"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4336-4ZWB

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

Im November 2011 hat die UNESCO im Rahmen der Generalkonferenz die Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft angenommen. Seit April 2020 gibt es eine offizielle deutsche Übersetzung des Dokuments.

 

Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft wurde von der UNESCO für die nachhaltige Entwicklung von Altstädten erarbeitet. Er versteht historische Stadtlandschaften als Räume mit materiellen und immateriellen Qualitäten, die gleichermaßen erhaltenswert sind.

 

Die Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft knüpft an das Wiener Memorandum an, das im Oktober 2005 von der Generalversammlung der Vertragssaaten der UNESCO-Welterbekonvention verabschiedet wurde. Das Wiener Memorandum befasst sich mit zeitgenössischer Architektur im Welterbekontext.

 

Im Folgenden werden die wichtigsten Passagen aus der UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft für die Welterbestadt Bamberg zitiert:

 

Begriffsbestimmung

Die historische Stadtlandschaft ist als der städtische Bereich zu verstehen, der aus der historischen Schichtung kultureller und natürlicher Werte und Merkmale resultiert und in den über den Begriff des „historischen Zentrums” oder „Ensembles” hinaus der städtische Gesamtkontext und sein geographisches Umfeld einbezogen sind. Dieser erweiterte Kontext einer Stätte umfasst insbesondere ihre Topographie, Geomorphologie, Hydrologie und natürlichen Merkmale, ihre historische und gegenwärtige baulich gestaltete Umgebung, ihre ober- und unterirdische Infrastruktur, ihre offenen Räume und Gärten, ihre Landnutzungsformen und räumliche Organisation sowie ihre Wahrnehmung und visuellen Bezüge und alle anderen Elemente der städtischen Struktur. Er umfasst auch soziale und kulturelle Praktiken und Werte, wirtschaftliche Prozesse und die immateriellen Dimensionen von Erbe in Bezug auf Vielfalt und Identität.

 

Diese Begriffsbestimmung dient als Grundlage für einen umfassenden und integrierten Ansatz zur Bestimmung, Bewertung, Erhaltung und Verwaltung historischer Stadtlandschaften innerhalb eines Gesamtkonzepts nachhaltiger Entwicklung.

 

Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft ist auf die Bewahrung der Qualität des menschlichen Lebensraums, die Verbesserung der produktiven und nachhaltigen Nutzung städtischer Räume, deren dynamischer Charakter anerkannt wird, und die Förderung der sozialen und funktionalen Vielfalt ausgerichtet. Er bezieht sowohl die Zielstellungen der Erhaltung des städtischen Erbes als auch die der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ein. Er geht von einem ausgewogenen und nachhaltigen Verhältnis zwischen der städtischen und der natürlichen Umwelt sowie zwischen den Bedürfnissen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen und der Erhaltung des historischen Erbes aus.

 

Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft sieht kulturelle Vielfalt und Kreativität als Schlüsselfaktoren für die menschliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und gibt Instrumente an die Hand, um physische und soziale Veränderungsprozesse zu gestalten und sicherzustellen, dass heutige Eingriffe mit dem Erbe in einem historischen Umfeld harmonisch vereinbar sind und regionale Kontexte berücksichtigt werden. Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft berücksichtigt die Traditionen und Wahrnehmungsweisen lokaler Gemeinschaften und respektiert dabei die Werte der nationalen und der internationalen Gemeinschaft.

 

Herausforderungen und Chancen für die historische Stadtlandschaft

Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft spiegelt wider, dass sich Theorie und Praxis der Erhaltung des städtischen Erbes in den letzten Jahrzehnten erheblich weiterentwickelt haben, wodurch politische Entscheidungsträger und Verwaltungsfachleute neue Herausforderungen effizienter bewältigen und neue Chancen wirksamer nutzen können. Der Ansatz der historischen Stadtlandschaft unterstützt Gemeinschaften in ihrem Streben nach Entwicklung und Anpassung, wobei die aus ihrer Geschichte und ihrem kollektiven Gedächtnis resultierenden Besonderheiten und Werte wie auch die der Umwelt gewahrt bleiben.

 

Städtische Siedlungen und ihre historischen Bereiche sind in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund des starken Anstiegs der weltweiten Stadtbevölkerung, der qualitativen und quantitativen Entwicklung sowie des wirtschaftlichen Wandels in vielen Regionen der Welt zu Zentren und Motoren des Wirtschaftswachstums geworden und haben eine neue Rolle im kulturellen und sozialen Leben übernommen. Hierdurch sind sie jedoch auch einem breiten Spektrum neuer Belastungen ausgesetzt, darunter:

 

 Urbanisierung und Globalisierung

 Entwicklungsdruck

 Umwelteinflüsse

 

Implikationen für Bamberg

Bamberg hat mit dem Welterbe, mit dem Stadtdenkmal sowie mit dem immateriellen Kulturerbe wie dem Erwerbsgartenbau und dem Bauhüttenwesen ein vielschichtiges Geflecht an kulturellen Merkmalen und Werten, die es zu erhalten gilt. Bei dieser Aufgabe wirken zahlreiche Akteure wie die Stadtverwaltung, der Freistaat, kirchliche Träger, Bürgervereine, die Otto-Friedrich-Universität Bamberg und Hausbesitzer:innen mit.

 

Wichtige Werkzeuge für die Umsetzung der Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft sind:

 

 Bürgerbeteiligungsinstrumente

 Wissens- und Planungsinstrumente

 Regelungssysteme

 Finanzierungsinstrumente

 

Die Beteiligung und Mitwirkung von Bürger:innen an Bauvorhaben ist im Städtebaurecht (§137 BauGB) festgelegt und seit über vierzig Jahren ein wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung. Seit Mai 2021 gibt es zudem die Bürgerbeteiligungsplattform www.bamberg-gestalten.de, auf der sich Bürger:innen zu Projekten der Stadtgestaltung äußern können.

 

Das wichtigste Wissensinstrument zu Bambergs historischer Bausubstanz ist das umfassende Denkmalinventar des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Als zentrale Planungsinstrumente für die Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Stadtlandschaft dienen in Bamberg das Städtebauliche Entwicklungskonzept sowie der jüngst veröffentlichte Welterbe-Managementplan, der sich u.a. auf die Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft bezieht. Der Managementplan enthält die Leitlinien, Instrumentarien und Organisationsstrukturen, die für die Erhaltung des Welterbes und seines außergewöhnlichen universellen Werts von Belang sind. Er steckt die damit einhergehenden Aufgaben und den Rahmen für die nachhaltige Entwicklung des Welterbes ab.

Mittels eines mehrjährigen partizipativen Prozesses wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Empfehlungen in den fünf Themenbereichen „Bauliches Erbe und Stadtentwicklung“‘, „Bildung und Forschung“, „Urbaner Gartenbau“, „Welterbe und Tourismus“ und „Welterbe und Wirtschaft“ erarbeitet. Ein entsprechendes Leitbild fasst die Ziele, die Bamberg als Welterbestadt verfolgt, zusammen und präsentiert die zugehörigen Aktivitäten und Handlungsbausteine schematisch. Die in Verbindung mit dem Managementplan in Auftrag gegebene Sichtraumanalyse dokumentiert für das Welterbe „Altstadt von Bamberg“ elementare Sichtbeziehungen.

 

Der Umgang mit der historischen Stadtlandschaft wird in Bamberg von einer Reihe bundesdeutscher, bayerischer und lokaler Rechtsinstrumente wie dem öffentlichen Baurecht, dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und diversen örtlichen Satzungen wie der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung geregelt.

 

Neben kommunalen Finanzierungsinstrumenten gibt es für die Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Stadtlandschaft eine Anzahl von Fördermöglichkeiten durch Stiftungen und Ministerien. Im Herbst vergangenen Jahres hat die Bauministerkonferenz zudem angeregt, erneut ein Sonderinvestitionsprogramm für die UNESCO-Welterbestätten mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro aufzulegen.

 

Zu guter Letzt unterstreicht die Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft die Notwendigkeit des Aufbaus von Fähigkeiten zur partizipativen Umsetzung der Empfehlung, die Notwendigkeit umfassender Forschung zur historischen Stadtlandschaft, Information, Kommunikation sowie internationaler Zusammenarbeit. Dem kommt die Verwaltung nach.

 

Das Baureferat und das Zentrum Welterbe berücksichtigen im Sinne der Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft bei der Beurteilung von geplanten Bauvorhaben den städtischen Gesamtkontext sowie das geographische Umfeld.

 

Die vollständige deutsche Übersetzung der Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft samt Glossar mit Begriffsbestimmungen kann auf der Seite der Deutschen UNESCO-Kommission heruntergeladen werden: https://bit.ly/3ymEPO0.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 18.04.2012 beschlossene 2. Lesung wird hiermit für erledigt erklärt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...