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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4302-15

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand und Entwicklung Kulturquartier Lagarde:

 

1.1. Planerische Grundkonzeption:

 

Mit der Konversion der Lagarde-Kaserne soll im Bamberger Osten ein lebendiger, nutzungsgemischter Stadtteil entwickelt werden. Das Projekt „Kulturquartier Lagarde“ führt die planerischen Aussagen des bisherigen Konversionsprozesses – bestehend aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept für den Bamberger Osten (SEK 2015), dem dialogorientierten Gutachterverfahren und dem Rahmenplan „Zielkonzept2 2035“ unter umfassender Einbindung der Bürgerschaft – konsequent weiter. Das Ziel des Projektes ist die Schaffung einer attraktiven Quartiersmitte für den Lagarde-Campus, die zudem ein Anziehungspunkt für den gesamten Bamberger Osten sein soll.

 

Diese Idee zur Schaffung eines „Kulturquartiers“ als zentrales Kernelement der Konversion der ehem. Lagarde-Kaserne wurde von Beginn des Planungs- und Entwicklungsprozesses an verfolgt. Konsequent war daher diese Nutzungsform Gegenstand aller bisherigen konzeptionellen Überlegungen und fand entsprechend Eingang in alle bisherigen Planungen. Auch der aktuelle Bebauungsplan 328C (Satzungsbeschluss am 08.07.2020 im Konversions- und Sicherheitssenat) sieht weiterhin eine kulturelle Nutzung des Kernareals des Lagarde-Campus vor.

 

Das Gesamtareal wird dabei wesentlich durch die Gebäude Posthalle, „Kultur-Fenster“, „Kultur-Werk“ und Reithalle sowie den Platz zwischen Post- und Reithalle definiert, ohne dass dabei einzelnen Gebäuden von vornherein und abschließend konkreten Einzelnutzungen zugeordnet wurden bzw. werden konnten. Diese Detailabstimmung muss daher noch erfolgen und ist Teil des gesamten Konzeptionierungsprozesses.

 


Leitgedanken einer Quartiersentwicklung waren:

 

- Das Kulturquartier Lagarde muss in gesamtstädtische Entwicklungen eingebettet sein. Eine Konkurrenzsituation gegenüber bestehenden kulturelle Einrichtungen sollte vermieden werden.

- Das Kulturquartier Lagarde soll eine Strahlkraft für den gesamten Bamberger Osten aufweisen und zur Quartiersmitte des neuen Lagarde-Campus entwickelt werden.

- Die Entwicklung eines Kulturquartiers muss auch wirtschaftlich darstellbar sein.

 

 

1.2 Entwicklung Posthalle:

 

Der Kultursenat hatte sich in seiner Sitzung am 18.07.2019 grundlegend mit der Entwicklung des Kulturquartiers Lagarde – Kulturraum Bamberg auseinandergesetzt. Festgehalten wurde, dass der Mangel an Kulturraum kein neues Problem darstelle Die Diskussion der Notwendigkeit eines Kulturhauses in Bamberg sei viele Jahre alt. Zu einer Umsetzung eines Kulturzentrums sei es bisher nicht gekommen, obwohl immer wieder potenzielle Immobilien gesucht wurden, was sich insgesamt stets schwierig gestaltet habe. Über lange Zeiträume war keine Immobilie hierfür greifbar gewesen.

 

Vor diesem Hintergrund war es grundlegendes Ziel, die Posthalle unter der Federführung des Kulturreferates, ausgehend von einer Laborsituation, zu einem „Kulturhaus“ zu entwickeln.

 

Der Stadtrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 24.03.2021 mit dem TOP Weiterentwicklung der Posthalle“ befasst. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung „die Weiterentwicklung der Posthalle zu erarbeiten, die Kosten zu eruieren und die Förderkulisse dafür zu generieren“.

 

Das Kulturreferat hat die Gesamtprojektverantwortung übernommen. Mit der konkreten baulichen Umsetzung wurde die Stadtbau GmbH beauftragt. Die Bespielung der Posthalle als erster Nukleus mit der Chance auf weitere Entfaltung des hohen kulturellen Potentials innerhalb der Stadt Bamberg wurde in mehreren Varianten untersucht.

 

Seit August 2020 fanden eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen zur Sanierung und zur zukünftigen Nutzung der Posthalle, zwischen der Verwaltung der Stadt Bamberg, dem Kulturamt, dem Konversionsamt, der Stadtbau GmbH und immer wieder den Kulturschaffenden statt (unter anderem am 17.07.2020 im Rathaus Maxplatz, am 19.10. vor Ort in der Posthalle mit Vertretern des Kulturquartier Lagarde e.V., Bamberger Festivals e.V. sowie Kontakt – Das Kulturprojekt und machbar – Kultur auf der Kaserne, erneut in der Bibliothek im Rathaus Maxplatz, am 25.01. als Videokonferenz und am 09.03. erneut vor Ort und im Konversionsamt). Zudem gab es vielfach bilateralen Kontakt.

 

Der durch die Stadtverwaltung erarbeitete Umsetzungsvorschlag sieht vor, dass zukünftig die Turnhalle rein für kulturelle und gesellschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen soll. Der aktuelle Planungsstand liegt diesem Sitzungsvortrag als ANLAGE bei. Der in der Anlage als Teil 3 bezeichnete Raum soll in Form eines Kulturcafés zusätzlich eine gastronomische Nutzung beherbergen. Der östlich gelegene Gebäudeteil soll angemessen gewerblich genutzt werden. Dieser Vorschlag wurde mit den Kulturschaffenden abgestimmt.

 

Die Posthalle selbst befindet sich aktuell in einem baulichen Zustand, der eine kulturelle Nutzung baurechtlich nicht mehr zulässt (das Gebäudes ist aktuell insbesondere nicht verkehrssicher, brandschutztechnisch derzeit für Versammlungen nicht zugelassen, notwendige Stellplätze Kfz und Fahrräder stehen nicht zur Verfügung). Aktuell verfügt das Gebäude über keine Wasser-, Strom-, Wärme- und Medienversorgung.

 

Die Stadtbau GmbH hat auf dieser Basis ein Konzept zur Sanierung, Nutzungskonzeption und Konzipierung von Betreibermodalitäten erarbeitet und in der Verwaltung abgestimmt. Parallel wurde eine mögliche Städtebauförderkulisse für den Bereich Posthalle mit der Regierung von Oberfranken erörtert und auch einem potentiellen Förderverfahren zugeordnet. Ein schriftlicher Förderbescheid steht aktuell noch aus. Vertreterinnen und Vertreter der Regierung von Oberfranken waren von Beginn an, bspw. als Jurymitglieder im Wettbewerb Kulturquartier 2018, beteiligt und sind daher mit dem Vorhaben inhaltlich vertraut. Die Förderkulisse der Städtebauförderung stellt insoweit eine vortreffliche Ergänzung Förderkulisse des Bundes (NPS) dar.

 

Nach derzeitigem Bearbeitungsstand (April 2021) wird seitens der Stadtbau GmbH die Fertigstellung bis zum Sommer 2024 projektiert.

 

 

1.3 Entwicklung Reithalle:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2021 wurde der aktuelle Sachstand zur Entwicklung der Reithalle wie folgt dargestellt:

 

„Derzeit werden Gespräche mit dem Freistaat Bayern zur Weiterentwicklung des Justizstandortes auf der Lagarde geführt. Dabei wird auch eine mögliche Nutzung der Reithalle untersucht. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Eine kurzfristige Zwischennutzung ist aufgrund der laufenden Baumaßnahmen im unmittelbaren Umgriff der Liegenschaften nicht möglich.“

 

Im Stadtrat ist bekanntlich noch keine Entscheidung über eine künftige Nutzung der ehem. Reithalle getroffen worden. Die Verwaltung sammelt gegenwärtig Ideen. Insofern empfiehlt die Verwaltung zunächst alle möglichen Nutzungsszenarien ergebnisoffen zu verfolgen. Es ist vorgesehen, im 2. Halbjahr 2021 die vorhandenen Optionen dem Konversions- und Sicherheitssenat zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Die vorliegenden Anträge zur Ermittlung der Kosten für eine Ertüchtigung der Reithalle für Zwischennutzungen (Volt-ÖDP-BM vom 04.05.2021 sowie Grünes Bamberg-SPD-BaLi vom 10.05.2021) werden derzeit bearbeitet und insbesondere die erforderlichen Aufwendungen ermittelt. Diese offenen Anträge sollen daher in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

 

 

1.4 Entwicklung Gebäude 7111 (östlich Reithalle):

 

Das Gebäude 7111 grenzt unmittelbar östlich an die Reithalle an. Da derzeit noch keine abschließende Nutzungsentscheidung für die Reithalle getroffen worden ist, sollte auch für dieses Gebäude (ehemalige US-Kinderbetreuungseinrichtung) noch keine abschließende Nutzungs- bzw. Veräußerungsentscheidung erfolgen.

 

 

1.5 Entwicklung „Kultur-Fenster“ (westliches Baugrundstück):

 

Das bestehende Gebäude 7108 an der Weißenburgstraße wurde an die Burnickl-Group veräußert, die Baugenehmigung zur Aufnahme der Sanierung wurde erteilt. Seit dem 27.04.2021 läuft die Sanierung des Gebäudes. Ein angrenzendes Baugrundstück – dort stand bis 2018 das Gebäude 7109 – wurde nach dem Entfall der bislang geplanten Tiefgarage unter dem Kulturplatz ebenfalls an die Burnickl-Group veräußert. Dort soll ab 2022 das sog. „Kultur-Fenster“ – eine Büroimmobilie mit erdgeschossiger Kaffeerösterei und angeschlossenem Café entstehen. Entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 328C einschließlich des zugehörigen Schallgutachtens kann damit der Lärmschutz zur Wohnbebauung südlich des JFK-Boulevards (Bauvorhaben der Volksbau GmbH) prognostisch eingehalten werden.

 

 

1.6 Entwicklung „Kultur-Werk“ (östliches Baugrundstück):

 

An dieser Stelle stand bis 2019 das Gebäude 7112 (ehem. Waschhaus der Garnison). Auf dieser Fläche soll das sog. „Kultur-Werk“ entwickelt werden.

 

Entsprechend den positiven Erfahrungen mit anderen Verfahren, empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich auch für dieses Baugrundstück ein Ausschreibungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 328C auszulösen. Für diese Fläche liegen bereits Interessenbekundungen vor, diese sollen im Rahmen einer Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Auffassung der Verwaltung sollte eine Ausschreibung konkret ausgelöst werden, sobald abschließend Nutzungen für die Reithalle definiert wurden.

 

 

2. Kulturplatz und Weiterentwicklung des Fördervorhabens Nationale Projekte des Städtebaus (NPS):

 

2.1 Historie:

 

- Bereits in der Sitzung des Konversionssenates am 16.11.2016 wurde die Teilnahme am Projektaufruf 2017 der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaues mit dem Projekt „Kulturquartier Lagarde“ beschlossen und die Verwaltung mit der Einreichung der Projektskizzen zum Auswahlverfahren beauftragt. Dementsprechend wurde als Projektgegenstand das künftige potentielle Herzstück der Konversion der Lagarde Kaserne der öffentliche Raum im Bereich eines geplanten Kulturquartiers rund um die ehemalige Reithalle und das ehem. Headquarter angemeldet. Das Projekt umfasste zu diesem Zeitpunkt den sog. Kulturhof nördlich der Reithalle einschließlich einer darunterliegenden 2-geschoßigen Quartierstiefgarage. Projektidee war mit dem Platz einen Mittelpunkt des Kulturquartiers Lagarde als lebendigem Quartiersplatz für unterschiedlichste kulturelle und bürgerschaftliche Aktivitäten zu entwickeln. Um dem besonderen städtebaulichen Qualitätsanspruch Rechnung zu tragen war die Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für diesen Teilbereich ab dem Jahr 2017 (nach Eigentumserwerb) anzustreben. Dies wurde durch die Verwaltung umgesetzt. Mit der Verfahrensbetreuung wurde das Büro Pesch&Partner, Stuttgart, beauftragt.

 

- In seiner Sitzung am 23.05.2017 beauftragte der Konversionssenat sodann die Verwaltung, den notwendigen Zuwendungsantrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan zum Projekt „Kulturquartier Lagarde“ beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit dem Ziel einzureichen, für die vorgesehene maximale Fördersumme von 2,0 Mio. € einen Zuwendungsbescheid zu erhalten.

 

- In der Sitzung des Konversionssenates am 14.03.2018 stellte, dass mit der Verfahrensbetreuung beauftragte Büro Pesch&Partner (Stuttgart/Dortmund) das Wettbewerbsverfahren detailliert vor. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Realisierungswettbewerbes auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Zeit- und Maßnahmenschiene beauftragt. Der Wettbewerb wurde als einphasiger, begrenzt offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit Architekten ausgelobt. Als Zielsetzung sollte eine qualitätsvolle freiraumplanerische Gesamtkonzeption für die Gesamtfläche des Kulturquartiers inklusive der notwendigen Quartierstiefgarage entwickelt werden.

 

- In seiner Sitzung am 05.06.2018 befasste sich der Konversionssenat mit der weiteren Ausgestaltung des NPS-Projektes, konkret nun bezogen auf die Gestaltung des Vorplatzes der Reithalle. Unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes sollte einer der Preisträger (Arbeitsgemeinschaft) in einer ersten Stufe mit der Objektplanung der Freianlagen (öffentliche Freiflächen) nach HOAI (mind. LPH 2-5) für den Vorplatz Reithalle beauftragt werden. Dies sollte auch für die weiteren vorgesehenen Bauabschnitte der öffentlichen Hand (Kulturhof) gelten.

 

- In der Stadtratssitzung am 26.07.2018 wurde die Auslobung eines begrenzt offenen freiraumplanerischen und hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit einem hochbaulichen Ideenteil – Kulturquartier Lagarde-Campus beschlossen. Grundlage war die Erteilung des NPS-Zuwendungsbescheides mit Bewilligung einer Projektförderung am 01.12.2017. Für das NPS-Projekt wurde ein maximaler Bundesanteil (Zuwendung) von 2,0 Mio. € gewährt. Die nicht über das NPS-Projekt geförderten Teilbereiche des Wettbewerbsgebietes sollten Gegenstand der Städtebauförderung im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sein.

 

- Die Auslobung eines begrenzt offenen freiraumplanerischen und hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit einem hochbaulichen Ideenteil (als Voraussetzung für eine NPS-Förderung) erfolgte am 27.07.2018. Die Sitzung des Preisgerichtes fand am 07.12.2018 statt. Sieger des Bereiches „Kulturhof“ war das Planungsbüro HutterReimann.

 

 

2.2 Weiterentwicklung Förderprojekt NPS (Nationale Projekte des Städtebaus):

 

Eine Realisierung des Vorplatzes der Reithalle im Rahmen des Förderprojektes NPS ist aufgrund der Gesamtrahmenbedingungen nicht mehr sinnvoll umsetzbar. Dies hängt zum einen mit der fehlenden Nutzungsdefinition für die Reithalle selbst zusammen, da keine Spartenleitungen sinnvoll projektiert und gebaut werden können, ohne dass die anzubindende Nutzung zuvor feststeht. Damit wären kurzfristig Aufgrabungen an einem aufwändig hergestellten Platz vorprogrammiert. Zum anderen erscheint es mehr als fraglich, die nach dem Wettbewerb für die Platzgestaltung verbleibenden Bundesfördermittel in Höhe von 1,75 Mio. € hierfür zu verwenden, wenn nördlich der Reithalle ein ungleich größerer und für die künftige Nutzung des Gesamtareals ungleich bedeutender Platz („Kulturplatz“) ebenfalls baulich realisiert werden muss. Durch den Entfall der Tiefgarage unter dem künftigen „Kulturplatz“ ist eine Platzgestaltung zeitlich deutlich schneller möglich. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung unbedingt empfehlenswert und sinnvoll, die zugesagten Fördermittel des NPS-Projektes anstelle für den Vorplatz der Reithalle, für die Herstellung des „Kulturplatzes“ zu verwenden.

 

Das Fördermanagement der Stadt hat sich daher mit dem Fördergeber, der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BBSR, Bonn, hinsichtlich einer Änderung der Verortung der geförderten Platzgestaltung zum zentralen Kulturplatz ins Benehmen gesetzt. Die Bundesförderstelle BBSR, Bonn, hat die Bereitschaft hinsichtlich der Änderung der Verortung der Platzgestaltung signalisiert und eine Checkliste der für den hierfür den Änderungsantrag notwendigen Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden derzeit zusammengestellt. Mit dem Erlass des Änderungsbescheids, welcher auch die im Bundesförderverfahren bisher noch ausstehende baufachliche Prüfung umfassen wird, ist der Änderung der Verortung der geförderten Platzgestaltung auf den Kulturhof dann formal zugestimmt und der förderrechtliche Maßnahmenbeginn für die Bauausführung der Platzgestaltung freigegeben.

 

 

2.3 Weiteres Vorgehen „Kulturplatz“:

 

Der Projektzeitplan wurde durch den Wegfall der Tiefgarage erheblich erleichtert. Vor Beginn der eigentlichen Bauausführungsarbeiten des Kulturplatzes, müssen zunächst jedoch die Bauarbeiten für das Erdsonden-Feld und die raumgreifende Baustelleneinrichtung der Energiezentrale abgeschlossen sein.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Rahmenbedingungen haben die BSB einen aktualisierten Projektzeitplan erarbeitet. Der entsprechende Zeitplan (Rahmenterminplan BSB vom 17.02.2021) ist als ANLAGE beigefügt. Zentrale Meilensteine des Zeitplanes sind:

 

- Eine Umwidmung der NPS-Mittel zur Finanzierung des zentralen Platzbereiches (s.o.).

- Der Ersatz der Stahlkonstruktion durch Großbäume.

- Die vollständige Räumung des Baufeldes von allen Baustelleneinrichtungen der Stadtwerke am 30.09.2022.

- Die Zustimmung des Konversionssenates zu den Anpassungen in der Sitzung am 18.05.2021.

 

 

Bei Einhaltung der Meilensteine kann auch aus heutiger Sicht die Platzgestaltung des Kulturhofes im Rahmen von NPS bis zum 31.12.2024 voraussichtlich abgeschlossen werden.

 

Nach einer positiven Beratung und Behandlung in der Sitzung des Konversion- und Sicherheitssenates am 18.05.2021 für eine Weiterbeauftragung des Büro HutterReimann durch den BSB soll ein formaler Änderungsantrag für die Umwidmung der NPS-Mittel (s.o. 2.2) auf Basis der mit Abschluss der LPH 3 nach HOAI vorliegenden Planungen und Kosten gestellt werden

 

Die konzeptionellen und inhaltlichen Entwurfsanpassungen werden vom Büro HutterReimann in der Sitzung am 18.05.2021 im Rahmen einer Power-Point Präsentation vorgestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung sowie die Präsentation des Planungsbüros Hutterreimann / Berlin zur Kenntnis.

 

2. Der Konversions- und Sicherheitssenat stimmt einer Anpassung der Platzgestaltung „Kulturplatz/NPS“ entsprechend der aktuellen Planung des Büros Hutterreimann zu.

 

3. Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion (Nr. 2020-208) vom 14.09.2020 und von CSU mit FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion (Nr. 2021-139) vom 21.04.2021 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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