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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4317-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zum 31.12.2021 enden die Förderprogramme „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und „Anschubfinanzierung Jugendförderzentrum BasKIDhall 2019-2021“ im Rahmen der Städtebauförderung.

Über den Sachstand der derzeitigen Antragstellung berichtet das Stadtplanungsamt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass derzeit zwei Förderprogramme auslaufen und noch keine endgültige Information darüber vorliegt, in welcher Höhe die Förderanträge beschieden werden, hat die Verwaltung zwei Alternativen vorgelegt. Die erste Anlage zeigt die Haushaltsaufstellung in gleicher Höhe, wie sie in den letzten Jahren angemeldet und genehmigt wurde.

 

In der 2. Alternative werden die anstehenden Abschmelzungen im Rahmen der Förderung „Anschubfinanzierung Jugendförderzentrum BasKidhall 2019-2021“ durch das Reduzieren der Haushaltstelle BasKIDball kompensiert.

 

Mit folgenden Abschmelzungen müsste 2022-2024 von Seiten der Regierung von Oberfranken gerechnet werden:

 

1. Förderjahr: 70 %

2. Förderjahr: 60 %

3. Förderjahr: 50 %

 

Zusätzlich wird natürlich alles daran gesetzt in Absprache mit der Regierung von Oberfranken die Abschmelzung zu vermeiden.

 

Die durch das Projekt BasKIDball angebotenen Sportangebote müssen im Rahmen der offenen Jugendarbeit und des Betriebs des Jugendförderzentrums BasKIDhall verstetigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Lenkungsgruppe Soziale Stadt nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
     
  2. Die Lenkungsgruppe Soziale Stadt beauftragt die Verwaltung die Haushaltsmittel gem. Anlage 2 (Abschmelzung der Fördermittel) zum Haushalt 2022 anzumelden. Sollte der Förderbescheid eine höhere Bewilligung ausweisen, wird dies dementsprechend im Haushaltsvollzug 2022 umgesetzt und der Lenkungsgruppe berichtet.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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