Arbeitsgemeinschaft um den Caritasverband für den Landkreis Bamberg erweitert. Kooperationspartner bleibt die Alzheimer Gesellschaft. Die gemeinsame Konzeption wurde in der Sitzungsvorlage VO/2018/1689-5 vorgestellt. Die Fachstelle ist mit 1,5 Vollzeitstellen besetzt.

 

Aktuell macht die Fachstelle mehr als eine Fachstelle für pflegende Angehörige im eigentliche Sinne tun sollte. Sie berät bereits allumfassender zu Pflegethemen, so dass das Fallmanagement nicht im eigentlich notwendigen Umfang erbracht werden kann.

 

Wenn der Pflegestützpunkt als zentrale Erstanlaufstelle initiiert ist, kann die Fachstelle mehr die Stärkung der Unterstützungsstrukturen und die Beratung/Begleitung der pflegende Angehörige vorantreiben: Welche Unterstützungen brauchen pflegende Angehörige, um ihren Alltag besser meistern zu können?

 

Ganz vereinfacht könnte man sagen:

Der Pflegestützpunkt berät von „Pflegefall ist eingetreten“ bis „bestmögliche Versorgung ist sichergestellt“ und hat dabei alle damit verbundenen Schritte im Blick: Pflegegrad, Wohnen/Wohnumfeld, Finanzierung, Hilfsmittel.

Die Fachstelle pflegende Angehörige begleitet pflegende Angehörige, damit sie bei der Pflege selbst nicht Schaden nehmen, die erforderlichen Informationen und Austausch (Angehörigengruppen) haben.

 

Vorteile eines Pflegestützpunktes:

 

Aufgrund der steigenden Bedarfe an Beratungsangebote und der damit verbundenen personellen Aufstockung, sind die Vorteile eines Pflegestützpunktes:

 

  • mehr Beratung/Personal durch Förderprogramm
  • neutrale Beratungsangebot durch Kommunen
  • alle Beratungsangebote unter einem Dach („ein Team – ein Konzept!“)
  • effiziente Fallbearbeitung wird möglich, da Bürger*innen weniger doppelt und dreifach anfragen und beraten werden (Abbau von Doppelstrukturen)
  • finanzielle Einbeziehung der Pflegekassen und des Bezirkes 

 

Der Pflegstützpunkt soll gemeinsam mit dem Landkreis Bamberg umgesetzt werden. Der Landkreis Bamberg hat der Installierung eines Pflegestützpunktes bereits grundsätzlich zugestimmt und auch den Erhalt der Fachstelle für pflegende Angehörige befürwortet.

 

Rahmenbedingungen des gemeinsamen Pflegestützpunktes:

 

  • Anstellungsträger – Stadt oder Landkreis

Der Landkreis Bamberg möchte die Trägerschaft übernehmen. Aus fachlicher Seite spricht von Seiten des Sozialreferates nichts dagegen. Ein Mitspracherecht muss jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gegeben sein: gemeinsames Auftreten, Wahrnehmung als gemeinsamer Stützpunkt, Mitsprache bei der Personalauswahl, fachliches Mitspracherecht, gemeinsame Treffen etc.

 

  • Räumlichkeiten:
    • Bedarf: 8 - 10 Räume, unter der Voraussetzung, dass Fachstellen zusammengezogen werden (150 – 200 m²).
    • Geeignete Räumlichkeiten werden derzeit gesucht.

 

  •    Stellenumfang:
    • Start mit 2,5 VZ Stellen anstatt mit 3,73 VZ (Ausweitung sukzessive je Entwicklungen möglich)

 

  •    Einbeziehung Fachstelle:
    • Erhalt der Fachstelle auch von städtischer Seite
    • Landkreis: Beibehaltung der Förderung i.H.v. 30.000 €
    • Stadt: Beibehaltung der Förderung i.H.v. 15.000 €
    • Gemeinsame Räumlichkeiten wünschenswert

 

  •    Finanzierung:
  • Derzeit finanziert die Stadt Bamberg die Fachstelle für pflegende Angehörige mit 15.000 € - der Landkreis mit 30.000 €

Zukünftig mit Pflegestützpunkt:

 

  • Pflegestützpunkt anstatt mit 3,72 VZ nur mit 2,5 VZ: Die anteilige Bruttoförderung für die Stadt Bamberg für das Jahr 2022 sind 20.000 € - durch die Regelförderung des Freistaat Bayern und einer einmaligen Anschubfinanzierung könnte der Bruttoförderbetrag mit max. 9.000 € refinanziert werden.
  • Fachstelle pflegende Angehörige: 15.000 € (Eigenanteil Stadt)
  • Mehrung der Kosten von 15.000 auf 35.000 €.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat schlägt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung vor:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat beauftragt die Verwaltung, den Pflegestützpunkt gemeinsam mit dem Landkreis Bamberg einzurichten, die notwendigen Fördermittelanträge zu stellen, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und einen Vertrag mit dem Landkreis abzuschließen. Die Beratungsstelle wird räumlich im Stadtgebiet verortet.

 

  1. Der Finanzsenat beauftragt unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel für die Pflegestützpunkte genehmigt werden, die Verwaltung, die Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 € (20.000 € Pflegestützpunkte / 15.000 € Fachstelle für Pflegende Angehörige) zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Fachstelle für Pflegende Angehörige: 15.000 €;

Pflegestützpunkte: 20.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Prioritätensetzung des Stadtrates in den Haushaltsberatungen für 2022. Gegebenenfalls hat die Finanzierung über den Globalbetrag Soziales zu erfolgen.

 

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Anlagen

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