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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4335-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Das Vorhaben sieht eine Erweiterung der bereits vorhandenen Bienenanlage vor. Ein weiteres Bienenhaus soll zu dem bestehenden ergänzt werden.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 4 m Länge: 4 m  3,70m      

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

                                                                                     Antragseingang:  02.11.2020

                                                                                     vollständig:  

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB):

 

Bienenhäuser sind nach Abs. 1 Nr. 4 als privilegierte Vorhaben zulässig.

Vorhaben, die einer berufsmäßigen (auch nebenberuflichen) Imkerei dienen, sind nach Abs. 1 Nr. 1 privilegiert zulässig.

Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden, da öffentliche Belange in Bezug auf das Planungsrecht nicht entgegenstehen.

Der Betreiber hat sich zu verpflichten das Bienenhaus nach Aufgabe der Imkerei auf seine Kosten zurückzubauen. Dies wird auch als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufgenommen. Die Rückbauverpflichtung liegt vor.

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

 

Naturschutz:

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Es befindet sich zwar im Außenbereich, liegt aber unter der Erheblichkeitsschwelle der Bayerischen Kompensationsverordnung (versiegelte Fläche unter 200 m², Ausgangszustand Intensivgrünland, keine weiteren Schutzgüter berührt.) Eine Kompensation ist nicht erforderlich.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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